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Informationen zur Etikettierung von ökozertifizierten Futtermitteln

 

Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird geregelt, wie Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse zu kennzeichnen sind (Deklaration) und welche Kontroll- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind. Daher sind diese Vorschriften von Mischfutterherstellern, betriebseigenen Futterherstellern sowie von Händlern und Verarbeitern von Ausgangserzeugnissen zu berücksichtigen. 

Die Betriebe bzw. Unternehmen sind verpflichtet, Abweichungen von der Erstkontrolle an die zuständige Kontrollstelle zu melden. Was wird bei der Erstkontrolle erfasst?

  • Angaben zu den Einrichtungen zur Annahme, Transport, Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse (Futtermittel, Rohstoffe, Halbfabrikate etc.).
  • Angaben über Einrichtungen zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
  • Angaben zur Beschreibung der Mischfuttermittel.
  • Angaben zu Futtermittelausgangserzeugnissen, die aufbereitet werden sollen.
  • Angaben zu vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung von Fremdkontaminationen.
  • Angaben zur Überprüfung der Konformität der Produkte.

Generell ist die strikte Trennung von Ökoprodukten bei Transport, Verarbeitung und Lagerung das erklärte Ziel.

Für die Futterherstellung, auch auf dem eigenen Betrieb, ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass in einem Erzeugnis, zum Beispiel Mischfutter nicht gleiche Komponenten aus ökologischer bzw. aus Umstellung und konventioneller Herkunft eingesetzt werden dürfen.

Ein weiterer Punkt sind die Vorgaben der Etikettierungsverordnung hinsichtlich der Deklarationspflicht von Mischfuttermitteln, weil sie sowohl vom Anbieter als auch vom Abnehmer auf Richtigkeit und Übereinstimmung überprüft werden müsste. Folgendes ist zu beachten oder überprüfen:

  • Produktbezeichnung nach der Etikettierungsverordnung
    - "ökologisch", "biologisch", sowie alle Verkleinerungsformen wie "Bio-" und "Öko-"
    - "kann in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG) Nr. 889/2008 verwendet werden"
  • Benennung der EU-Kontrollstelle
  • Anteil der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs in Prozent der Trockenmasse (TM)
  • Anteil der Ausgangserzeugnisse aus ökologischer/biologischer Produktion an den Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs in Prozent der Trockenmasse
  • Anteil der Ausgangserzeugnisse aus Umstellung an den Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs in Prozent der Trockenmasse
  • Anteil der Ausgangserzeugnisse, die weder aus ökologischer/biologischer Produktion noch aus der Umstellung stammen
  • Auflistung der Erzeugnisse aus ökologischem Landbau
  • Auflistung der Erzeugnisse aus Umstellung

Bei der Deklaration der Produkte ist der genaue Wortlaut (siehe Punkt 1, Produktbezeichnung) einzuhalten.

Damit ein Mischfutter als "ökologisch, biologisch" deklariert werden darf, müssen 95 Prozent der Trockenmasse landwirtschaftlichen Ursprungs aus Komponenten aus ökologischem Landbau (sogenannte A-Ware) stammen. Ein Mischfutter mit der Deklaration "ökologisch, biologisch" kann demnach bis maximal fünf Prozent konventionelle Komponenten in der Trockenmasse landwirtschaftlicher Komponenten enthalten. "Ökologisch, biologisch" ist daher nicht zwangsläufig 100-prozentigem Biofutter gleichzusetzen.

Aus der Forschung - für die Praxis:

Qualitätssicherung: Leitfaden für die Futtermittel-Wirtschaft

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) einen praxisorientierten Leitfaden für die Futtermittel-Wirtschaft erarbeitet. Dieser beschreibt alle notwendigen Schritte zu einer systematischen Qualitätssicherung von Ökofuttermitteln unter Anwendung von HACCP. Die strenge Orientierung an der Öko-Futtermittelverordnung (EG-Verordnung Nr. 223/2003) stellt sicher, dass die Anforderungen des Gesetzgebers nachvollziehbar erfüllt werden können

Näheres zum Projekt:

externer Link folgtLeitfaden für die Qualitätssicherung von Futtermitteln für den ökologischen Landbau auf Grundlage von HACCP (BÖL-Projekt Nr. 02OE408)

Letzte Aktualisierung: 02.01.2012

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