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Europäischer Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel

 
EU-Bio-Logo
Das neue EU-Bio-Logo für Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft

Im Juni 2004 hat die EU-Kommission in Brüssel dem Ministerrat ihren "Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel" vorgelegt. Darin listet die Brüsseler Behörde 21 konkrete Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus auf. Dazu gehören die intensive Aufklärung über den Ökolandbau, die Bündelung der Fördermaßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, die Verbesserung der Produktionsstandards und die Verstärkung der Forschungsanstrengungen.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen, unter anderem im Rahmen einer Internetkonsultation im Jahr 2003, einer Anhörung im Januar 2004 und Treffen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen.

Aktionsplan als strategisches Gesamtkonzept: Grundlage für weitere Politik

Ziel war es, mit dem Aktionsplan die Situation des Ökolandbaus zu beurteilen und mit der Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzepts die Grundlage für die weitere gemeinsame Agrarpolitik zu schaffen.

Unterdessen ist der Aktionsplan von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) grundsätzlich positiv aufgenommen worden. In der Kommissionsmitteilung würden wichtige Prinzipien berücksichtigt, die man selbst zu diesem Plan herausgestellt habe, erklärten COPA und COGECA in einer Pressemitteilung.

Wachstumshemmende Faktoren abbauen

Um die Verbraucher besser über den Ökolandbau zu informieren, fordert die Kommission für sich das Recht, künftig selbständig Kampagnen auf dem EU-Binnenmarkt zu initiieren. Derzeit müssen solche Informationsmaßnahmen von den zuständigen Organisationen und den Mitgliedstaaten angestoßen werden.

Die zwischen privaten, einzelstaatlichen und EU-Vorschriften abweichenden Normen sollen in einer Internet-Datenbank zusammengefasst und möglichst harmonisiert werden. Ein EU-Bio-Logo ist ab 1. Juli 2010 verbindlich für Bioprodukte vorgeschrieben, der Einsatz von privaten Logos auch weiterhin möglich. 

Fördermöglichkeiten besser ausschöpfen

Im Rahmen der ländlichen Entwicklungspolitik stehe der biologischen Landwirtschaft eine breite Palette an Fördermöglichkeiten zur Verfügung, so beispielsweise Investitionsbeihilfen, Berufsbildungsmaßnahmen, Ausgleichszulagen für Landwirte in benachteiligten Gebieten und Agrarumweltmaßnahmen. Die Brüsseler Behörde rät den Mitgliedstaaten dringend dazu, im Rahmen ihrer ländlichen Entwicklungsprogramme die bestehenden Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Handel mit Öko-Erzeugnissen erleichtern

Die EU-Einfuhrvorschriften für Öko-Erzeugnisse aus Drittländern will die Kommission vereinfachen. Außerdem soll diesen Produkten Zugang zum EU-Bio-Logo gewährt werden. Zur Erleichterung des internationalen Handels mit Ökoprodukten soll auf der Grundlage der Codex-Alimentarius-Leitlinien ein multilaterales Gleichwertigkeitskonzept entwickelt werden. Um den Zugang von EU-Öko-Erzeugnissen auf Drittlandsmärkten zu verbessern, fordert die Kommission den Ministerrat auf, ihr ein Mandat zu erteilen, um über die internationale Anerkennung der Gemeinschaftsnormen zu verhandeln.

Flankierend zur derzeit geltenden EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sollte der biologische Landbau verbindlich definiert und dessen Grundprinzipien festgeschrieben werden. Dadurch würden unter anderem das Verständnis für die Ökovorschriften verbessert und das Verbrauchervertrauen gestärkt. Für die Erstellung unabhängiger und kompetenter Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der EG-Rechtsvorschriften soll ein neues Expertengremium geschaffen werden.

Zur Verbesserung des Kontrollsystems schlägt die Kommission vor, den Kontrollaufwand in Abhängigkeit vom Risiko zu differenzieren und Gegenkontrollen vorzuschreiben. Um Betrügereien einen Riegel vorzuschieben, sollte ein anerkanntes Analyse- und Probenahmeverfahren für die ökologische Landwirtschaft entwickelt, das bestehende Flächenidentifizierungssystem auch für ökologisch bewirtschaftete Flächen eingesetzt und die Koordination zwischen Kontrolleinrichtungen verbessert werden.

Kontrollstellen für den Ökolandbau sollten künftig außerdem nur dann zugelassen werden, wenn sie spezifische Anforderungen erfüllen. Um den Mitgliedstaaten einen Anreiz zu einer gewissenhaften Überwachung der Kontrollstellen zu geben, will die Kommission künftig die Berichte aus den EU-Ländern veröffentlichen. Derzeit variiere die Qualität der Überwachung von einem Mitgliedstaat zu anderen ganz erheblich, heißt es in dem Papier.

Die Kommission schlägt ferner vor, die Statistik über den Ökolandbau zu verstärken. Ihren Angaben zufolge entfallen auf die biologische Landwirtschaft derzeit rund zwei Prozent des Gesamtwerts der Agrarerzeugung. Den gleichen Anteil würden ökologische Erzeugnisse am Gesamtumsatz von Lebensmitteln einnehmen. Zur Förderung des Ökolandbaus will die Kommission außerdem eine Übersicht über alle Maßnahmen ins Internet stellen, mit denen derzeit die Erzeugung, Vermarktung und Information in diesem Sektor unterstützt werden können.

Nach Meinung der Kommission wird das Wachstum des ökologischen Landbaus derzeit im Wesentlichen durch drei Faktoren behindert, nämlich durch den hohen Verbraucherpreis, durch den nur unzureichenden Kenntnisstand der Konsumenten über die Vorteile des Biolandbaus und durch abweichende Normen. Zur Senkung der Preise regt die Behörde die Entwicklung "Kosten reduzierender Ansätze" an. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament die Situation der ökologischen Landwirtschaft und ökologisch erzeugter Lebensmittel beurteilt und will mit einem strategischen Gesamtkonzept die Grundlagen für die weitere Politik schaffen. Die finanzielle Ausstattung zugunsten des Öko-Landbaus will sie aber nicht aufstocken. Eine öffentliche Unterstützung verdiene der Biolandbau nur für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern in der ländlichen Entwicklung sowie im Umwelt- und Tierschutz. Die Vermarktung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln entspreche dem Anliegen "bestimmter Verbraucherkreise" und solle daher den Marktgesetzen unterworfen werden. Wenig sinnvoll sei auch die Idee, Markt- oder Flächenanteile für ökologische Erzeugnisse festzulegen. Stattdessen sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich der Sektor entwickle und sein Marktpotenzial ausschöpfe.

 

Ausführliche Informationen zum Aktionsprogramm stellt die EU-Kommission im Internet bereit:

externer Link folgtInternetseite der Kommission zum Öko-Landbau & Aktionsplan

Letzte Aktualisierung: 22.10.2009

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