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Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP)

 

Die Landwirtschaft ist im Vergleich zu anderen Sektoren des produzierenden Gewerbes relativ kapitalintensiv. Die Agrarinvestitionsförderung ist deshalb vielfach eine Voraussetzung für Wachstums- und Modernisierungsschritte in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Weinbau. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Produktivität/ Rentabilität in der Landwirtschaft und damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und zu besonders umwelt- und tierschutzfreundlichen Produktionsverfahren.

Einen besonderen Stellenwert haben besonders arbeitsintensive Zweige wie beispielsweise die tierische Erzeugung, der Gartenbau und Sonderkulturen. Als Beitrag zur Sicherung der Hofnachfolge werden Investitionen von fachlich qualifizierten Junglandwirten in zeitlich engem Zusammenhang mit ihrer erstmaligen Niederlassung besonders gefördert. Die gezielte Förderung von Maschinen- und Geräteinvestitionen ist nur unter sehr spezifischen betrieblichen und regionalen Bedingungen sinnvoll.

Quelle: BMELV: externer Link folgtNationaler Strategieplan für die Entwicklung ländlicher Räume (S. 35)

Agrarinvestitions-Förderungsprogramm

Das Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP) ist das zentrale Programm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Das AFP ist für die Förderperiode ab 2007 grundlegend überarbeitet worden.

Wozu soll die Förderung dienen?

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen;
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten;
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung durch Direktvermarktung oder die Unterstützung einer Qualitätsproduktion mit besonders tiergerechten Haltungsverfahren.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, zum Beispiel

  • in der Milchkuhhaltung im Rahmen der nachzuweisenden betrieblichen Referenzmenge;
  • in der Rindfleischerzeugung, Schweinehaltung und im Eier- und Geflügelsektor;
  • zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Bereich der Landwirtschaft wie:
    • Maßnahmen, die in besonderem Maße der Emissionsminderung in der landwirtschaftlichen Produktion dienen,
    • Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und -umstellung auf alternative Energiequellen, wie der Neubau energiesparender Gewächshäuser einschließlich des hierfür notwendigen Abrisses alter Anlagen, Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen, die Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträglichere Energieträger sowie Steuer- und Regeltechnik;
  • im Bereich der Einkommenskombination die Direktvermarktung.

Weiterhin sind die Betreuungskosten (beispielsweise für Berater oder Architekten) ab einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro sowie unter bestimmten Bedingungen auch der Landankauf förderfähig.

Welche Förderung erhält das investierende Unternehmen?

Die Regelförderung beträgt für alle Investitionen bis zu 25 Prozent des Investitionsvolumens und wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre) können außerdem einen ergänzenden Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssumme, maximal bis zu 20.000 Euro erhalten.

Für die Einführung besonders tiergerechter Haltungsverfahren kann abweichend von der Regelförderung ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent des Investitionsvolumens gewährt werden.

Nähere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 30.12.2011

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