Geflügelfütterung: Rahmenbedingungen durch die EU-Rechtsvorschriften
Wesentliche Zielsetzung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinsichtlich der Fütterung ist die Versorgung mit ökologischen und nach Möglichkeit betriebseigenen Futtermitteln. Die wichtigsten Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Tagesration muss den ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere decken.
- In der Tagesration muss frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter angeboten werden.
- Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln versorgt werden.
- Grundsätzlich müssen alle Tiere Zugang zu einem Grünauslauf haben.
- Die Beimischung von Umstellungsfuttermitteln in die Ration ist auf 30 Prozent. beschränkt. Betriebseigene Umstellungsfuttermittel dürfen bis zu 100 Prozent eingesetzt werden.
- 20 Prozent der Futtermittel dürfen aus der Beweidung von Dauergrünland oder Parzellen mit mehrjährigen Futterkulturen aus dem ersten Umstellungsjahr stammen.
- Futtermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse dürfen keine genetisch veränderten Organismen (GVO) oder GVO-Derivate enthalten oder damit hergestellt worden sein.
Öko-Kontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Bestimmungen. Die Lieferanten von Futtermitteln und -komponenten müssen deklarieren, wie viel Umstellungsware und wie viel konventionelle Ware in der Komponente oder im Mischfutter enthalten ist. Der Betriebsleiter muss seine Jahresmenge überprüfen.
Zugekaufte konventionelle Futtermittel müssen frei von GVO sein. Der Nichteinsatz von GVO wird durch eine Zusicherungserklärung durch den Hersteller belegt. Der Betriebsleiter hat diese den Kontrollunterlagen beizufügen.
Futterkomponenten
Die Palette an Futterkomponenten aus ökologischer Produktion ist nachfolgend zusammengestellt. Die Bereitstellung der betriebseigenen Futterkomponenten ist abhängig von den jeweiligen Standortbedingungen und betrieblichen Gegebenheiten. In der Regel sind Getreide, Körnerleguminosen und Ölsaaten im Anbauprogramm und als Komponenten in unterschiedlichem Umfang verfügbar.
- Getreide: Weizen, Mais, Triticale, Gerste, Hafer, Roggen
- Körnerleguminosen: Ackerbohnen, Lupine, Wicken, Erbsen, Sojabohnen
- Ölsaaten: Sonnenblumenkerne, Raps, Lein, Sojabohnen
- Eiweißergänzung: Ölpresskuchen von Lein, Raps, Sonnenblumen, Sesam, Kürbiskernen, Distel und Soja, Biertreber
- Sonstige: Grünmehle, Kräutermehle, Pflanzenöle, CCM, Ganzpflanzensilage, Feuchtgetreidesilage, Gemüseabfälle, Obst, Trester
Diese möglichen Komponenten aus ökologischer Herkunft können noch bis zum 31. Dezember 2011 für eine bedarfsdeckende Nährstoffversorgung mit fünf Prozent Futter aus nicht ökologischer Herkunft ergänzt werdenfolgenden Anteilen nicht ökologischer Herkunft ergänzt werden.
Alle Angaben beziehen sich auf die jährlich verfütterte Trockenmasse. Der zulässige Höchstanteil von konventionellen Futtermitteln an der Tagesration beträgt 25 Prozent der Trockenmasse. Die Übersicht über Futterkomponenten ist der Positivliste (Anhang V) der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu entnehmen. Mitgliedsbetriebe eines ökologischen Anbauverbandes müssen gegebenenfalls weiter gehendere Einschränkungen bei der Beschaffung von Futterkomponenten berücksichtigen.
Letzte Aktualisierung: 02.01.2012

