Übersicht: Kontrolle
Kontrolle: Grundlagen
Alle Unternehmen, die Bioprodukte vermarkten wollen, müssen sich einem Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterziehen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Prüfverfahrens erhalten sie das Zertifikat der Kontrollstelle.mehr lesen...
Kennzeichnung von Bioprodukten
Nur solche Produkte dürfen als Bioprodukte gekennzeichnet werden, die nach den Richtlinien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt und kontrolliert wurden. Das Bio-Siegel gilt auch für Importprodukte.mehr lesen...
Auswahl der Kontrollstelle
Wer seinen Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstellen will, sollte sich frühzeitig bei einer Kontrollstelle im zuständigen Bundesland anmelden. In Deutschland werden die privaten Kontrollstellen von staatlichen Behörden überwacht. mehr lesen...
Kontrolle der Umstellung
Bei der Umstellung auf ökologischen Landbau sind für pflanzliche und tierische Produkte sowie Futtermittel Fristen einzuhalten, bevor sie als ökologisch erzeugt deklariert werden können.mehr lesen...
Kontrolle des Pflanzenbaus
Im ökologischen Pflanzenbau ist ökologisches Saat- und Pflanzgut vorgeschrieben, betriebseigene Düngemittel haben Vorrang, und zum Schutz der Kulturpflanzen trägt ein Bündel von vorbeugenden Maßnahmen bei. Der Einsatz von extern zugekauften Düngemitteln oder speziellen Pflanzenschutzmitteln ist streng reglementiert. mehr lesen...
Kontrolle der Tierhaltung
Die ökologische Tierhaltung ist in den EGU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau geregelt. Grundsätze sind die artgemäße Unterbringung und Fütterung sowie ein vorbeugender Gesundheitsschutz.mehr lesen...
Verarbeitung und Vermarktung auf dem Hof
Über Verarbeitung und Vermarktung muss der Biobetrieb genau Buch führen: vom Wareneingang über die Reinigung der Rohware bis zu den verwendeten Zusatzstoffen im Endprodukt und den Warenausgang. Auch die Kennzeichnung eines Ökoproduktes ist genau geregelt. mehr lesen...
Aus der Forschung: Praktikabilität des Kontrollverfahrens zum GVO-Verbot im ökologischen Landbau
Um das Kontrollverfahren in Bezug auf die Einhaltung des GVO-Verbots sicherzustellen und weiterzuentwickeln, haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau das derzeit praktizierte Kontrollverfahren auf Schwachstellen hin untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet.mehr lesen...
Letzte Aktualisierung: 30.12.2011
