Krankheitsvorsorge und Behandlung
Die Krankheitsvorsorge in der ökologischen Tierhaltung beruht vor allem auf vorbeugenden Maßnahmen: tiergerechte Haltungs- und Fütterungsverfahren, fachgerechte Hygiene, Zucht auf konstitutionsstarke Tiere sowie den Verzicht auf Maximalleistungen.
Ein präventiver Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Medikamente ist verboten. Diese Mittel dürfen nach Maßgabe des Tierarztes eingesetzt werden, wenn zur Vermeidung von Leiden und Qualen eines Tieres eine Behandlung erforderlich ist. Wachstums- und Leistungsförderer (auch Antibiotika) sowie hormonelle Präparate sind verboten. Eine Brunstsynchronisation bzw. Geburtseinleitung bei hochtragender Sauen ist ebenfalls verboten.
Bei der Behandlung sollen pflanzliche und homöopathische Präparate soweit möglich den Vorzug haben. Pro Tier und Jahr sind maximal drei allopathische Behandlungen erlaubt, wenn das Tier oder seine Produkte als Bioerzeugnisse vermarktet werden sollen.
Bei Tieren mit einer Lebenszeit unter einem Jahr, wie bei Mastschweinen, ist nur eine Behandlung dieser Art erlaubt. Im Falle einer Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Mitteln ist die doppelte gesetzliche Wartezeit, mindestens aber eine Wartezeit von 48 Stunden einzuhalten.
Die Parasitenbekämpfung ist nach Befund über Kot- bzw. Hautproben mit den üblichen chemisch-synthetischen Mitteln erlaubt. Diese zählt im Sinne der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau nicht als Behandlung.
Da Mastschweine in der Regel nicht ein Jahr alt werden, ist maximal nur eine konventionelle Behandlung (mit allopathischen Mitteln) einschließlich der Ferkelaufzuchtsphase möglich. Da die Ferkelerzeugung und die Mast unterschiedliche Betriebszweige darstellen und meist auch auf unterschiedlichen Betrieben erfolgen, muss der Ferkelerzeuger dem Mäster über die tatsächlich erfolgte Behandlung eine Mitteilung machen. Nur so kann verhindert werden, dass bei einer notwendigen Behandlung der Mäster nicht Gefahr läuft, von der Kontrollstelle eine Aberkennung des Ökoschweins zu erhalten.
Aus der Forschung - für die Praxis:
MRSA in ökologischen Schweinebeständen
In den letzten Jahren gewinnen nutztierassoziierte MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) in Schweinebeständen zunehmend an Bedeutung. Die antibiotokaresistenten Bakterien lösen zwar selten klinische Symptome bei den Tieren aus, können aber auf den Menschen übertragen werden und dort unter Umständen zu schwer behandelbaren Infektionen führen.
In einem Verbundprojekt haben Wissenschaftler der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und der Universität Kassel das Vorkommen von MRSA in ökologisch wirtschaftenden Schweinebeständen untersucht. Nach den Ergebnissen der Studie und im Vergleich mit den Resultaten eines Forschungsvorhabens des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur MRSA-Problematik in konventionell gehalteten Schweinebeständen ist das Vorkommen von MRSA in ökologisch bewirtschafteten Schweinebeständen erheblich geringer. Die Wissenschaftler erklären dies durch den vergleichsweise geringen Tierverkehr und die bevorzugte Betriebsform des geschlossenen Systems in der ökologischen Landwirtschaft. Zudem können sich MRSA, die möglicherweise über Tierzukauf oder Remontierung von Jungsauen in den Bestand gelangt sind, schlechter ausbreiten. Nach Ansicht der Forscher gilt es nun, die Eintragsquellen von MRSA in die ökologische Schweinehaltung in weiterführenden Studien zu untersuchen und durch regelmäßige Untersuchungen von Tieren und Umgebung die Ausbreitung von MRSA weiter einzudämmen.
Näheres zum Projekt:
Letzte Aktualisierung: 11.01.2012

