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Schlafen und Ruhen

 
Bild zeigt Hühner beim Ruhen
Ungestörtes Ruhen ist für das Wohlbefinden der Tiere erforderlich.
(c) Menke

Das Ruhen der Hühner erfolgt im Stehen auf einem oder beiden Beinen, im Sitzen auf dem Boden oder auf der Stange (Körper auf den Füßen). Tagsüber beschränkt sich das Ruhen auf etwa sechs Prozent des Lichttages. Der Stoffwechsel ist dabei bis zu 50 Prozent gedrosselt und der Herzschlag verlangsamt.

Kennzeichen des Ruhens:

  • Der Kopf und Hals sind eingezogen und ruhen auf dem Körper.
  • Das Federkleid ist aufgeplustert.
  • Die Augen sind halb oder ganz geschlossen.
  • In Volieren werden bevorzugt die oberen Etagen zum Ruhen genutzt.

Der Schlaf der Hühner erfolgt, wenn der Kopf nach hinten gelegt und im Gefieder versteckt ist. Der Tiefschlaf dauert meistens nur wenige Sekunden und wiederholt sich des öfteren.

Aufbaumen

Zum Ruhen werden erhöhte Plätze in Bäumen und Sträuchern bevorzugt. Hierzu baumen die Tiere auf. Erhöhte Plätze gewähren Überblick und Schutz vor Bodenfeinden. Unter Stallbedingungen mit Auslauf gehen die Hühner mit Beginn der Dämmerung in den Stall, baumen auf und ruhen bzw. schlafen während der ganzen Dunkelperiode. Ranghohe Tiere nehmen beim Aufbaumen die höchst gelegenen Sitzplätze ein.

Beim Sitzen auf der Stange oder einem Ast ist der Körper in einer stabilen Gleichgewichtsposition. Dies wird durch den Zug der Sehnen bei angezogenen Beinen ermöglicht, so dass die Zehen sich automatisch fest um die Stange klammern, ohne dass dazu Kraft angewendet werden muss.

Stalleinrichtungen

Abb. zeigt verschiedene Arten von Sitzstangen im Querschnitt
Verschiedene Arten von Sitzstangen.
(c) Menke

Als Stalleinrichtungen für den Funktionskreis Ruhen und Schlafen sind in erster Linie Sitzstangen zu nennen. Sie fördern die Strukturierung des Stalles und bieten den Tieren Orte zum Ruhen und Schlafen. Zudem trennen sie die Tiere von dem anfallenden Kot und verringern die Verschmutzung des Einstreubereiches.

Das Aufbaumen ist für die Tiere viel unproblematischer als der Abstieg. Hier besteht eine wesentlich größere Verletzungsgefahr und es kann zu Knochenbrüchen kommen. Sitzstangen sollten dementsprechend abgerundet, gleitsicher, stufenförmig angeordnet und über Rostflächen angebracht sein.

Anforderungen an Sitzstangen:

  • Sie sollten mindestens fünf Zentimeter erhöht sein.
  • Horizontaler Abstand zwischen Sitzstangen: mindestens 30 Zentimeter
  • Höhenunterschied zwischen Sitzstangen: maximal 50 Zentimeter
  • Wandabstand: mindestens 20 Zentimeter
  • Nach oben versetzte Sitzstangen werden besser erreicht (maximal 45 Grad)
  • Sitzplatzbreite beträgt 15 bis 20 Zentimeter pro Tier
  • Holzstangen sollten nur mit abgerundeten Kanten verwendet werden. Sie gewährleisten einen besseren Halt für die Tiere.
  • Die unterste Stange über der Kotgrube bzw. Rostfläche: mind. 60 cm ansonsten max. 35 cm hoch (verhindert Kloaken- oder Zehenpicken und verbessert Kotdurchtreten)
  • Die Sitzstangen sollten einfach zu demontieren und zu reinigen sein (Milben!)
  • Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schreiben eine Sitzplatzbreite von mindestens 18 Zentimeter je Henne vor.
  • Laut der Legehennenhaltungsverordnung (für Deutschland) sind die Flächen unter Sitz- und Anflugstangen, die von den Legehennen über- oder unterquert werden können, Teil der nutzbaren Fläche

Letzte Aktualisierung: 02.01.2012

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