Aus der Forschung: Praktikabilität des Kontrollverfahrens zum GVO-Verbot im ökologischen Landbau
Im ökologischen Landbau ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und derer Derivate verboten. Die Einhaltung dieses Verbots wird bei den gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau stattfindenden Inspektionen überprüft.
Mit dem Ziel, das Kontrollverfahren in Bezug auf die Einhaltung des GVO-Verbots sicherzustellen und weiterzuentwickeln, haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologische Landbau das Kontrollverfahren auf Schwachstellen hin untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Eine Verfahrensanleitung sowie Musterdokumente für die Kontrolle des GVO-Verbots werden in einem für Kontrollstellen und Inspekteure konzipierten Handbuch bereitgestellt. Nachfolgend finden Sie die für Erzeuger, Verarbeiter und Händler relevanten Ergebnisse.
Basierend auf einer Definition des Anwendungsbereichs des GVO-Verbots wurde eine erweiterte Risikoliste erstellt. Darin sind alle Stoffe gelistet, die gemäß Anhang II und Anhang VI der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau bei der Herstellung ökologischer Erzeugnisse eingesetzt werden dürfen und GVO bzw. GVO-Derivate sein oder enthalten können. Anhand der Risikoliste ist zu erkennen, bei welchen Stoffen besondere Vorsicht geboten ist.
Weiterhin wurden im Rahmen von Betriebsbegehungen in vier Unternehmenstypen (landwirtschaftliche Erzeugung, Futtermittelherstellung, Lebensmittelaufbereitung, Import) kritische Kontrollpunkte definiert. Das sind Punkte im unternehmensinternen Ablauf, an denen ein Risiko bezüglich der absichtlichen oder unabsichtlichen Verwendung von GVO oder deren Derivaten besteht. Es wird empfohlen, zu überprüfen, ob die an den kritischen Kontrollpunkten auftretenden Stoffe (zum Beispiel konventionelle Betriebsmittel, konventionelle Rohstoffe, konventionelle Zutaten) in der Risikoliste enthalten sind. Falls ja, sollten gesonderte Maßnahmen zur Sicherstellung der gentechnikfreien Produktion getroffen werden. Welche qualitätssichernden Maßnahmen das Unternehmen selbst ergreifen kann, lässt sich der Liste kritischer Kontrollpunkte entnehmen.
Listen kritischer Kontrollpunkte (CCP):
- Stufe landwirtschaftliche Erzeugung (PDF, 190 KB)
- Stufe Futtermittelherstellung (PDF, 170 KB)
- Stufe Lebensmittelverarbeitung (PDF, 170 KB)
- Stufe Import (PDF, 770 KB)
Eine Möglichkeit, bei risikobehafteten Stoffen die "Gentechnikfreiheit" sicherzustellen, besteht darin, sich von dem Lieferanten eine entsprechende Zusicherungserklärung ausstellen zu lassen. Dabei sollten ausschließlich standardisierte Erklärungen verwendet werden, die konkret auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ausgerichtet sind. Ein aktuelles Muster für eine solche Zusicherungserklärung wird beispielsweise von den Betreibern der Datenbank InfoXgen angeboten:
Zusicherungserklärung über die Einhaltung des Gentechnikverbotes gemäß den Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau
Interpretation zum Verbot der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von ökologischen Lebensmitteln
Weitere Informationen zum Projekt:
Letzte Aktualisierung: 30.12.2011

