Beleuchtung von Geflügelställen

- Ein großes Lichtband an der Stalllängsseite gewährleistet ausreichend und gleichmäßig verteiltes Tageslicht im Stallinnenraum.
(c) F. Deerberg
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gibt in ihren allgemeinen Grundsätzen zur Tierhaltung vor, dass zu einer artgerechten Unterbringung der Tiere ein ausreichender Tageslichteinfall in das Stallgebäude gewährleistet sein muss.
Allgemein reagiert Geflügel mit einer Vielzahl von Handlungen auf Lichtreize. Das Licht ermöglicht zunächst direkt die Wahrnehmung der Umwelt und greift in physiologische Abläufe ein. Indirekte Einflüsse hat das Licht aber auch auf die Umwelt der Tiere, zum Beispiel durch die keimtötende Wirkung der UV-Strahlung.
Das Geflügel nimmt unterschiedliche Farben des Lichtes wahr und reagiert teilweise auch unterschiedlich auf Farbtöne in der Umwelt. So ist bekannt, dass rotes und weißes Licht die Bewegung und die Futtersuche aktivieren, während blaue oder grüne Töne eher beruhigend wirken. Wichtige Einflussfaktoren für die Stimulierung der Tiere sind die Lichtintensität und die Dauer der Lichtphase. Auch hierzu macht die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ein klare Aussage, indem sie eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden vorgibt.
Nach Praxisempfehlungen und Richtlinien einiger Anbauverbände sollten die Fensterflächen bei Neubauten mindestens 1/10 und bei Umbauten mindestens 1/20 der Stallgrundfläche betragen. Es ist ein gleichmäßiger Lichteinfall anzustreben, da hierdurch punktuelle Lichtflecke vermieden werden, die häufig zu Zusammenballungen der Tiere, besonders im Kükenalter führen. Mit durchgehenden Lichtbändern ist die Verteilung am besten zu erreichen. Eine zu intensive Tageslichteinstrahlung ist durch eine Beschattung der Stallfenster (zum Beispiel Vordach, Schilfmatten oder Fenstereinsätze) zu verhindern.
Eine konstante Lichtphase ist in der Junghennenaufzucht nötig. Hierzu werden die Fenster oder Lichtbänder mit einer lichtdichten Jalousie versehen und eine Zusatzbeleuchtung eingesetzt. Die Zusatzbeleuchtung muss so installiert sein, dass sie das Tageslicht in der Ausleuchtung ergänzt. Sie sollte folgende Ansprüche erfüllen:
- Möglichst hoher Wirkungsgrad
- Automatische Steuerung von Lichtdauer und Lichtintensität
- Flackerfreier Betrieb
- Wirtschaftlichkeit der Investition
Geeignete Leuchtmittel für die Zusatzbeleuchtung sind Glühbirnen oder Hochfrequenz-Fluoreszenzleuchten. Niederfrequente Leuchtstoffröhren herkömmlicher Art sind ungeeignet, da sie vor allem von Hühnergeflügel als Flackerlicht wahrgenommen werden.
Für eine Mindesthelligkeit ist eine Beleuchtung des Raumes mit mindestens vier Watt pro Quadratmeter nötig. Zur Regulierung der Helligkeit sind für die Glühbirnen in Abhängigkeit von der Stallgröße handelsübliche Dimmer ausreichend. Für die Fluoreszenzleuchten sind entsprechende Geräte zu installieren. Im tiernahen Bereich haben sich besonders bei Volieren Lichtschläuche bewährt, da sie sehr einfach zu installieren sind, keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen für die Hühner verursachen und sehr betriebssicher sind.
Um Energie zu sparen, ist eine Schaltung der Zusatzbeleuchtung in Abhängigkeit von der Intensität des Tageslichtes empfehlenswert. Ferner kann dadurch vor allem bei nach Süden ausgerichteten Stallfenstern die Lichtintensität im Stall konstanter gehalten werden. Der Übergang von der Hell- zur Dunkelphase sollte stufenweise erfolgen (Dämmerphasen). Dies ist besonders in den Wintermonaten von Bedeutung, wenn das Tageslicht keine Dämmerungsphase im Stall liefert.
Letzte Aktualisierung: 02.01.2012
