Gesetzesgrundlagen und rechtlicher Rahmen
Nachfolgend sind speziell für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau zutreffende Gesetze und Verordnungen aufgeführt.
EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, Stand: Januar 2009
Anhang II: Pestizide und Pflanzenschutzmittel
Regelungen zur Selbstherstellung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb
Nicht alle der in Anhang II Teil B enthaltenen Mittel sind in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Deutschlands enthalten. Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) eine weitere Möglichkeit der Anwendung einiger Mittel geschaffen.
Danach dürfen Pflanzenschutzmittel für die Anwendung im eigenen Betrieb selbst hergestellt werden, wenn die Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung solcher Mittel in der Liste gemäß § 6a Absatz 4 enthalten sind. Diese Liste, die auf Anhang II der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau basiert, wird durch das Julius Kühn Institut geführt.
Beschreibende Liste der eingetragenen Pflanzenstärkungsmittel nach §31ff. des Pflanzenschutzgesetzes
Generelle im Pflanzenschutz bestehende Gesetze und Verordnungen:
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte
Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)
Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten (79/117/EWG)
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Letzte Aktualisierung: 01.11.2010
