oekolandbau.de - Das Informationsportal



Legehennenhaltung: Rahmenbedingungen durch die EU-Rechtsvorschriften

 
Weiße Legehennen auf einem Sammelgelege, Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster
Legehennen auf einem Sammelgelege in einem Einstreunest. Laut EU-Rechtsvorschriften sind acht Hennen pro Nest zulässig.
(c) F. Deerberg

Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau werden Mindeststandards in der ökologischen Legehennenhaltung festgelegt. Die Richtlinien der Anbauverbände des ökologischen Landbaus gehen in einigen Punkten noch darüber hinaus.

Legehennenhaltung

Die EU-Rechtsvorschriften machen folgende Anforderungen geltend:

  • Generelles Verbot der Käfighaltung
  • Kein systematisches Schnabelkürzen
  • Sechs Wochen Mindestumstellungszeit für die Eiererzeugung
  • Junghennen, die vom 3. Lebenstag an nach den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gefüttert und veterinärmedizinisch behandelt wurden, dürfen zum Zeitpunkt der Einstallung nicht älter als 18 Wochen sein; Einstallung nur mit Ausnahmegenehmigung
  • Besatzstärke von sechs Tieren pro Quadratmeter Stallfläche
  • Acht Hennen pro Einzelnest oder 120 Quadratzentimeter pro Henne
  • Mindestens vier Meter Auslauföffnungen pro 100 Quadratmeter Stallfläche
  • Mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche pro Tier bei Wechselweide
  • Ruhephase zwischen den Belegungen
  • Mindestens ein Drittel der Lebenszeit Zugang zum Auslauf
  • Maximal 3000 Legehennen in einem Stall
  • Mindestens ein Drittel der Stallgrundfläche muss Scharrraum sein
  • Mindestens 18 Zentimeter Sitzstange pro Henne zum Aufbaumen
  • Mindestens acht Stunden pro Tag Nachtruhe ohne Kunstlicht

Letzte Aktualisierung: 03.01.2012

Seitenende