Geflügelzucht im ökologischen Landbau

- Wie in allen Bereichen des ökologischen Landbaus ist auch bei der Geflügelzüchtung der Einsatz von Gentechnologie verboten.
(c) Maurer, FiBL Schweiz
Im Ökolandbau gibt es für die Tierzucht besondere Vorgaben, auf Grund derer sich die Zucht auf traditionelle Methoden beschränken muss.
Ansätze und Aussagen zur Ausrichtung einer Tierzucht für die ökologische Wirtschaftsweise sind in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu den einzelnen Hauptpunkten zu finden. Danach werden durch die Verordnung für die Zucht folgende allgemeine Vorgaben getroffen:
- Kein Einsatz der Gentechnologie
- Vorrangig Natursprung
- Standortangepasste Tierarten und -rassen
- Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten
- Eignung für das Haltungsverfahren
- Nährstoffaneignungsvermögen bei Raufutterangebot
Die frühzeitige Anwendung moderner Zuchtverfahren in der Geflügelhaltung führte zu einem Konzentrationsprozess, durch den sich die Geflügelzucht gänzlich aus der landwirtschaftlichen Produktion ausgegliederte. Eine spezielle Ausrichtung der Zucht in den Zuchtgesellschaften für den Bereich der ökologischen Landwirtschaft ist aufgrund einer zu geringen Nachfrage fragwürdig. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür wäre, dass die Zuchttiere unter den gleichen Bedingungen gehalten und getestet werden, wie später ihre Nachkommen.
Die Züchtung für den ökologischen Landbau muss daher zumindest übergangsweise andere Wege gehen. Eine Anwendung von Gentechnik und Folgeprodukten am und um das Tier wird durch das generelle Verbot in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ausgeschlossen. Die Zucht für eine ökologische Wirtschaftsweise muss sich auf traditionelle Methoden beschränken.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass vorrangig die Fortpflanzung durch Natursprung gefordert wird, eine künstliche Besamung aber zulässig ist. Gezielte Anpaarungen im Rahmen der Stammzuchten können durchaus durch künstliche Besamung durchgeführt werden. Die Anwendung der künstlichen Besamung darf jedoch nicht dazu führen, dass dadurch die Unfähigkeit der Zuchttiere oder auch ihrer Nachkommen zur natürlichen Fortpflanzung kaschiert wird.
Hinzu kommt, dass beim Geflügel zur natürlichen Nachkommenszeugung auch die Brut gehört. Neben der natürlichen Paarung müssten die Elterntiere auch Brutverhalten und die Fähigkeit zur Aufzucht der Nachkommen zeigen.
Selektion von geeigneten Tieren
Basis für eine Zucht könnten Rassegeflügel oder Elterntiere von Zuchtorganisationen sein, sofern dort keine Gentechnik zum Einsatz kam. Beim Rassegeflügel gibt es eine Vielzahl von Schlägen mit regional-spezifischen Charakteristika. Dies könnte ein Ansatzpunkt für die Forderung nach standortangepassten Tieren und auch nach der Eignung für regionale Haltungsbedingungen sein. Je nach Tierart und Nutzung ist diese von unterschiedlicher Bedeutung.
Die Förderung der Widerstandsfähigkeit der Tiere kann neben der artgemäßen Unterbringung auch durch Selektion von Tieren mit dem gewünschten Merkmal erfolgen. In diesem Zusammenhang müssen alternative Behandlungsmethoden, wie sie von den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gefordert werden, mit berücksichtigt und einbezogen werden.
Artgemäße Haltung erfordert Tiere mit natürlichem Verhalten
Die Unterbringung in artgemäß strukturierten Räumen stellt andere Anforderungen an die Tiere hinsichtlich ihrer Fähigkeiten zu Sozialverhalten und Fortbewegung. Verhaltensanomalien aufgrund genetischer Veranlagungen müssen bereits bei der Haltung der Elterntiergenerationen beobachtet und bewertet werden.
Letzte Aktualisierung: 03.01.2012
