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Geflügelmast: Rahmenbedingen durch die EU-Rechtsvorschriften

 
Masthähne im Schatten eines Obstbaumes. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.
Masthähne bei der Mittagsruhe in einer Spalierobst-Anlage.
(c) F. Deerberg

Von der Besatzdichte bis zur Länge der Sitzstange: In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist nachzulesen, welche Vorgaben für die Geflügelmast gelten.

Für Schlachtgeflügel sind in der Verordnung (EWG) Nr. 1538/91 (Anhang IV) die Vorgaben zur Deklaration des Haltungsverfahrens allgemein bindend definiert. Die Richtlinien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und die der Anbauverbände des ökologischen Landbaus sind noch darüber hinausgehend und für Betriebe entsprechend seiner Verbandszugehörigkeit maßgebend. 

Abgrenzungen für die Deklaration für die Vermarktung von Geflügelfleisch gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1538/91

  1. Extensive Bodenhaltung
  2. Auslaufhaltung
  3. Bäuerliche Auslaufhaltung
  4. Bäuerliche Freilandhaltung

Vorgaben der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 für den ökologischen Landbau für die Geflügelmast

  • Der Zukauf konventioneller Küken ist ausnahmegenehmigungspflichtig.
  • Konventionell zugekaufte Küken dürfen zum Zeitpunkt der Einstallung auf dem Ökobetrieb nicht älter als drei Tage sein.
  • Besatzdichte für stationäre Ställe liegt bei zehn Tieren bzw. maximal 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Nettostallgrundfläche.
  • Besatzdichte für mobile Ställe bis 150 m2 liegt bei bis zu 16 Tieren oder 30 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Nettostallgrundfläche.
  • Je 100 Quadratmeter Stallfläche müssen mindestens vier Meter Auslauföffnung vorhanden sein.
  • Gesamtnutzfläche der Ställe ist auf 1.600 Quadratmeter  pro Produktionseinheit begrenzt.
  • Maximale Kapazitäten pro Stalleinheit:
    • 5.200 Perlhühner
    • 4.800 Masthühner 
    • 4.000 weibliche Enten
    • 3.200 männliche Enten
    • 2.500 Gänse und Puten
  • Mindestauslauffläche bei stationären Ställen:
    • 4 Quadratmeter pro Mast- oder Perlhuhn
    • 10 Quadratmeter pro Pute 
    • 4,5 Quadratmeter pro Ente
    • 15 Quadratmeter pro Gans
  • Bei mobilen Ställen wird eine Auslauffläche von mindestens 2,5 Quadratmetern pro Tier gefordert, sofern die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschritten wird.
  • Den Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung folgend muss Wassergeflügel stets Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken haben. 
  • Für Perlhühner sind mindestens 20 Zentimeter Sitzstange pro Tier vorgeschrieben.
  • Bei Verwendung schnell wachsender Mastherkünfte werden von den EU-Rechtsvorschriften folgende Mindestschlachtalter gefordert:
    • Hühner(-geflügel): 81 Tage
    • männliche Flugenten: 84 Tage
    • Moularden-Enten: 92 Tage
    • Perlhühner: 94 Tage
    • Puten und Bratgänse: 140 Tage
    • Truthennen: 100 Tage
    • Kapaune: 150 Tage
    • Peking-Enten: 49 Tage
    • Weibliche Flugenten: 70 Tage

Letzte Aktualisierung: 04.01.2012

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