Aus der Forschung: Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration
Betäubungslose Ferkelkastration passt nicht zum Ökolandbau
Auch in der ökologischen Schweinehaltung werden männliche Ferkel routinemäßig kastriert, um das Entstehen des so genannten "Ebergeruchs" zu verhindern. Bis zum siebten Lebenstag dürfen die Tiere laut Tierschutzgesetz ohne Betäubung kastriert werden. Da die betäubungslose Kastration den Ansprüchen des ökologischen Landbaus an den Tierschutz widerspricht, ist sie in der ökologischen Tierhaltung seit 2012 EU-weit verboten. Folglich sind Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration gefragt.
Eine praxistaugliche Alternative muss die Kriterien des Tierschutzes erfüllen, darf die sensorische Fleischqualität nicht vermindern und muss für die Landwirte in Hinblick auf Arbeitszeitbedarf und Kosten tragbar sein. Nicht zuletzt müssen auch die Verbraucher diese Methode akzeptieren und mit ihren Vorstellungen von ökologischer Tierhaltung vereinbaren können.
Drei mögliche Verfahren werden derzeit diskutiert: Die Kastration unter Betäubung und/oder mit Schmerznachbehandlung, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) sowie die Ebermast in Verbindung mit Maßnahmen, um den Ebergeruch zu reduzieren bzw. zu erkennen.
In einem Forschungsprojekt im Rahmen des BÖLN (Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft) haben Wissenschaftler der Universität Kassel die Einstellung von Verbrauchern, Experten und Tierschutzvertretern zur betäubungslosen Ferkelkastration und zu den möglichen Alternativen untersucht, um daraus Empfehlungen für die ökologische Ferkelproduktion abzuleiten. Die Forscher befragten knapp einhundert Verbraucher in Kassel, Göttingen und Stuttgart, um deren Wissen und Meinung zur Ferkelkastration zu ermitteln und bestimmten in einer so genannten "Vickreyauktion" (Zweitpreisauktion) die Zahlungsbereitschaft für Schweinefleischprodukte mit Verzicht auf betäubungslose Kastration. Parallel dazu gaben in einer mehrstufigen Befragung Wissenschaftler und Vertreter von Produktion und Handel in sechs europäischen Ländern zu Status-Quo und Perspektiven der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch nicht betäubungslos kastrierter Schweine Auskunft. Zudem wurden Stellungnahmen zu den Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration von Vertreter sechs deutscher Tierschutzverbände eingeholt.
Kastration unter Betäubung und/oder mit Schmerznachbehandlung
Als akzeptierbar schätzten Fachleute und die befragten Verbraucher mehrheitlich die operative Kastration unter Betäubung (Anästhesie) mit anschließender Schmerznachbehandlung ein. Im Versuch war die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für Ökosalami am höchsten bei Fleisch von Tieren, die unter Betäubung und mit Schmerznachbehandlung kastriert worden waren.
Bei der Kombination von Betäubung und Schmerztherapie zeichnet sich nach Angaben der Wissenschaftler die Isofluran-Inhalations-Anästhesie ("Narkosespray") in Kombination mit einer Schmerznachbehandlung als tierfreundlichste Variante ab. Bei sachgemäßer Anwendung - mit genauer Einschätzung des jeweiligen Ferkelgewichts und exakt angepasster Dosierung des Betäubungsmittels - sei auch die Injektions-Vollnarkose in Kombination mit Schmerznachbehandlung akzeptabel. Bei dieser Methode solle der Betriebstierarzt die Ferkel ggf. anfangs wiegen, um Tierverluste zu vermeiden.
Die Betäubung darf nur durch den Tierarzt vorgenommen werden. Dies sowie die Schmerznachbehandlung bedeuten für den Sauenhalter zusätzliche Kosten, die wegen der geringeren Tierzahlen je Tierarzteinsatz vor allem kleinere Betriebe belasten. Die Wissenschaftler empfehlen daher, an den Kosten alle nachfolgenden Stufen, inklusive des Verbrauchers, zu beteiligen. Dabei könne auf bestehende Modelle zurückgegriffen werden: In der Schweiz etwa werden die Kosten über einen "Kastrationsfonds" ausgeglichen, und bei Neuland e.V. werden sie zu gleichen Teilen auf die Ferkelerzeuger, die Mäster und den Verband umgelegt. Einige Experten fordern zudem, dass die Betäubung mit Isofluran wie in der Schweiz auch in Deutschland dem Landwirt nach entsprechender Schulung und Prüfung gestattet werden sollte.
Auch durch Betäubung und Schmerznachbehandlung können die dem Tier zugefügten Schmerzen nicht vollständig verhindert werden. Daher empfehlen die Forscher, Alternativen zum chirurgischen Eingriff anzustreben.
Immunokastration
Die Immunokastration vermeidet den chirurgischen Eingriff der operativen Ferkelkastration. Durch Medikamentengabe wird der Hormonhaushalt der Tiere beeinflusst, so dass der unerwünschte Ebergeruch verhindert wird. Die Immunokastration wird zwar in Bezug auf den Tierschutz und auch die Fleischqualität überwiegend positiv beurteilt. Diese routinemäßige Verabreichung hormonell wirksamer Medikamente an gesunde Tiere wird jedoch aus Sicht des ökologischen Landbaus abgelehnt. Auch die Verbraucher sehen diese Methode eher kritisch. Bedenken seitens der befragten Verbraucher bestanden vor allem in Hinblick auf eine Belastung des Fleischs mit Rückständen aus der Impfung. Die Kosten für die Immunokastration liegen ähnlich wie für die Narkose mit Schmerznachbehandlung.
Ebermast
Der natürlichen Entwicklung freien Lauf lassen - aus Sicht des Tierschutzes und der Prinzipien ökologischer Tierhaltung gilt die Ebermast als die beste Möglichkeit, um die Probleme der Kastration zu vermeiden. Da die ökologische Tierhaltung für sich in Anspruch nimmt, besonders tiergerecht zu sein, empfehlen Wissenschaftler den schnellstmöglichen Einstieg in die Ebermast - auch um die Glaubwürdigkeit gegenüber den Verbrauchern nicht zu gefährden.
Notwendig sind allerdings weitreichende Umstellungen der Tierhaltung und der Fleischproduktion; zudem ist der Umgang mit dem möglicherweise auftretenden Ebergeruch eine Herausforderung für die Verarbeitung und ein Risiko in Bezug auf die Verbraucherakzeptanz. Immerhin sank die grundsätzlich vorhandene Zahlungsbereitschaft für Salami aus Eberfleisch im Konsumententest nach einer Verkostung um durchschnittlich 16 Prozent.
Ansätze zur Vermeidung des Ebergeruchs bei der ökologischen Ebermast liegen bereits vor und müssen weiter entwickelt werden. Diese umfassen:
- Vermeidung von Ebergeruch und Sicherung der Eberfleischqualität durch gezielte Fütterung (u.a. Proteinversorgung bzw. Aminosäure-Zusammensetzung),
- Haltungs- und managementbedingte Einflüsse auf Geruch und Verhalten von unkastrierten männlichen Mastschweinen unter ökologischen Haltungsbedingungen,
- Suche nach geeigneten Rassen für die Ebermast auch für die Nischen-/Spezialitätenproduktion,
- Vermarktungsstrategien für Jungeberfleisch/Eberspezialitäten im Ökosektor.
Aufbauend auf den Forschungsbemühungen und Praxiserfahrungen im konventionellen Bereich sind darüber hinaus die folgenden Punkte zu bearbeiten:
- Einfluss von Transport und Schlachtung auf das Auftreten von Geruchsbelastungen und Verhaltensproblemen,
- Erkennung von geruchsbelasteten Schlachtkörpern unter den strukturellen Bedingungen der ökologischen Landwirtschaft bzw. der handwerklichen Produktion (zum Beispiel kleine Metzgereien, hofeigene Verarbeitung und Direktvermarktung),
- Verarbeitungsmöglichkeiten leicht bis mittelgradig geruchsbehafteter Schlachtkörper (nach ökologischen Vorgaben und den Vorgaben der Erzeugerverbände).
Nicht jedes Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch muss verworfen werden. Bei gering- bis mittelgradig belasteten Schlachtkörpern sind je nach Verarbeitung und Zielgruppe genussfähige Produkte möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass Amtsveterinäre bundesweit nur Schlachtkörper mit extremem Geruch als genussuntauglich aussondern. Auch aus Tierschutzgründen sollte nur tatsächlich genussuntaugliches Fleisch verworfen werden.
Welche Methoden werden in Deutschland angewandt?
Für den ökologischen Landbau gelten alle hier genannten Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration als zulässig, auch die betäubungslose Kastration mit Schmerznachbehandlung. Einzelne Anbauverbände erlauben die chirurgische Kastration nur bei Narkose in Kombination mit einer Schmerzbehandlung.
Weder der Schmerzmittel-/Betäubungsmittel-Einsatz noch der Einsatz des Impfstoffs gelten als allopathische Behandlung im Sinne der EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau, es erfolgt also keine Einschränkung der Behandlungen im Krankheitsfall bei den männlichen Mastschweinen.
Die im Projekt befragten Experten schätzen, dass bereits Anfang 2010 bei ca. 62 Prozent der ökologischen Betriebe bei Kastrationen ein Schmerzmittel zum Einsatz kam. Auf 41 Prozent der Betriebe wurden keine schmerzlindernden Maßnahmen getroffen. Schätzungsweise weniger als ein Prozent der Betriebe setzten entweder über die Schmerzbehandlung hinaus Anästhesie (Narkose) ein, praktizierten Ebermast oder - im Einzelfall - Immunokastration.
Ebermast als Ziel, schmerzarme Kastration als akzeptable Alternative?
Die befragten Experten empfehlen ein zweigleisiges Vorgehen: Während die Kastration unter Betäubung mit Schmerznachbehandlung zulässig bleiben soll, wird als Ziel die Umstellung der Schweinefleischproduktion auf die Mast unkastrierter Eber empfohlen. Trotz der erheblichen Herausforderungen, die diese Umstellung mit sich bringt, sollte die Chance genutzt werden, sich bei zügigem Handeln gegenüber der konventionellen Schweinefleisch-Produktion mit einem dem Verbraucher sehr wichtigen Thema positionieren zu können. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass bei zaghaftem Vorgehen das positive Image der ökologischen Tierhaltung und damit die Mehrzahlungsbereitschaft des Kunden beeinträchtigt werden.
Allerdings ist bei der dauerhaften Zulässigkeit beider Alternativen zu befürchten, dass es ähnlich wie in der Schweiz nach der Umstellung auf Kastration unter Betäubung mit Schmerznachbehandlung zu einer Stagnation bei der Einführung der Ebermast kommt. In der Schweiz besteht für die Erzeuger, die an den größten Verarbeiter liefern, keine Wahlfreiheit der Methoden mehr, da dieser die Annahme nicht chirurgisch kastrierter männlicher Tiere verweigert. Die befragten Fachleute empfehlen daher den Akteuren der ökologischen Schweinefleischwirtschaft, sich auf einen nachvollziehbaren Zeitplan für den Einstieg in die Ebermast zu einigen, der in festgelegten Zeiträumen überprüft wird.
Letzte Aktualisierung: 16.01.2012


