Die zwölf Gebote einer nachhaltigen Grünland-Bewirtschaftung
- Im zeitigen Frühjahr Narbenpflege durch schonendes Abschleppen und Walzen.
- Förderung der Nutzungsstaffelung durch zeitige Gülle- oder Jauchedüngung zum Zeitpunkt der Weidekätzchen-Vollblüte.
- Gülle homogenisieren und mit Wasser im Verhältnis 1:1 bis maximal 2:1 verdünnen. Die Höhe der Einzelgaben soll zwischen 10 und 20 Kubikmeter pro Hektar (bei fünf Prozent Trockensubstanz) liegen. Bodennahe Ausbringung möglichst unmittelbar nach der vorherigen Nutzung (auf tragfähigen Boden achten!).
- Die Nutzungshäufigkeit und die entsprechende Düngung müssen unbedingt dem Standort bzw. dem Pflanzenbestand angepasst werden.
- Stoppellänge (Schnitthöhen-Einstellung) nicht unter fünf bis sieben Zentimeter. Dies fördert die Konkurrenzkraft der Gräser.
- Bodenverdichtungen und Narbenverletzungen möglichst vermeiden (Verwendung von Breitreifen ohne Erhöhung der Auflast).
- Zur Vermeidung von Abdeckschäden an der Narbe müssen Wirtschaftsdünger fein verteilt werden (Fladen vermeiden) und es dürfen möglichst keine Mähgutreste zurückbleiben.
- Beschädigte Grünlandnarben und offene Stellen sofort mit Weißklee nachsäen.
- Weideflächen zumindest nach jedem zweiten Umtrieb ausmähen bzw. mulchen.
- Im Spätherbst (Mitte bis Ende Oktober) nach der letzten Nutzung Stallmist oder eine leichte Güllegabe zur Vermeidung von Auswinterungsschäden geben.
- Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel (Mäusebekämpfung).
- Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen. Diese schließen tieferliegende basische Nährstoffe auf und geben sie über das Laub an die oberen Bodenschichten zurück (Nährstoff-Pumpe). Zudem sind sie wichtige Biotope, die die Artenvielfalt fördern.
Quelle: THALMANN H., Grundsätze zur Grünlandwirtschaft im organisch-biologischen Landbau. Vortragsmanuskript zu Grünland-Seminaren, 2002. Landwirtschaftsamt, 86830 Schwabmünchen, Tel. 08238-9611-18
Letzte Aktualisierung: 01.12.2011
