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Gesetzesgrundlagen und rechtlicher Rahmen

 

Nachfolgend sind speziell für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau zutreffende Gesetze und Verordnungen aufgeführt.

Nicht alle der in Anhang II Teil B enthaltenen Mittel sind in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Deutschlands enthalten. Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem externer Link folgtPflanzenschutzgesetz (PflSchG) eine weitere Möglichkeit der Anwendung einiger Mittel geschaffen.

Danach dürfen Pflanzenschutzmittel für die Anwendung im eigenen Betrieb selbst hergestellt werden, wenn die Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung solcher Mittel in der Liste gemäß § 6a Absatz 4 enthalten sind. Diese Liste, die auf Anhang II der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau basiert, wird durch das Julius Kühn Institut geführt.

externer Link folgtBeschreibende Liste der eingetragenen Pflanzenstärkungsmittel nach §31ff. des Pflanzenschutzgesetzes

Generelle im Pflanzenschutz bestehende Gesetze und Verordnungen:

Letzte Aktualisierung: 01.11.2010

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