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Förderrichtlinien im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

 
Logo Bundesprogramm Ökologischer Landbau

Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) ist ein wesentlicher Baustein des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zur Unterstützung des Ökolandbaus. Das Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist es, die Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau zu verbessern und den Grundstein für eine weitere Ausdehnung zu legen.

Die Ausdehnung des Ökolandbaus sollte allerdings nachhaltig mit dem Ziel geschehen, das Wachstum von Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht voranzubringen. Derzeit zeichnet sich eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten ab. Das Angebot im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung in Deutschland hat sich dagegen weniger stark ausgedehnt.

Zuschuss zur Umstellungsberatung

Zur Stützung des Erzeugersektors bietet das Bundesprogramm unter anderem folgende Förderung an:

  1. Konventionell wirtschaftende Betriebe mit Interesse am ökologischen Landbau können auf Antrag eine betriebsindividuelle Umstellungsberatung gefördert bekommen. Die mögliche Beratung bezieht sich auf das Gesamtspektrum der betrieblichen Anforderungen.
  2. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich in der Umstellung auf ökologischen Landbau befinden, können auf Antrag produktionstechnische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung gefördert bekommen .

Die unter 1 und 2 genannte Beratungsart kann jeweils einen Termin oder mehrere aufeinander folgende Gespräche umfassen und wird mit bis zu fünfzig Prozent der Kosten aber bis maximal zweitausend Euro je Unternehmen und Beratungsart gefördert, wenn die in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Richtlinie sowie eine Liste der registrierten Umstellungsberater, die die Beratung durchführen können, kann auf der Homepage des Bundesprogramms Ökologischer Landbau unter "externer Link folgtUmstellungsberatung" abgerufen werden.

Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Richtlinie Information und Absatzförderung

Es gibt viele Möglichkeiten, um Kunden auf den Geschmack von "Bio" zu bringen und gleichzeitig über die Vorzüge von Ökolandbau und Biorodukten zu informieren. Informations- und absatzfördernde Maßnahmen, bei denen die Besonderheiten der ökologischen Erzeugnisse im Mittelpunkt stehen, können bis Ende 2009 über eine Richtlinie im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gefördert werden. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die konkret über den Ökolandbau informieren und den Absatz von Bioprodukten unterstützen. Vereine, Verbände sowie Erzeuger(-gemeinschaften), die in Deutschland eine Niederlassung haben, können bereits im Vorfeld formlos mit der Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau abklären, ob ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. 

Kriterien für die Förderung:

  • Gefördert werden Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Produkte, die das Bio-Siegel tragen.
  • Die Projektskizze muss mindestens drei Monate vor Beginn des Projekts bei der Geschäftstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau eingereicht werden.
  • Die ermittelten zuschussfähigen Ausgaben müssen 50.000 Euro überschreiten.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen für: Personalkosten für Stammpersonal; Produkte, die bei Verkostungsaktionen zum Einsatz kommen; unbare Eigenleistungen wie bereits vorhandene Materialien sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile; Aktionen, bei denen ausschließlich einzelne Produkte oder die regionale Erzeugung oder ein einzelnes Unternehmen beworben werden.

Der Richtlinientext, ein Skizzenvordruck sowie weitere informationen zu der Maßnahme sind verfügbar unter www.bundesprogramm.de

Richtlinie über die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen

Auf nationalen und internationalen Verbraucher- und Landwirtschaftsmessen nimmt "Bio" einen immer größeren Raum ein. Messen sind eine ideale Plattform, um publikumswirksam über Neuheiten und Besonderheiten auf dem Biomarkt zu informieren. Herausragende Messebeiträge können voraussichtlich bis Ende 2010 mit Fördergeldern im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau unterstützt werden. Kleine und mittelständische ökologisch wirtschaftende Betriebe können die Fördergelder ebenso in Anspruch nehmen wie Verbände, Vereine und Stiftungen der Bio-Branche.

Kriterien für die Förderung:

  • Gefördert werden Projekte und Beiträge auf überregionalen und internationalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich die Biobranche betreffen.
  • Der Zuwendungsempfänger muss eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn in der Geschäftsstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau eingereicht werden. Ein formloser Antrag genügt zur Wahrung der Frist.
  • Der Antrag muss vor der Anmeldung zur Messe erfolgen.
  • Miind. 20 Prozent Eigenanteil siind vom Antragsteller zu tragen. Es gibt außerdem Förderhöchstgrenzen.
  • Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die geschätzten Aufwendungen 2.000 Euro überschreiten.
  • Innerhalb von drei Jahren werden die Aussteller mit maximal 200.000 Euro gefördert.
  • Nicht zuwendungsfähig sind: Personalkosten, unbare Eigenleistungen wie bereits vorhandene Messestände sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile.
  • Spätestens zwei Monate nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag müssen die Aussteller die Verwendung der Fördergelder nachweisen.

Der Text der Richtlinie sowie das Antragsformular sind verfügbar unter externer Link folgtwww.bundesprogramm.de

Kontakt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau, Referat 512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: 0228 6845-3280

E-Mail: geschaeftsstelle-oekolandbau@BLE.de

Internet: externer Link folgtwww.bundesprogramm-oekolandbau.de

Letzte Aktualisierung: 22.10.2009

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