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Die Ausführungen in diesen Beiträgen beziehen sich auf artgerechte Haltungsverfahren, die in der ökologischen Tierhaltung berücksichtigt werden. Hiervon unbenommen ist jedoch, dass im Einzelnen die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie ggf. der privaten Anbauorganisationen einzuhalten sind.

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Haltung von Zuchtsauen und Ferkeln

 
Abferkelbucht mit verschließbarem Sauenbügel
Als Abferkelbucht hat sich das System "Heku-Bucht" bewährt.
Foto: Ökoring Schleswig-Holstein e.V.

Nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sind Sauen - außer während der Hochträchtigkeit und Säugeperiode - in Gruppen zu halten. Das Halten von Ferkeln in Flatdecks oder Ferkelkäfigen ist verboten. Auslaufflächen - zum Misten und Wühlen - müssen vorhanden sein. Zum Wühlen können verschiedene Materialien (beispielsweise Stroheinstreu) verwendet werden.

Laut den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist für Ferkel eine Mindestsäugezeit von 40 Tagen vorgeschrieben. Dies führt zu einer höheren Anzahl notwendiger Abferkelbuchten (für 35 bis 40 Prozent der produktiven Sauen) als bei der konventionell üblichen Säugezeit von 21 bis 28 Tagen. Um diese zusätzlichen Kosten zu reduzieren, wird häufig das Gruppensäugeverfahren angewendet. Nach zehn bis 14 Tagen werden mehrere Sauen mit ihren Ferkeln in einer Gruppe zusammengefasst. Die Ferkel erhalten eine nur für sie zugängliche Ferkelbucht.

Die EU_rechtsvorschriften regelt den Flächenbedarf in der Ferkelerzeugung wie folgt: 

Flächenbedarf in der Ferkelerzeugung gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Tier

Lebend- gewicht 
(kg)

Stallfläche (m2)

Außenfläche (m2)

Summe 
total
 (m2)

Stallfläche: Bei den Flächen handelt es sich um begehbare/nutzbare Fläche. Die Fläche für Futterautomaten wird abgezogen. Die Fläche für Tröge nicht.

Sau, gedeckte Jungsau

 

2,5

1,9

4,4

Säugende Sau

   

7,5

2,5

10,0

Absatzferkel

< 30

0,6

0,4

1

Zuchtläufer

30 bis 110 

0,8-1,3

0,6-1,0

1,4-2,3

Eber

 

6,0

8,0

14,0

Bei der Sauenhaltung dominiert die Stallhaltung auf Stroh, Teilspaltenställe sind eher selten. Kombinationen von Freiland- und Stallhaltung sind hingegen üblich. Über drei Viertel der Betriebe haben schon Ausläufe für die Sauen eingerichtet. Dies gilt vor allem für die Haltung tragender Sauen.

Bei Neu- und Umbauten werden in der Regel zugfreie Kaltställe (Windschutznetze) als eingestreute Zwei- und Drei-Raum-Ställe oder Tieflaufställe mit überdachten Ausläufen erstellt.

Bei den Abferkelbuchten haben sich die Buchten mit einem verschließbaren Sauenbügel zum vorübergehenden Fixieren der Sauen und beheizbarem, isolierten Ferkelnest (Heku-Bucht) bewährt. Aber auch Abferkelbuchten zum freien Abferkeln (beispielsweise Schmid-Bucht, FAT-Bucht, Universalbuchten) sind im Einsatz. Diese können allerdings je nach Temperament und Kondition der Sau zu erhöhten Ferkelverlusten durch Erdrücken führen.

Die Gruppenhaltung ist laut EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und auch gemäß Schweinehaltungsverordnung für "leere" und "niedertragende Sauen" vorgeschrieben. Selbstfangfressstände mit Trogfütterung sind hier genauso vertreten wie Trockenfutter- und auch Breiautomaten.

Die für große Bestände üblichen Systeme der Gruppenfütterung (Cafeteria-, Dribbel-System) bzw. Einzelfütterung (wie Automaten-, Breinuckel-, Belados-System) haben zurzeit keine Bedeutung.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2012

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