Ökologische Schweinehaltung
Die Nachfrage nach ökologisch erzeugtem Schweinefleisch wächst langsam. Zur Zeit hat Ökoschweinefleisch einen Anteil von 0,5 Prozent an der gesamten deutschen Schweinefleicherzeugung. In der Vergangenheit haben nur wenige Landwirte ihren Betrieb auf ökologische Schweinehaltung umgestellt beziehungsweise eine Schweinehaltung in größerem Umfang nach der Umstellung beibehalten.
Das liegt hauptsächlich an den großen Unterschieden zwischen den konventionellen und den ökologischen Produktionsbedingungen: Die Stallflächenansprüche sind in der ökologischen Erzeugung etwa dreimal so hoch wie in der konventionellen Haltung und entsprechend teuer. Im Ökolandbau ist der Tierbesatz auf maximal zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar begrenzt und das Futter muss größtenteils aus ökologischem Anbau stammen.
Außerdem muss regelmäßig Grundfutter gefüttert werden. Die Verwendung herkömmlicher Medikamente ist in den Richtlininen der Anbauverbände zum Teil reglementiert. Detailliert beschrieben sind die Anforderungen in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Die Richtlinien der Anbauverbände gehen teilweise noch über die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinaus.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen, dass eine erfolgreiche ökologische Schweinehaltung vor allem dann möglich ist, wenn über gute Haltungs- und Fütterungsbedingungen in arbeitswirtschaftlich optimierten und preisgünstig erstellten Stallungen gute Tierleistungen erzielt werden. Zudem sind die verlässlichen Absatzwege für die hochpreisigen Produkte ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg in der Schweinehaltung. Jeder Landwirt, der in die ökologische Schweinehaltung einsteigen will, sollte daher für sich im Vorfeld folgende Fragen klären:
- Gibt es gesicherte Absatzmöglichkeiten für Biomastschweine oder Bioferkel?
- Können die vorhandenen Stallgebäude in finanziell vertretbarem Rahmen an die Anforderungen des Ökolandbaus angepasst werden?
- Ist die Flächenausstattung des Betriebes für eine wirtschaftliche Ökoschweinehaltung ausreichend?
- Ist der Eigenfutteranteil an der Jahresration hoch genug, oder gibt es Betriebe für eine mögliche Futter-Mistkooperation?
- Kann eine ausreichende Eiweißversorgung der Tiere sichergestellt werden?
Günstige Voraussetzungen für eine problemlose Umstellung sind:
- Die vorhandenen Ställe bieten die Möglichkeit, Auslaufflächen anzubauen oder haben Teilspaltenböden
- Eine ausreichende Futtergetreidefläche ist vorhanden.
- Das Futter stammt überwiegend aus eigener Erzeugung.
- Der Viehbesatz ist der Futterfläche angepasst beziehungsweise es besteht bei zu hohem Viehbesatz die Möglichkeit einer Kooperation mit einem viehlosen Betrieb in der Nähe.
- Es gibt Abnehmer für Bioferkel oder Bioschweinefleisch in vertretbarer Nähe.
Für eine rentable ökologische Schweinehaltung können sich Landwirte an einigen Kennziffern orientieren. In der Ferkelerzeugung sind es Folgende: mehr als 2,1 Würfe je Sau und Jahr, mehr als 18,5 verkaufte Ferkel je Sau und Jahr, ein Ferkelpreis von 85 bis 95 Euro netto je Ferkel (25 Kilogramm). In der Schweinemast liegen die Markterlöse je nach Marktsituation zwischen 2,50 bis 3,00 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. Ein Magerfleischanteil von mehr als 54 Prozent, Tageszunahmen von über 650 Gramm, eine Futterverwertung von ca. 1:3,3 und mehr als 2,5 Umtriebe pro Jahr sind anzustrebe
Was ändert sich durch die Umstellung?
Der Tierbesatz ist dem Standort anzupassen und darf gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau maximal 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar betragen (maximal 6,5 Zuchtsauen, 14 Mastschweine oder 74 Ferkel pro Hektar). Die Richtlinien der Anbauverbände sehen in der Regel maximal 1,4 Dungeinheiten beziehungsweise 132 kg Stickstoff als Obergrenze vor (maximal 6,5 Zuchtsauen, 10 Mastschweine oder 74 Ferkel pro Hektar).
Die Haltung der Tiere muss den Richtlinien entsprechend artgemäß sein. Vollspaltenböden sind verboten, Teilspaltenställe mit einem maximalen Spaltenanteil von 50 Prozent sind jedoch möglich. Die Liegeflächen müssen eingestreut sein. Wühlmaterial muß angeboten werden. Sauen sind außer während der späten Trächtigkeit und der Säugeperiode in Gruppen zu halten. Das systematische Kupieren der Schwänze und Zähnekneifen ist verboten. Ausreichend Tageslicht im Stall ist Pflicht. Den Tieren muss Auslauf angeboten werden, der nur teilweise überdacht zu sein darf. Für die Nutzung von Altgebäuden ohne Auslauf gibt es eine Übergangsfrist.
Die Fütterung erfolgt auf Basis der im eigenen Betrieb erzeugten Futtermittel. Diese dürfen, falls erforderlich, durch zugekaufte Futtermittel aus ökologischer Erzeugung ergänzt werden. Der Futterration können maximal 30 Prozent Umstellungsfuttermittel beigemischt werden. Stammen die Umstellungsfuttermittel aus einer betriebseigenen Einheit, so kann dieser Prozentanteil auf 100 Prozent erhöht werden. Den Schweinen ist auch Raufutter (Heu, Silage) zu geben. Die Säugezeit beträgt mindestens 40 Tage.
Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 dürfen nur noch fünf Prozent konventionelle Futtermittel eingesetzt werden und ab 1. Januar 2012 sind keine konventionellen Futtermittel mehr zulässig.
Die Tierbehandlung soll möglichst mit alternativen Verfahren wie Homöopathie und Phytotherapie erfolgen. Herkömmliche Behandlungen dürfen nur therapeutisch und nicht prophylaktisch sowie nur nach tierärztlicher Diagnose erfolgen. Die Wartezeiten sind generell verdoppelt. Hormone und Wachstumsförderer sind verboten. Ein Tier darf nicht mehr mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung vermarktet werden, wenn mehr als zwei Behandlungen mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln pro Jahr durchgeführt wurden. Bei Tieren, deren Lebenszyklus kürzer als ein Jahr ist, ist nur eine solche Behandlung erlaubt. Um Probleme bei der Tierbehandlung zu vermeiden, muss der Tierarzt rechtzeitig über die vorgegebenen Beschränkungen informiert werden.
Da der Einsatz von Medikamenten eingeschränkt ist oder zurückhaltend genutzt werden sollte, ist die Auswahl robuster und wenig krankheitsanfälliger Rassen von großer Bedeutung.
Welche Probleme sind zu bewältigen?
Um den Vorgaben für die Futtermittel Rechnung zu tragen und eine Futterknappheit zu vermeiden, sollten frühzeitig Gespräche mit möglichen Lieferanten geführt werden. Vorgeschrieben sind mindestens 50 Prozent Eigenerzeugung, der Rest kann zugekauft werden. Da keine synthetischen Aminosäuren eingesetzt werden dürfen, sollte gemeinsam mit der Beratung eine optimale Futterration insbesondere für die Ferkel zusammengestellt werden. Bei den säugenden Sauen ist auf Grund der mindestens 40-tägigen Säugezeit die Gefahr erhöhter Substanzverluste sehr groß. Dem kann durch eine Verfütterung von hochwertigen, energiereichen Kraftfutterrationen und das frühe Zufüttern von Ferkelstartern entgegengewirkt werden.
Die veränderten Haltungsanforderungen verursachen häufig höhere Ferkelverluste, beispielsweise durch Erdrücken. Dem kann durch eine entsprechende Ausgestaltung der Buchten entgegengewirkt werden.
Einfache Stallumbauten und die Einrichtung eines Auslaufes werden in kleineren Ställen oft in Eigenleistung erstellt. Für die optimale Funktion kommt es auf die Ausführung im Detail an. Hierbei ist es sinnvoll, die Bauberatung sowie Erfahrungen von Berufskollegen zu nutzen.
Der Markt für Ökoschweinefleisch wächst. Wichtig ist jedoch, für den Absatz der Ökomastschweine frühzeitig feste Liefermengen und Preismasken zu vereinbaren, die für beide Vertragsparteien akzeptabel sind und das Preisniveau von Ferkeln und Kraftfutter berücksichtigt. Auch für die Vermarktung der Ökoferkel ist es ratsam, feste Abnehmer an sich zu binden, um Schwierigkeiten beim Absatz zu vermeiden.
Letzte Aktualisierung: 11.01.2012

