Parasitenbekämpfung: Behandlungsverfahren
Ein gutes Weidemanagement kann erheblich zur Eindämmung des Parasitenbefalls beitragen. Doch selbst bei größter Sorgfalt im Management wird im Regelfall kein Betrieb mit Parasitenkontrollregime ganz ohne Behandlung auskommen.
Eine knappe Weidefläche, keine Möglichkeit zur Gruppentrennung oder etwa ein Standweidesystem setzen den Handlungsoptionen oft enge Grenzen. Umso wichtiger ist es, spezifisch und nach einem klaren Konzept zu behandeln. Jede Behandlung ist stets mit dem Tierarzt abzustimmen.
Diagnose
Eine Kotprobenuntersuchung vor der Behandlung gibt zum einen Aufschluss über die Arten der vorkommenden Parasiten. Zum anderen lässt sie eine Aussage über den Befallsgrad zu. So kann die Auswahl eines geeigneten Mittels und dessen Dosierung gezielt erfolgen und unter Umständen auf teurere Kombipräparate verzichtet werden. Kotproben werden von vielen Tierarztpraxen untersucht.
Behandlungsplanung
Es ist sinnvoll, Parasitenbehandlungen nicht wahllos zu beliebigen Terminen oder bei Einzeltieren auszuführen, sondern die gesamte Herde zu festen Zeitpunkten zu behandeln.
Mittsommerbehandlung
Durch das Ansteigen des Infektionsdrucks mit der Länge der Weideperiode hat sich eine Behandlung der gesamten Weidegruppe im Juni/ Juli mit anschließendem Umtrieb auf eine frische Koppel sehr bewährt. Die Infektionskette wird unterbrochen und Zeit für den Aufbau einer spezifischen Immunität durch die Weidetiere gewonnen.
Einstallungs-/ Weideabtriebsbehandlung (Vegetationsende)
Eine Herbstbehandlung der gesamten Herde geschieht mit dem Ziel, gleichzeitig Würmer, Wurmlarven (Ruhelarven) und Ektoparasiten abzutöten. Diese Maßnahme sollte auch bei geringem Befallsdruck nur in wenigen Situationen entfallen. Gerade im Herbst ist es besonders sinnvoll zu entwurmen, damit die Tiere mit nur geringem Befall in die Stallperiode gehen. Reinfektionen bleiben hier in der Regel aus. Neuinfektionen von Kälbern bei Winter- oder Frühjahrskalbung werden dadurch deutlich reduziert und der Belastung der Jungtiere in der kommenden Vegetationsperiode vorgebeugt.
Austriebsbehandlung (Vegetationsbeginn)
In Betriebssituationen mit hohem Befallsdruck werden Jungtiere bereits im Frühjahr behandelt. Folglich werden von den Tieren im Wesentlichen die aus dem Vorjahr stammenden Dauerformen, aber keine neuen Larven aufgenommen. Der Befallsanstieg in den ersten beiden Weidemonaten kann so geringer gehalten werden.
Bei der Austriebsbehandlung kommen Präparate zum Einsatz, die über einen längeren Zeitraum vor einem Wurmbefall schützen. Der Einsatz dieser sogenannten Bolus-Präparate ist genau abzuwägen und sollte - aufgrund langer Wirkstoffpräsenz im Organismus und damit langen Wartezeiten - nur auf besonders gefährdeten Betrieben erwogen werden. Einige Verbände lassen den Einsatz dieser Bolus-Präparate nur im Ausnahmefall zu.
Präparate
Derzeit sind noch keine wirksamen homöopathischen oder phytotherapeutischen Behandlungsverfahren, zum Beispiel gegen Parasitenbefall, insbesondere gegen Weideparasiten bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen bekannt. Grundsätzlich sind alle gesetzlich zugelassenen Präparate bzw. Wirkstoffe erlaubt. Parasitenbehandlungen zählen nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau nicht zu den Behandlungen mit chemisch-synthetischen allopathischen Medikamenten, die max. zweimal jährlich angewendet werden dürfen. Allerdings sollte die evtl. Wirkung nach dem Ausscheiden aus dem Tierkörper auf die Umwelt beachtet werden. Einige ökologische Anbauverbände haben daher zum Teil Einschränkungen bei den zugelassenen Tierarzneimitteln festgelegt, die bei einem Einsatz zu beachten sind. Über geeignete Präparate informiert der Hoftierarzt.
Dokumentation
Generell gilt für Entwurmungsmittel wie auch für andere Tierarzneimittel die Pflicht zur Aufzeichnung im Bestandsbuch oder Stallbuch. Laut den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sind Behandlungen wie folgt zu dokumentieren:
- Behandelte Tiere (VVO-Nr.)
- Diagnose, Dosierung
- Art der Verabreichung
- Gegebenenfalls Behandlungsdauer
- Gesetzliche Wartezeit
Wartezeiten
Auch für Entwurmungsmittel gilt die Einhaltung einer doppelten gesetzlichen Wartezeit, mindestens aber einer Wartezeit von 48 Stunden. Bei der Beurteilung laut den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, wie viele Behandlungsgänge pro Jahr erfolgt sind, werden Parasitenbehandlungen nicht mitgerechnet.
Letzte Aktualisierung: 10.01.2012

