Alternatives Schlachtungsverfahren für Freilandrinder
Immer mehr Rinder werden in Deutschland in extensiver Freilandhaltung gehalten, so zum Beispiel in Landschaftspflegeprojekten. Viele Landwirte halten ihre Rinder aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Tiergerechtheit und der Umweltverträglichkeit ganzjährig im Freiland. Stimmen Rasse und der Gestaltung der Freilandhaltung, ist die ganzjährige Freilandhaltung gesunder Rinder in hohem Maße artgerecht. Dies wird auch von den Verbrauchern honoriert, so dass durch die Freilandhaltung ein Wettbewerbsvorteil erzielt werden kann.
Jedoch ist mit einer artgerechte Freilandhaltung in vielen Fällen kein spezielles Verfahren der Schlachtung verbunden. Denn unabhängig von der Haltungsform gelten bei der Schlachtung lediglich die Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung. Werden Freilandrinder im Schlachthof geschlachtet, sind damit eine Reihe von Maßnahmen verbunden, die bei den Tieren zu psychischem und physischem Stress führen: Einfangen, Separieren, Transport, fremde Menschen und Artgenossen sowie unbekannte Gerüche und Geräusche lösen Furcht aus bei den Tieren, die Kontakt zu Menschen und räumliche Enge nicht gewohnt sind. Der so ausgelöste Stress kann zu Einbußen bei der Fleischqualität führen. Außerdem werden die tierethischen Vorteile der Weidehaltung durch eine stressbetonte Schlachtung zunichte gemacht. Eine Alternative zur herkömmlichen Schlachtung stellt die Tötung und Schlachtung der Freilandrinder auf der Weide dar. Zusätzlich ist die Weideschlachtung mit einer hohen Fleischqualität und einem gegebenenfalls verringerten Arbeitszeitaufwand verbunden.
Rinder, die ganzjährig im Freiland leben, können nach der aktuellen Rechtslage auf der Weide durch einen Kugelschuss betäubt bzw. getötet werden. Dazu muss der Landwirt folgende Voraussetzungen erfüllen: Zunächst müssen die Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV) und der EU-Hygienebestimmungen (853/2004/EG) eingehalten werden. In Anlage 3 der Tierschutzschlachtverordnung ist der der Kugelschuss unter den Betäubungs- und Tötungsverfahren gelistet und darf "…zur Nottötung sowie mit Einwilligung der zuständigen Behörde zur Betäubung oder Tötung von Rindern oder Schweinen, die ganzjährig im Freien gehalten werden" angewendet werden. Voraussetzungen für die Genehmigung durch die zuständige Behörde sind eine waffenrechtliche Erlaubnis durch das Ordnungs- bzw. Landratsamt oder die Stadtverwaltung, der Sachkundenachweis nach § 4 der Tierschutzschlachtverordnung sowie das Vorhandensein eines Schlachtbetriebs zur Zerlegung im näheren Umkreis. Um gleichzeitig die Vorschriften der EU-Hygienebestimmungen einzuhalten, stellen eigens für die Weideschlachtung entwickelte mobile Transport- und Entbluteboxen eine Lösung dar. In diesen Boxen wird das Rind sofort nach der Kugelschuss-Betäubung durch Blutentzug getötet und zum Zerlegen in einen Schlachtbetrieb gebracht. Derzeit gibt es zwei Modelle einer solchen Box: Die vom Landwirt Ernst Hermann Maier entwickelte Mobile-Schlacht-Box II (MSBII) und den Transport- und Entblutehänger (TE-Trailer) der Innovative Schlachtsysteme (ISS) – Tacke Trampenau GbR.
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist auch ein fixer Ablauf der Weideschlachtung nach festgelegten Kriterien nötig. Wichtig ist, dass mit dem zerlegenden Schlachtbetrieb rechtzeitig die Anlieferung des getöteten Rindes abgesprochen wird. Für den Kugelschuss zur Betäubung müssen Kaliber und Munition geeignet sein, auch die Auftreffenergie muss beachtet werden. Das Tier muss dazu nicht aus der Herde separiert werden, sondern kann (am Besten in bereits liegender Position) aus der Herde herausgeschossen werden. Die Herdenmitglieder reagieren so kaum bis gar nicht auf den Schuss, und wenn ein Kugelfang sichergestellt ist, besteht auch keine Verletzungsgefahr. Der Schuss wird optimalerweise aus der geringstmöglichen Distanz von 20 Zentimetern abgegeben, die maximale Schussdistanz beträgt zehn Meter. Der Schuss muss am Kreuzungspunkt zwischen Augen und Hörnern erfolgen und direkt im Anschluss werden die Vitalzeichen überprüft, um sicherzustellen, dass das Tier sich in einem wahrnehmungslosen Zustand befindet. Das Rind muss sofort zusammenbrechen und keine oder eine unregelmäßige Atmung aufweisen. Es darf keine Aufstehversuche unternehmen und keine Lid- und Corneareflexe aufweisen. Ist die Betäubung sichergestellt, wird das Rind sofort durch Blutentzug getötet und zur weiteren Zerlegung in einen Schlachtbetrieb gebracht. Die oben genannten Schlachtboxen erleichtern dabei das Ausbluten und den Transport unter Einhaltung der Hygienebestimmungen.
Für Freilandrinder ist dieses Schlachtverfahren eine weitgehend stressarme Alternative. Sie kann bei Vorlage der entsprechenden Genehmigung und Sachkunde entweder durch den Landwirt selbst durchgeführt werden, oder es kann ein Jäger beauftragt werden.
Quellen:
- Lea Trampenau (2011) Alternatives Schlachtverfahren: Kugelschuss auf der Weide. Ökologie & Landbau 157, 1/2011
- Lea Trampenau (2010) Der Kugelschuss auf der Weide. POVIEH 3/2010
- Lea Trampenau und Marbelle Tacke (2010) Stressfreies Schlachten von Tieren aus ganzjähriger Freilandhaltung – Entwicklung einer Alternative zu herkömmlichen Schlachtverfahren. Highland Cattle Journal 1/2010
Letzte Aktualisierung: 16.06.2011


