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Die zwölf Gebote einer nachhaltigen Grünland-Bewirtschaftung

 
  1. Im zeitigen Frühjahr Narbenpflege durch schonendes Abschleppen und Walzen.
  2. Förderung der Nutzungsstaffelung durch zeitige Gülle- oder Jauchedüngung zum Zeitpunkt der Weidekätzchen-Vollblüte.
  3. Gülle homogenisieren und mit Wasser im Verhältnis 1:1 bis maximal 2:1 verdünnen. Die Höhe der Einzelgaben soll zwischen 10 und 20 Kubikmeter pro Hektar (bei fünf Prozent Trockensubstanz) liegen. Bodennahe Ausbringung möglichst unmittelbar nach der vorherigen Nutzung (auf tragfähigen Boden achten!).
  4. Die Nutzungshäufigkeit und die entsprechende Düngung müssen unbedingt dem Standort bzw. dem Pflanzenbestand angepasst werden.
  5. Stoppellänge (Schnitthöhen-Einstellung) nicht unter fünf bis sieben Zentimeter. Dies fördert die Konkurrenzkraft der Gräser.
  6. Bodenverdichtungen und Narbenverletzungen möglichst vermeiden (Verwendung von Breitreifen ohne Erhöhung der Auflast).
  7. Zur Vermeidung von Abdeckschäden an der Narbe müssen Wirtschaftsdünger fein verteilt werden (Fladen vermeiden) und es dürfen möglichst keine Mähgutreste zurückbleiben.
  8. Beschädigte Grünlandnarben und offene Stellen sofort mit Weißklee nachsäen.
  9. Weideflächen zumindest nach jedem zweiten Umtrieb ausmähen bzw. mulchen.
  10. Im Spätherbst (Mitte bis Ende Oktober) nach der letzten Nutzung Stallmist oder eine leichte Güllegabe zur Vermeidung von Auswinterungsschäden geben.
  11. Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel (Mäusebekämpfung).
  12. Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen. Diese schließen tieferliegende basische Nährstoffe auf und geben sie über das Laub an die oberen Bodenschichten zurück (Nährstoff-Pumpe). Zudem sind sie wichtige Biotope, die die Artenvielfalt fördern.

Quelle: THALMANN H., Grundsätze zur Grünlandwirtschaft im organisch-biologischen Landbau. Vortragsmanuskript zu Grünland-Seminaren, 2002. Landwirtschaftsamt, 86830 Schwabmünchen, Tel. 08238-9611-18

Letzte Aktualisierung: 01.12.2011

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