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Förderung des Ökolandbaus durch EU, Bund und Länder

Einleitung

Die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Dafür gibt es vielfältige Gründe: Ökolandbau ist umweltverträglich, schont Ressourcen und entlastet Agrarmärkte bei Überschusserzeugnissen. Außerdem eröffnet der Ökolandbau Landwirten Einkommenschancen und trägt zur Entwicklung des ländlichen Raums bei: etwa durch ein positives Image zum Beispiel für den Tourismus und durch kleinere regionale Unternehmen, denen der Absatz und die Verarbeitung von Ökoprodukten eine Einkommensperspektive bietet.

Die ökologische Produktionsweise bedingt aber auch mehr Aufwand und Arbeit für Erzeugung und Verarbeitung. Vor allem der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die Betriebe schwierig: Erst nach einer Umstellungszeit von zwei bis drei Jahren können die Produkte als Ökoware und damit zu höheren Preisen verkauft werden. Auch müssen neue Ökobetriebe ihre Vermarktungswege häufig erst erschließen.

Die Einführung des ökologischen Landbaus wird daher in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesamten Betrieb keine chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften. Seit 1994 wurde die Einführung und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder auf der Grundlage der EG-Verordnung 2078/92, beziehungsweise seit Januar 2000 gemäß den Artikeln 22 bis 24 der EG-Verordnung 1257/1999 gefördert. 

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Förderung durch die Europäische Union (EU)

Das EU-Label für Bioprodukte. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.
Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Ökoprodukte aus den Mitgliedsstaaten.

Die Agrarpolitik hat von Anfang an im europäischen Integrationsprozess eine wichtige Rolle gespielt. So übertrugen die EU-Mitgliedsländer die Entscheidungskompetenz für die Markt- und Preispolitik sowie die Richtlinienkompetenz für die Agrarstrukturpolitik an die EU. Das geschieht beispielsweise über Verordnungen, die in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Die Landwirtschaft nimmt mit rund 44 Prozent den größten Posten im EU-Haushalt ein. Innerhalb des Agrarhaushalts teilt sich das Budget folgendermaßen auf:

  • Säule 1: Marktstützung mit einer Finanzausstattung von 89 Prozent des gesamten Agrarhaushalts.
  • Säule 2: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, wofür insgesamt 10 Prozent des Agrarhaushaltes eingeplant sind.

Für die Förderperiode 2007 bis 2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER VO) gültig.

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU

Mitte 2003 hat sich die EU auf eine tiefgreifende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt. Wichtigstes Ergebnis ist eine weitgehende Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion und deren Bindung an die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutz- sowie Qualitätsvorschriften (sogenannte "Cross Compliance"-Regeln). Ein weiteres zentrales Element ist die Einführung der so genannten obligatorischen Modulation. Damit können die EU-Mitgliedsstaaten Direktzahlungen an die Landwirte kürzen und die so einbehaltenen EU-Mittel - ergänzt durch nationale Kofinanzierungsmittel - für bestimmte Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung wieder der Landwirtschaft zukommen lassen. So können die Weichen für eine verstärkte Förderung umweltfreundlicher und tiergerechterer Produktionsverfahren und zur Verbesserung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume gestellt werden.

EU-Aktionsplan

Im Juni 2004 hat die EU-Kommission in Brüssel dem Ministerrat den "Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel" vorgelegt. Darin listet die Brüsseler Behörde 21 konkrete Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus auf. Ein Beitrag auf oekolandbau.de bietet nähere Informationen:

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Förderung durch den Bund

Das Bio-Siegel
Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurden.

Im Grundgesetz ist die Mitwirkung des Bundes bei Länderaufgaben, die von übergeordneter Bedeutung sind, verankert. Dazu gehört auch das Gesetz über die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Im nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 - 2013 haben sich der Bund und die Länder auf einen gemeinsamen Rahmenplan festgelegt.

In diesem Strategieplan ist der Rahmen für die Förderung ökologischer Anbauverfahren bestimmt.

Die Förderung wird danach nach folgenden Grundsätzen gestaltet:

Förderung ökologischer Anbauverfahren nach Rahmenplan der GAK

Kulturart

Einführung 1. - 5. Jahr

Beibehaltung ab 6. Jahr

Gemüsebau

480 Euro 

300 Euro 

Ackerflächen

210 Euro

170 Euro

Grünland 

210 Euro 

170 Euro 

Dauerkulturen 

900 Euro 

720 Euro 

Betriebe, die am Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen, können 35 Euro je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 530 EUro je Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Tabelle aufgeführten Beträge um bis zu 20 Prozent anheben oder um bis zu 30 Prozent absenken.

Bleibt das jeweilige Landesprogramm im Rahmen der GAK-Fördervorhaben, beteiligt sich der Bund an der Finanzierung. 

Für Ökobetriebe sind innerhalb der GAK folgende Fördermaßnahmen besonders relevant: 

Nationale Förderinstrumente der Bundesregierung für den Ökolandbau sind zudem

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Förderung durch die Länder

Die Durchführung und Umsetzung von EU-Verordnungen und Bundesgesetzen obliegt den Bundesländern. Solche Länderprogramme sind zum Beispiel KULAP in Bayern und Brandenburg und MEKA in Baden-Württemberg.

An der Finanzierung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, wo auch die Ökolandbau-Förderung angesiedelt ist, beteiligt sich die EU mit 50 bis 75 Prozent. Zusätzlich zur EU-Kofinanzierung können die Länder auch Mittel des Bundes in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie sich an den Rahmenplan der GAK halten (siehe oben).

Bei der Umsetzung der Förderprogramme haben die Bundesländer gewisse Gestaltungsspielräume, um länderspezifische Aspekte berücksichtigen zu können (Subsidiaritätsprinzip). Deshalb sind auch die Öko-Förderprämien in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch (siehe oben).

Die Bundesländer haben die Fördersätze für die Periode 2007 - 2013 angepasst und in der Regel auf die Fördersätze der GAK abgesenkt (siehe oben)

Nur einzelne Bundesländer bieten die erhöhten Sätze für die Einführung an.

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Agrarumweltprogramme

Der ökologische Landbau wird in allen Ländern der EU beziehungsweise auch in einigen Nichtmitgliedstaaten über direkte flächengebundene Zahlungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme unterstützt. Diese Prämien stellen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Verbesserung der Betriebe dar.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Analyse der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen" von allen aktuellen kofinanzierten Agrarumweltprogrammen der Bundesländer Kurzfassungen erarbeiten lassen. Das Skript gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen angeboten werden und mit welchen Auflagen deren Förderung verbunden ist. Sämtliche Richtlinien der Länder sind anhand folgender Punkte strukturiert:

  • Was wird gefördert (einzelne Maßnahmen)?
  • Ziele
  • Wer wird gefördert?
  • Allgemeine Voraussetzungen
  • Antragsannahme, Bewilligung, Kontrolle

Eine Kurzfassung der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vom BfN als BfN-Skript 161 (2006) sowie als Download erhältlich:

externer Link folgtKurzfassungen der Agrarumweltprogramme der Bundesländer (BfN, 3,8 MB)

Aus der Forschung - für die Praxis

Möglichkeiten des Steuerrechts zur Förderung des ökologischen Landbaus

Vor dem Hintergrund knapper Fördermittel und der angestrebten Flächenausdehnung des ökologischen Landbaus wurden an der Uni Göttingen im Rahmen eines BÖL-Forschungsprojektes die Instrumente des Steuerrechts auf ihre Eignung zur effizienten Förderung des ökologischen Landbaus untersucht. Die Wissenschaftler entwickelten das Konzept der flexiblen Förderung, das neben einer pauschalen Flächenförderung eine betriebsindividuelle Zusatzförderung vorsieht.

Näheres zum Projekt:

externer Link folgtMöglichkeiten des Steuerrechts zur Förderung des ökologischen Landbaus - Ein Ko-Instrument für eine effizientere Förderung (BÖL-Projekt Nr. 03OE168)

Letzte Aktualisierung: 30.12.2011

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