Weitere Zertifikate und Gütesiegel für die Schulverpflegung
Die Anzahl der Ganztagsschulen in Deutschland wächst und mit ihnen das Verpflegungsangebot. Schulen und Kommunen haben oft die Qual der Wahl, den optimalen Anbieter für eine vollwertige Mittagsverpflegung zu finden. Um aus der breiten Masse herauszustechen, bieten sich für Schul-Caterer und sonstige Dienstleister neben der Zertifizierung nach den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau unterschiedliche Zertifikate und Gütesiegel zur Qualität des Speisenangebots an.
Zertifikat der Hochschule Niederrhein und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Seit 2007 zertifiziert die Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen externe und interne Verpflegungsbetriebe von Ganztagsschulen. Für die Erfüllung der Anforderungen werden maximal drei Kochmützen vergeben. Bevor Caterer und Mensen für ihr Speisenangebot mit dem für drei Jahre befristeten Zertifikat werben können, werden Speiseproduktion und gegebenenfalls Transport, die Behandlung der Speisen am Ort des Verzehrs, der Speiseplan, die Pausenverpflegung sowie der Hygienestatus bewertet.
Am Anfang jeder Zertifizierung steht die Beantwortung von rund 200 Fragen in der so genannten Checkliste. Sie wurde auf der Grundlage von rechtlichen Vorgaben sowie Empfehlungen und Richtlinien für die Schulverpflegung entwickelt. Unter anderem enthält die Liste Fragen zur nährstoffschonenden Behandlung von Speisen. Darüber hinaus müssen einige Aussagen in der Checkliste durch Nachweise belegt werden, wie etwa das Vorhandensein von Literatur zu den Grundsätzen einer vollwertigen Ernährung. Zur Überprüfung der Angaben in der Checkliste wird innerhalb des dreijährigen Gültigkeitszeitraums eine Kontrolle vor Ort durchgeführt.
Verpflegungsbetriebe, welche die Bewertung bestanden haben, werden mit Kontaktinformationen und Anzahl der vergebenen Kochmützen in die Positivliste auf der Internetseite der AG Schulverpflegung der Hochschule Niederrhein aufgenommen. Interessierte können dort außerdem nachlesen, wie lange das Zertifikat noch gültig ist, und ob das Audit bereits stattgefunden hat. Lesen Sie mehr über das
Zertifikat der Hochschule Niederrhein und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
RAL Gütezeichen Diät und Vollkost
Die Gütegemeinschaft Diät und Vollkost (GDV) vergibt unter der Trägerschaft des Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) das patentierte RAL "Gütezeichen Diät und Vollkost Naturfrische Küche". In Unternehmen, die dieses Zeichen führen, entsprechen mehr als 50 Prozent des Speisenangebots den "Gütekriterien Naturfrische Küche". Die Speisen sind aus überwiegend frischen, vorzugsweise ökologisch erzeugten Lebensmitteln hergestellt und nur gering verarbeitet.
Interessierte Unternehmen stellen zunächst einen Verleihungsantrag an die Geschäftsstelle GDV. Diese überprüft während eines Zertifizierungsbesuchs die Voraussetzungen zur Vergabe des Gütezeichens. Hierzu zählen unter anderem Köche, die in der Verarbeitung und Produktion naturbelassener Lebensmittel geschult sind. Ferner sind die Dokumentation der Nährwerte und Zusatzstoffe sowie die Informationen zur "Naturfrischen Küche" für die Tischgäste wichtig. Hier gibt es weitere Informationen zum "
Gütezeichen Diät und Vollkost Naturfrische Küche".
DGE-Logo
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) vergibt auf Grundlage von wissenschaftlichen Kriterien das DGE-Logo an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung mit nährwertoptimiertem Speiseangebot. Interessierte Verpflegungsbetriebe beantragen die Auszeichnung und reichen die Speisepläne inklusive Rezepturen und Nährwertberechnungen bei der DGE ein. Die DGE überprüft während eines Audits die Umsetzung der Rezepte, die Speisenausgabe und die Kommunikation mit den Gästen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum
DGE-Logo.
Letzte Aktualisierung: 08.08.2011


