oekolandbau.de - Das Informationsportal



Salmonellose

 

Salmonellose ist eine anzeigepflichtige Infektion durch Bakterien. Wenn die Herdengröße 250 Tiere überschreitet, besteht eine Impfpflicht gegen die Salmonellose für Legehennen während der Aufzucht. Zuchtbetriebe mit mehr als 250 Tieren müssen betriebliche Eigenkontrollen durchführen, die in der Hühner-Salmonellen-Verordnung geregelt sind. Für kleinere Betriebe kann die zuständige Behörde die Impfung anordnen.

Salmonellen kontaminieren Eier und Geflügelfleisch und sind vor allem ein Problem für die Verbraucher. Die Tiere selbst erkranken in der Regel nicht. Die Weiterverbreitung zwischen den Tiergenerationen (Großeltern-, Eltern-, Nutzungstiere) findet über das bereits im Eierstock salmonelleninfizierte Brutei statt. Die konventionellen Hybridlinien, insbesondere Masthybriden, sind als erheblich salmonellenbelastet anzusehen. 

Monitoring, Vorbeugung

Die Vorbeugung gegen einen Salmonelleneintrag in den eigenen Betrieb aus dieser Richtung liegt also außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten des Geflügelhalters oder Aufzüchters. Salmonellen können jedoch auch durch Futtermittel auf die Tiere über- und somit in den Betrieb eingetragen werden. Dabei gibt es durchaus regionale Unterschiede, je nachdem, von welcher Futtermühle die Belieferung erfolgt. Auch sind weitere Infektions- bzw. Übertragungsquellen, beispielsweise das Betriebspersonal selbst, Brunnenwasser, Schadnager, Haustiere, Insekten (zum Beispiel Vogelmilbe, Käfer etc) und Stäube möglich.

Zur Kontrolle des eigenen Bestandes eignet sich die Untersuchung von Sammelkot- und Umgebungsproben, die nach Anweisung des untersuchenden Labors bzw. Veterinärs entnommen werden müssen. Werden Salmonellen festgestellt, ist bereits mit Rücksicht auf die Verbrauchersicherheit eine weitere Vermarktung der Produkte ausgeschlossen. 

Zurzeit und für die nächste Zukunft stehen keine geeigneten Verfahren zur Vernichtung von Salmonellen aus infizierten Herden zur Verfügung. Von antibiotischen Behandlungen gegen Salmonellen bei Hühnern muss dringendst abgeraten werden, da keine Salmonellenfreiheit durch Antibiose zu erwarten ist.

Somit befindet sich der verantwortungsbewusste Geflügelhalter in einem Dilemma - lässt er seinen Bestand nicht untersuchen, handelt er im Sinne der Verbrauchersicherheit nicht optimal. Werden jedoch Salmonellen festgestellt, bleibt ihm eigentlich keine andere Möglichkeit, als seine Herde vorzeitig zu schlachten.

Auch vorbeugend sind nur wenige Maßnahmen erfolgversprechend. Neben höchstmöglichem Hygienestandard sind vor allem die Herkunft der Tiere und die hygienische Qualität der Futtermittel von Bedeutung. Der Halter sollte versuchen, Lieferbedingungen auszuhandeln, die im Falle salmonellenbelasteter Lieferung (Probennahme bei Lieferung durch einen vereidigten Probennehmer) Regress oder Ausgleich vorsehen.

Sanierung

Sind erst einmal Salmonellen auf dem Betrieb vorhanden, muss neben gründlichster Reinigung und Desinfektion des Stalles und sämtlicher Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften etc. auch eine effiziente Schädlingsbekämpfung und -abwehr (Ratten, Mäuse, Käfer, Fliegen, Wildvögel) durchgeführt werden, da diese Reservoire für Salmonellen darstellen und Salmonellen immer wieder im Bestand verbreiten können.

Auch bei Wassergeflügel spielt die (häufig nicht diagnostizierte) Salmonellose eine Rolle und kann ebenfalls über Kotuntersuchungen festgestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 03.01.2012

Seitenende