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Produktionskosten der Eiererzeugung nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau bzw. Verbandsrichtlinien

 

Das Biosiegel garantiert die Qualität einer Produktionsweise auf der Basis der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Im Bereich der Haltung und Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere gehen die Richtlinien der Anbauverbände durch einschränkende Vorgaben noch weiter. Das führt zu einer Kostenerhöhung in der Produktion. 

Im folgenden Beispiel werden die Unterschiede in der Produktion nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und den Richtlinien des Bioland-Verbandes dargelegt.

Fütterung

Der Mitgliedsbetrieb des Verbandes muss mindestens 50 Prozent der Menge an benötigten Futterkomponenten auf dem eigenen Betrieb produzieren und ist beim Zukauf darüber hinaus erforderlicher Komponenten auf zertifizierte Verbandsware angewiesen. Ein Zukauf von konventionellem Getreide, Leguminosen etc. ist bis auf die mit 5 Prozent der Ration beschränkten hoch eiweißreichen Komponenten Maiskleber und Kartoffeleiweiß ausgeschlossen, woraus sich eine Verteuerung und möglicherweise auch Verknappung seiner Futterbasis ergibt (Stand: November 2011).

Fütterung: Unterschiede zwischen EU-Rechtsvorschriften und Bioland- oder Naturland-Richtlinien

  Kriterium

EU-Rechtsvorschriften

Anbauverband

Zukauf Biokomponenten

keine Beschränkung

max. 50 %

Zukauf konv. Getreide, Körnerleguminosen

möglich, wenn nicht in Bioqualität verfügbar

Nicht möglich (Ausnahmen bei extremer Futterknappheit)

Zukauf konv. Ölsaaten, -expeller

möglich, wenn nicht in Bioqualität verfügbar

Stark eingeschränkt

Zukauf Futteröl

möglich, wenn nicht in Bioqualität verfügbar

Stark eingeschränkt

Futtergetreide (Nov. 2011)

konv. 25 € je dt

biol. 37 € je dt

Körnerleguminosen (Nov. 2011)

konv. 25 € je dt

biol. 45 € je dt

Flächenbindung

Die ökologische Landwirtschaft sieht eine flächengebundene Tierhaltung vor. Der nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wirtschaftende Betrieb darf im Vergleich zum Verbandsbetrieb etwa das 1,6-fache an Hennen pro Hektar halten, wodurch sich für den Verbandsbetrieb der Flächenbedarf erhöht, wenn er sein Einkommen mit der gleichen Hennenzahl erzielen möchte.

Flächenverknüpfungen: Unterschiede zwischen EU-Rechtsvorschriften und Bioland- oder Naturland-Richtlinien

  Kriterium

EU-Rechtsvorschriften

Anbauverband

Dungeinheiten

230 Hennen je ha

140 Hennen je ha

LN pro 100 Hennen

0,44 ha

0,71 ha

Bei Zupacht von 300 € je ha und Jahr

-

+ ca. 0,80 € je Platz

Bei Zupacht von 500 € je ha und Jahr

-

+ ca. 1,35 € je Platz

Erreichbarkeit der Auslauffläche

keine Beschränkung

max. 150 m Radius

Tierzukauf

Sind vollständig ökologisch aufgezogene Junghennen nicht verfügbar, so muss der Verbandsbetrieb im Gegensatz zum Biobetrieb nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Junghennen beziehen, die ab der ersten Lebenswoche in Ställen aufgezogen wurden, welche den Verbandsrichtlinien genügen. Das kann zu deutlich höheren Preisen für diese Junghennen führen.

Tierzukauf: Unterschiede zwischen EU-Rechtsvorschriften und Bioland- oder Naturland-Richtlinien

 Kriterium

EU-Rechtsvorschriften

Anbauverband

Junghenne

Öko-Aufzucht vom 3. Tag, ausnahmsweise Umstellung ab 18. LW und 6 Wochen Umstellung
Fütterung, Krankheitsvorsorge und -behandlung auch bei konventioneller Aufzucht nach EU-Rechtsvorschriften

Öko-Aufzucht vom 1. Tag

Einkaufspreis

Konventionell: ca. 4,00 - 4,10 € je Tier

Vollbio 8,45 €

Stallplatz

Aufgrund der im Vergleich zu den EU-Rechtsvorschriften strengeren Anforderungen der Verbände an die Stallhülle und Einrichtungen erhöhen sich die Stallplatzkosten um bis zu 6,80 Euro.

Stallplatz: Unterschiede zwischen EU-Rechtsvorschriften und Bioland- oder Naturland-Richtlinien

  Kriterium

EU-Rechtsvorschriften

Anbauverband

Überdachter Auslauf

nicht vorgeschrieben

verpflichtend

Fensterfläche

nicht genau definiert

mindestens 5 % der Stall-Grundfläche

Erhöhte Sitzstangen

nicht vorgeschrieben

mindestens 30 %

Strukturierung des Grünauslaufes

Empfehlung

vorgeschrieben

Überdachter Auslauf

-  

+ ca. 5,00 € je Stallplatz und Jahr

Fensterfläche

-

+ ca. 0,25 € je Stallplatz und Jahr

Erhöhte Sitzstangen

-

+ ca. 0,15 € je Stallplatz und Jahr

Auslaufstrukturierung

-

+ ca. 0,80 € je Stallplatz und Jahr

Mehrkosten

Die Mehrkosten einer Eiererzeugung in einem Verband im Vergleich zu einer auf Basis der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau können sich auf bis zu 6,35 Euro pro Tier und Jahr belaufen. Ausgehend von einer guten Legeleistung von 270 Eiern pro Henne im Jahr betragen die Mehrkosten der Verbandszugehörigkeit bis etwa 2,6 Eurocent pro Ei.

Mehrkosten einer Legehennenhaltung nach Verbandsrichtlinien

  Kriterium 

Hennenplatz

pro Ei bei 270 Eiern je Henne und Jahr

Futter (Nov. 2011)

+ ca. 4 € je Jahr

1,5 - 2 Eurocent

Junghenne

+ ca. 0 bis 2,90 € je Tier

0 - 1,1 Eurocent

Dungfläche

+ ca. 1 € je Tier

0,3 - 0,4 Eurocent

Stallplatz (ca. 6,80 € bei AfA 15 Jahre)

+ ca. 0,45 € je Tier

0,15 Eurocent

Gesamtmehrkosten

+ ca. 5,45 bis 8,35 Euro je Tier und Jahr

1,9 bis 3,6 Eurocent je Ei

weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 04.01.2012

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