Das Wichtigste auf einen Blick
Ferkelerzeugung
In der Ferkelerzeugung stellt die Begrenzung der Saugferkelverluste und das Management des Absetzens die schwierigste Phase der Ferkelproduktion dar. Da die Ferkel nach dem Absetzen durch die Trennung von der Muttersau und Umstellung des Futters in eine sehr starke Stresssituation kommen, ist hier größte Sorgfalt bei der Gestaltung der Futterration, der Fütterungsintervalle, der Hygiene und der Wasserverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Verluste in dieser Phase können sehr hoch werden bzw. die Qualität der Tiere leidet. Durchfälle, verursacht durch Infektionen, falsches Fütterungsregime, zu wenig Wasser und Hygienemängel sind die Hauptursachen.
Die Absatzferkel bleiben in der Regel bis zu einem Verkaufsgewicht von 25 bis 30 Kilogramm (etwa 80 Tage) im Absetzbereich. Ökologisch erzeugte Ferkel mit einem Lebendgewicht von 25 Kilogramm werden für 85 bis 95 Euro netto plus Übergewicht und Transport pro Tier gehandelt.
Schweinemast
Die Leistungsdaten variieren in der ökologischen Schweinemast sehr stark. So beträgt die Mastdauer je nach Produktionsausrichtung zwischen 130 und bis 180 Tagen. Eine längere Mastdauer dient meist der Erzeugung schwererer Tiere für die Direktvermarktung (zum Beispiel von Wurst). Ökomastschweine erreichen bei einer durchschnittlichen Mastdauer von 145 Tagen ein Schlachtgewicht von etwa 95 Kilogramm. Die täglichen Zunahmen schwanken dabei zwischen 600 und 750 Gramm und sind abhängig von der Rasse bzw. Kreuzung, Hygiene- und Haltungsbedingungen und der Zusammenstellung der Futterrationen.
In der Mast werden zwischen 1,6 und 2,8 Umtriebe pro Platz und Jahr durchgeführt. Ein Grund hierfür ist zum einen die Struktur der Betriebe, die zum Teil schwere Mastschweine für die Direktvermarktung oder für spezielle Marktsegmente (beispielsweise so genannte XXL-Schweine mit 150 bis 200 Kilogramm Schlachtgewicht) produzieren. Andere Gründe für die zum Teil geringe Auslastung der Ställe sind die schwankende Verfügbarkeit der Ferkel und schwankende Nachfragemengen der Verarbeiter, so dass zeitweise Mastkapazitäten nicht genutzt werden können.
Die Verluste liegen in der ökologischen Schweinemast im Mittel bei zwei bis drei Prozent. Die Kraftfutterverwertung liegt im Mittel bei 1:3,2 bis 1:3,5.
Was schreibendie EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vor?
Haltung
Viel Tageslicht, natürliche Belüftung und Auslauf gehören zu den Grundvoraussetzungen in der ökologischen Tierhaltung. Die Anbindehaltung ist verboten. Maximal 50 Prozent der Bodenfläche dürfen mit Spaltenboden versehen sein. Eine trockene, eingestreute Liegefläche muß vorhanden sein. Leere und niedertragende Sauen sind in Gruppen zu halten. Abferkelbuchten müssen mindestens 7,5 Quadratmeter groß sein. Die Haltung von Ferkeln in Ferkelkäfigen oder Flatdecks sowie das systematische Abkneifen der Zähne und Kupieren der Schwänze sind nicht zulässig.
Nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist für Ferkel eine Mindestsäugezeit von 40 Tagen vorgeschrieben. Dies führt im Vergleich zur konventionellen Haltung zu einer höheren Anzahl (35 bis 40 Prozent der produktiven Sauen) notwendiger Abferkelbuchten gegenüber der konventionell üblichen Säugezeit von 21 bis 28 Tagen. Um diese zusätzlichen Kosten zu reduzieren, wird häufig das Gruppensäugeverfahren angewendet. Nach zehn bis 14 Tagen werden mehrere Sauen mit ihren Ferkeln in einer Gruppe zusammengefasst. Die Ferkel erhalten eine nur für sie zugängliche Ferkelbucht.
Fütterung
Das Futter muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Ein Zukauf konventioneller, gentechnikfreier Futtermittel entsprechend der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist, sofern diese Futterkomponenten nicht in Ökoqualität zur Verfügung stehen, bis zum 31. Dezember 2012 in abnehmendem Maße erlaubt. Dabei darf der jährliche Anteil an konventionellen Futterkomponenten in der Trockenmasse ab dem 1. Januar 2010 fünf Prozent nicht überschreiten. Der zulässige Höchstanteil konventioneller Futtermittel in der Tagesration liegt bei maximal 25 Prozent der Trockenmasse. Den Schweinen ist Raufutter (frisch, getrocknet, siliert) in der Tagesration anzubieten. Ab dem 1. Januar 2012 ist kein konventioneller Futtermitteleinsatz mehr möglich.
Tierzukauf
Seit dem 25. August 2003 müssen ökologische Mastschweine vor der Inverkehrbringung über einen Zeitraum von mindestens 180 Tagen (sechs Monate) ökologisch gehalten und gefüttert werden, so dass in der Praxis nur noch Ferkel von ökologischen Sauenhaltern für die Mast in Frage kommen. Da eine Versorgung mit Ökoferkeln nicht immer vollständig gewährleistet ist, muss sich der Mäster frühzeitig um geeignete Ferkel bemühen bzw. langfristige Lieferbeziehungen aufbauen.
Der Zukauf konventioneller, weiblicher Jungtiere zur Zucht (zum Beispiel Jungsauen, Zuchtläufer) ist erlaubt, sofern die Tiere nach dem Absetzen gemäß den Vorschriften der Verordnung gehalten werden. Der alljährliche Anteil zugekaufter, weiblicher Zuchttiere darf 20 Prozent des Sauenbestandes nicht überschreiten. Bei Rassenumstellung, Bestandsvergrößerung und Bestandserneuerung können nach Genehmigung der Kontrollstelle die Prozentsätze bis auf 40 Prozent angehoben werden. Ein Zukauf konventioneller Zuchteber ist erlaubt, da bei Zuchtschweinen das Angebot an ökologisch erzeugten Tieren noch gering ist.
Tiergesundheit
Ein präventiver Einsatz chemisch-synthetischer (allopathischer) Arzneimittel (zum Beispiel Antibiotika) ist nicht erlaubt. Fütterungsantibiotika sowie Leistungs- und Wachstumsförderer dürfen nicht eingesetzt werden. Der Einsatz von Antiparasitika und von Impfstoffen ist erlaubt
Die Reinigung und Desinfektion ist nur mit den laut EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zugelassenen Mitteln erlaubt.
Letzte Aktualisierung: 10.01.2012

