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Steinbrand

 

Vorsicht bei Steinbrand im Futterweizen

Gesunde Körner und Steinbrandbutten gefüllt mit Sporen auf schwarzer Fläche
Steinbrand: gesunde Körner (links), Brandbutten gefüllt mit Sporen (rechts),
© BBA

Wenn sich beim Drusch oder der Einlagerung von Weizen oder Dinkel ein Fischgeruch bemerkbar macht, deutet dies oft auf einen schon massiven Steinbrandbefall hin. Wer solches Getreide im Lager hat, sollte Vorsicht walten lassen, denn das Sporengift Trimethylamin (TMA) kann die Tiere krank machen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fischgeruch auf Eier und Milch übergeht.

Er heißt bezeichnenderweise auch Stinkbrand: Wenn sich ein deutlicher Fischgeruch im Lager bemerkbar macht, liegt meist ein massiver Befall des Getreides mit Weizensteinbrand vor. Ihn zu erkennen und zu eliminieren ist nicht nur beim Nachbau wichtig. Auch beim eingelagerten Futterweizen sollte Vorsicht gelten, denn die Sporen sind für die Tiere nicht ungefährlich. Das gleiche gilt für Dinkel und Dinkelspelz.

Die Problematik von Steinbrand im Futtergetreide beginnt bereits beim Dreschen, wenn belastete und unbelastete Flächen nicht getrennt erfasst werden. Auch eine Verschleppung durch den Mähdrescher ist möglich, wenn die Maschine durch Brandsporen stark verunreinigt ist. Der Befall wird häufig erst beim Dreschen oder bei der Einlagerung aufgrund des Fischgeruchs und der braun-schwarzen Verfärbung der Körner festgestellt. Wird die verseuchte Partie dann noch über Fördertechnik bewegt, platzen weitere noch nicht zerstörte Brandbutten auf und die Sporen verteilen sich weiter über das Futtergetreide.

Reinigen, reinigen, reinigen

Um dies zu vermeiden, muss das Getreide gereinigt werden, bevor es ins Lager kommt. Die Brandbutten sind leichter als die gesunden Körner und werden bei entsprechender Steuerung der Windsichtung herausgereinigt. Eine vollständige Eliminierung der Brandbutten ist  allerdings nicht möglich. Ist das Getreide trocken, kann es nun ins Lager.

Nach erfolgter Reinigung des Getreides bergen Förderschnecken, Elevatoren, Siebe, Gebläse, Fahrzeuge und Futtersilos, die mit dem ungereinigten Getreide in Berührung kamen, weiterhin ein Risiko. Förder-, Sieb- und Reinigungsanlage müssen deshalb sorgfältug gesäubert werden.

Liegt befallenes Getreide im Lager, ist an der Oberfläche nach einer Weile kein Fischgeruch mehr feststellbar. Dies ist kein Indiz dafür, dass die Ware ungeprüft als Futter genutzt werden kann! Sobald wieder Bewegung in den Futterstock kommt, taucht der typische Geruch wieder auf.

Soll trotz aller Risiken mit Steinbrand belastetes Getreide verfüttert werden, so kann eine Nachreinigung noch helfen. In Versuchen wurde gezeigt, dass der Toxingehalt durch eine nachträgliche Reinigung maßgeblich gesenkt werden kann, da Fusarien, Brandbutten und andere Pilze eher an den kleineren und leichteren Bestandteilen des Futters haften. Dementsprechend konnte durch mehrfache Nachreinigung des Futtergetreides auch die Futterverwertung verbessert werden.

Wie lässt sich der Befall beurteilen?

Wer sich einen ersten Eindruck von der Sporenbelastung des Getreides verschaffen will, nimmt 100 bis 200 Gramm des Getreides, füllt es in ein Schraubdeckelglas und füllt dann etwa die gleiche Menge Wasser ein. Dann verschließt man das Glas, schüttelt es fünf Minuten lang und lässt die Körner absetzen. Je nach Sporenbelastung sieht das Wasser trüb bis rußig schwarz aus. Ist es schwarz, kann man von einem Befall von mindestens 300.000 Sporen pro Korn ausgehen. Gießt man das verschmutzte Wasser ab, so ist ein deutlicher Farbunterschied zwischen dem eingelagerten Getreide und der „gewaschenen“ Probe zu erkennen. Eine genauere Bestimmung des Sporenbesatzes am Korn ist im Labor möglich; eine Untersuchung kostet etwa 16  Euro. Bei starkem Befall muß der Trimethylamin-Gehalt bestimmt werden; dies kostet etwa 45 Euro.

Der Befall mit Steinbrand beim Saatgut wird in Sporen je Korn oder in Gewichtsprozent bestimmt. Soll das Getreide zum eigenen Nachbau genutzt werden, so liegt die empfohlene Befallsgrenze bei zehn Sporen je Korn im Öko-Landbau, im konventionellen Landbau werden bis zu 20 Sporen geduldet. Ab etwa 300 Sporen je Korn wird eine Beizung von Saatgetreide empfohlen. Ganz anders die Werte bei Futtergetreide: hier wird ein Befall von rund 10.000 Sporen noch toleriert.

Faule Eier und kranke Tiere

Der Fischgeruch wird durch Trimethylamin (TMA)  hervorgerufen. Ob der Geruch die Tiere vom Fressen abhält, hängt von seiner Intensität und den sonstigen Geruchsstoffen im Futter ab. Schon die Verfütterung von Steinbrand-Stroh kann bei Rindern und Pferden zu erhöhtem Speichelfluss und Infektionen der Maulschleimhaut, Koliken, Verstopfung und Blähsucht führen. Die Eignung von Steinbrand-Getreide zur Verfütterung hängt maßgeblich vom Befallsgrad des Getreides und von der Tierart ab.

Erhöhte TMA-Gehalte führen bei Masttieren zu verringerten Mastleistungen. Nicht abgebautes TMA kann bei Legehennen auch direkt in die Eier, bei Milchkühen in die Milch gelangen, mit der Folge, dass diese Produkte Fischgeruch aufweisen. Unter welchen Rahmenbedingungen und ab welchen Konzentrationen damit zu rechnen ist, ist bislang unter Praxisbedingungen ungeklärt. Bei Junggeflügel wie Küken, Masthähnchen oder Jungputen und bei Ferkeln und Kälbern sollte gänzlich auf eine Fütterung mit Steinbrand-Getreide verzichtet werden. Bei trächtigen Tieren kann erhöhter Steinbrand-Befall zum Verferkeln oder Verkalben führen. Auch chronische Beeinträchtigungen von Fruchtbarkeit und Milchleistung sind nicht auszuschließen.

Ab wann wird’s kritisch?

Als grober Orientierungswert gilt: Ab 0,5 Prozent Schwarzbesatz oder ab 5 Prozent verfärbten Körnern und Kleinkorn (siehe Kasten) sollte man das Getreide nicht mehr verfüttern, ohne vorher eine Laboranalyse durchführen zu lassen. Liegen die Ergebnisse einer Laboruntersuchung vor, muss die Grenze laut Futtermittel-Verordnung bei 0,3 Prozent gesetzt werden.

Die Untersuchung einer repräsentativen Probe auf TMA ermöglicht Rückschlüsse auf die Belastung des Getreides mit Steindbrandbutten. Die Art der Probenahme ist bei ungereinigter Ware entscheidend für die Aussagekraft des Untersuchungsergebnisses. Zweifelhafte Partien und der Ausputz können beispielsweise in einer Biogasanlage Verwendung finden.

Vermischen und strecken: nicht erlaubt!

Das Futtermittelgesetz verlangt, die Qualität der eingesetzten Futtermittel dahingehend zu überwachen, dass eine Schädigung der menschlichen Ernährung und der Tiergesundheit ausgeschlossen ist. Danach dürfen im Futtergetreide nicht mehr als 0,3 Prozent (3 g/kg) Unkrautsamen oder Samen, die Alkaloide oder Glukoside enthalten, vorhanden sein.

Ein Futtermittel, das die geforderten Grenzwerte überschreitet, darf nicht mit anderen Futtermitteln oder Vormischungen gestreckt oder gemischt werden. Lediglich eine Reinigung oder Entgiftung (Dekontamination) unter den zulässigen Höchstgehalt ist erlaubt, um die Ware als Futtermittel verwenden zu können. Verstöße gegen das Futtermittelrecht können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem kann ein Verstoß im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen zum Entzug von Fördermitteln führen.

Schwarzbesatz auszählen


Bei der optischen Beurteilung von Futtergetreide hinsichtlich des „Schwarzbesatzes“ kann man etwa 0,5 Gewichtsprozent tolerieren. Dazu sollte eine Getreideprobe (mindestens ca. 50 bis 60 Gramm) gewogen und auf einem weißen Papier in Kornschichtdicke ausgebreitet werden. Für die Sortierung empfiehlt sich eine Pinzette oder sonstiges Besteck. Zum Schwarzbesatz werden alle Unkrautsamen, verdorbene Körner, Spelzen, Brandbutten, Mutterkorn, tote Insekten und sonstige organische Verunreinigungen des Getreides gezählt. Die aussortierten Samen werden gesammelt und gewogen. Eine anschließende Bestimmung der Samen kann auch noch zweckmäßig sein. So können z. B. Kruziferensamen ebenfalls Fischgeruch bei Braunlegern verursachen.

Der Toxingehalt durch weitere Pilzerkrankungen (Fusarien, Mutterkorn) kann durch Auszählung von jeweils 100 Körnern grob geschätzt werden. Dabei werden farblich veränderte Körner (schwarz, braun, rot etc.) und verkümmerte Körner ohne Bruch aussortiert. Hier kann der Toxingehalt bei unter 5 Prozent als gering, bei 5 bis 15 Prozent als erhöht und ab 15 Prozent als hoch eingestuft werden. Oberhalb von 5 Prozent sind ebenfalls Laboruntersuchungen zur exakten Bestimmung der Mycotoxinbelastung angesagt.

Falls Sie dabei auf verdächtige Partien stoßen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin in Verbindung, der/die Ihnen Informationen über die erforderlichen Untersuchungen, Labore, die Interpretation der Ergebnisse und Hinweise zur Risikoverminderung geben kann.

Autoren: Friedhelm Deerberg und Hans Plate (Bioland-Beratung)
Erschienen in "bioland", Ausgabe 10/2006

Letzte Aktualisierung: 24.11.2010

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