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Aufbau einer ökologischen Geflügelhaltung

 
Geflügelstall mit angrenzendem Grünauslauf. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.
Auf dem Weg zum neuen Stall gilt es auch baurechtliche Fragen und Standortgegebenheiten abzuklären.
(c) F. Deerberg

Bei der Planung sind zuerst das Absatzpotenzial und die Vermarktungswege abzuklären. Dann sollten die Gebäudekapazitiäten geprüft und die Haltungsbedingungen ausgewählt werden.

Am Anfang der Planung muss die Entscheidung getroffen werden, welche Tierart oder -arten in dem Stall gehalten werden sollen. Danach muss der Umfang, den die Tierhaltung einnehmen soll ermittelt werden. Entscheidungskriterien hierfür sind:

  • Absatzpotenzial der Produkte bzw. Vermarktungsweg(e)
  • Freie Kapazitäten bei den Dungeinheiten
  • Kapazitäten an betriebseigenem Futter
  • Kapazitäten/ Reserven an Arbeitskräften
  • Eignung der Gebäude 
  • Gebäudekapazitäten
  • Standortgegebenheiten
  • Know how-Beschaffung

Betriebskreisläufe berücksichtigen

Der angestrebte Vermarktungsweg und das Absatzpotenzial bestimmen den Haltungsumfang in der Weise, dass unter Umständen bestimmte Größeneinheiten entweder nicht über- oder unterschritten werden sollen. Gründe hierfür liegen zum Beispiel in der Mengennachfrage des Abnehmers, der Lieferkontinuität des Produzenten und Konstanz der Produktqualität.

Da die ökologische Tierhaltung im Sinne des Kreislaufgedankens an die bewirtschaftete Fläche gekoppelt ist, müssen entsprechende Valenzen an Dungeinheiten der vorhanden landwirtschaftlichen Nutzfläche noch frei sein, damit der maximale flächenbezogene Tierbesatz nicht überschritten wird. Ist dies nicht der Fall, ist die Beschaffung von weiteren Flächen erforderlich.

Für die Einrichtung oder Erweiterung eines Produktionszweiges wird weitere Arbeitszeit benötigt, insbesondere dann, wenn dieser Bereich bislang noch nicht vorhanden ist. Kritisch hierbei ist häufig die Aufbau- und Startphase. In diesem Fall ist Know how-Beschaffung unerlässlich. 

Sind vorhandene Gebäude nutzbar?

Ob die vorhanden Gebäudekapazitäten für den Zweck zu nutzen sind, ist bei Vorhandensein von Altgebäuden häufig die Frage. Aber selbst bei ausreichenden Gebäudekapazitäten kommt es vor, dass diese nur beschränkt oder nicht genutzt werden können, da aufgrund der Standortgegebenheiten andere Forderungen, wie beispielweise entsprechende Auslaufflächen nicht ausreichend am Standort zur Verfügung stehen.

Sind mit dem Stallbau wesentliche Veränderungen am Gebäude wie Veränderung der Außenansicht, Statik oder eine Nutzungsänderung verbunden, so sind entsprechende baurechtliche Schritte einzuleiten. Per Bauvoranfrage kann das Vorhaben kurz beschrieben und abgeklärt werden, welche Bedenken oder Auflagen von Seiten der Bauaufsichtsbehörden bestehen.

Auswahl des Haltungsverfahrens

Im nächsten Schritt muss abgeklärt werden, in welchem Haltungsverfahren die Tiere gehalten werden können. Für eine Legehennenhaltung auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben sind insgesamt drei unterschiedliche Regelwerke zu berücksichtigen:

  • die EG-Verordnung Nr. 1028/2006 zur Vermarktung von Eiern, welche die allgemeine Deklaration von Eiern regelt.
  • Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau mit ihren Vorschriften zur Haltung und Fütterung von Nutztieren 
  • Gegebenenfalls darüber hinausgehende Richtlinien eines Anbauverbandes

Können die Forderungen der Verordnungen eingehalten, bzw. erfüllt werden und sind mögliche Auflagen der Bauaufsicht bekannt, kann mit der Planung der erforderlichen Veränderung der Gebäudehülle begonnen werden. Sind die erforderlichen Maßnahmen erfasst, können sie als Gewerke ausgeschrieben und die Leistungen aufgrund der Angebote verglichen werden.

Bei der Stalleinrichtung können ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt werden. Dabei sollte den Anbietern eine detaillierte Ausschreibung vorgelegt werden, die Einzelposten nach Art und erforderlichen Umfang beschreibt. Hier sind die Einhaltung der Eckwerte durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und gegebenenfalls die Richtlinien des betreffenden Anbauverbandes zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 02.01.2012

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