Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Ökoprodukten
Dieser Förderbereich unterstützt die Verarbeitung und Vermarktung zusammengefasster Partien von Ökoprodukten. Förderfähig sind dabei Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, aber auch Handels- und Verarbeitungsunternehmen.
Die Zuwendungen erfolgen in Form von Zuschüssen. Dabei sind folgende Kosten förderfähig:
Förderfähige Kosten | Mögliche Zuwendungen |
|---|---|
* Nur für Erzeugerzusammenschlüsse. Unternehmen des Handels oder der Be- und Verarbeitung können nur gefördert werden, sofern besondere Interessen der Landwirte berücksichtigt werden. | |
Organisations-Kosten für die Gründung von Erzeuger-Zusammenschlüssen sowie für die wesentliche Erweiterung oder Vereinigung von bestehenden Erzeuger-Zusammenschlüssen | 1. und 2. Jahr: maximal 60 Prozent der Organisations-Ausgaben 3. bis 5. Jahr: bis zu zehn Prozent der Verkaufs-Erlöse |
Investitionen in Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung Be- oder Verarbeitung | Maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
Kosten der Einführung von Qualitäts- oder Umwelt-Managementsystemen* | Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro in drei Jahren) |
Erarbeitung von Vermarktungs-Konzepten* | Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro in drei Jahren) |
Die Antragsverfahren werden von den jeweiligen Landwirtschaftsministerien der Bundesländer bzw. von deren untergeordneten Behörden durchgeführt. Aus der Praxis ist bekannt, dass in der Vergangenheit vor allem Erzeugerzusammenschlüsse gefördert wurden. Für die Förderung von Be- und Verarbeitern beispielsweise sind kaum Mittelabflüsse da. Je nach Bundesland wird dieses Förderinstrument sehr unterschiedlich eingesetzt.
Letzte Aktualisierung: 30.12.2011
