Legehennenhaltung: Rahmenbedingungen durch die EU-Rechtsvorschriften
Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau werden Mindeststandards in der ökologischen Legehennenhaltung festgelegt. Die Richtlinien der Anbauverbände des ökologischen Landbaus gehen in einigen Punkten noch darüber hinaus.
Legehennenhaltung
Die EU-Rechtsvorschriften machen folgende Anforderungen geltend:
- Generelles Verbot der Käfighaltung
- Kein systematisches Schnabelkürzen
- Sechs Wochen Mindestumstellungszeit für die Eiererzeugung
- Junghennen, die vom 3. Lebenstag an nach den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gefüttert und veterinärmedizinisch behandelt wurden, dürfen zum Zeitpunkt der Einstallung nicht älter als 18 Wochen sein; Einstallung nur mit Ausnahmegenehmigung
- Besatzstärke von sechs Tieren pro Quadratmeter Stallfläche
- Acht Hennen pro Einzelnest oder 120 Quadratzentimeter pro Henne
- Mindestens vier Meter Auslauföffnungen pro 100 Quadratmeter Stallfläche
- Mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche pro Tier bei Wechselweide
- Ruhephase zwischen den Belegungen
- Mindestens ein Drittel der Lebenszeit Zugang zum Auslauf
- Maximal 3000 Legehennen in einem Stall
- Mindestens ein Drittel der Stallgrundfläche muss Scharrraum sein
- Mindestens 18 Zentimeter Sitzstange pro Henne zum Aufbaumen
- Mindestens acht Stunden pro Tag Nachtruhe ohne Kunstlicht
Letzte Aktualisierung: 03.01.2012

