Juli 2010: Fünf Fragen zum neuen EU-Bio-Logo
Ab 1. Juli 2010 ist es Pflicht auf verpackten Bioprodukten, die in der Europäischen Union (EU) erzeugt wurden: das neue "Logo der Europäischen Union für ökologische/ biologische Produktion". In einem europaweiten Wettbewerb mit fast 3.500 Einsendungen siegte der Entwurf des deutschen Design-Studenten Dušan Milenković. Im Rahmen einer Online-Abstimmung entschieden sich 63 Prozent aller teilnehmenden EU-Bürger (fast 130.000 Personen) für das neue EU-Bio-Logo. Nach Aussage von Mariann Fischer BÖL, Europäische Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wird das neue Logo dem biologischen Sektor in der EU eine gemeinsame Identität verleihen und den Binnenmarkt stärken.
1. Wie sieht das neue EU-Bio-Logo aus?
Zwölf weiße Sterne angeordnet als Blatt auf grünem Grund bilden das neue EU-Bio-Logo. Im selben Sichtfeld wie das Logo müssen die Codenummer und Herkunftsangabe auf dem Bioprodukt angebracht werden.
Die Codenummer gibt die Ökokontrollstelle oder -behörde an, die das Produkt zertifiziert hat. Sie besteht aus dem Ländercode, der Bezeichnung "ÖKO" für ökologisch und der dreistelligen Nummer der Kontrollstelle, zum Beispiel DE-ÖKO-000.
Unter der Codenummer muss künftig die Herkunftsangabe angebracht sein, wie etwa "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die Zutaten in der Europäischen Union oder in Drittländern erzeugt wurden. Wurden die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU und Drittländern erzeugt, lautet die Herkunftsangabe "EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft". Außerdem sind alleinige oder zusätzliche Angabe des Ländernamens bei Erzeugung aller landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in demselben Land erlaubt.
Andersfarbige Darstellungen des Logos sind entsprechend dem Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 271/2010 der Kommission vom 24. März 2010 zulässig.
2. Was wird mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet?
Während das bisherige EU-Bio-Logo freiwillig auf die Verpackung von Bioerzeugnissen aufgebracht werden konnte, müssen ab 1. Juli 2010 alle vorverpackten Ökolebensmittel laut EG-Verordnung Nr. 834/ 2007 in den EU-Mitgliedsstaaten mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Unverpackte ökologische Produkte aus der EU oder aus Drittländern können auf freiwilliger Basis mit dem EU-Bio-Logo versehen werden, sofern sie den EG-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau entsprechen.
3. Welche Übergangsregelungen gibt es?
Biolebensmittel, die vor dem 1. Juli 2010 erzeugt, verpackt und gekennzeichnet wurden, dürfen noch in den Verkehr gebracht werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind. Darüber hinaus kann noch vorhandenes Verpackungsmaterial bis zum 1. Juli 2012 verwendet werden.
4. Was bedeutet das Logo?
Lebensmittel, die das neue EU-Bio-Logo tragen, wurden nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt und verarbeitet. Mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten sind landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung. Zu einer biologischen Produktion gehören: artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Stickstoffdünger sowie der Erhalt und die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit.
5. Sind das deutsche Bio-Siegel und die Warenzeichen der privaten Anbauverbände weiterhin gültig?
Diese Zeichen behalten ihre Gültigkeit und können zusätzlich zum neuen EU-Logo auf der Bioware abgebildet werden.
Weitere Informationen
Gesetze und Verordnungen
Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Ökolandbau und zur Kennzeichnung von Bioprodukten.
Kennzeichnung von Biolebensmitteln
Die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regeln die Kennzeichnung von Bioprodukten. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die mit der Einführung der neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau am 1. Januar 2009 zu beachten sind.
Kennzeichnung von Biolebensmitteln
Prinzipien des Ökolandbaus
Die ökologische Landwirtschaft stellt dem "chemischen" Verständnis von Bodenfruchtbarkeit eine "biologische" Sicht entgegen: Im Ökolandbau wird nicht allein der Gehalt an verfügbaren Nährstoffen betrachtet, sondern das Zusammenspiel von Bodenlebewelt, Humushaushalt und Krümelstruktur sowie Wechselwirkungen mit der Wurzelvielfalt von Kultur- und Begleitpflanzen.
Berechnung des Anteils konventioneller Zutaten
Bei Biolebensmitteln müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen. Hier finden Sie Beispiele zur Berechnung des Anteils konventioneller Zutaten sowie der Anteile von EU- und Nicht-EU-Zutaten.
Unternehmen vertrauen der Zugkraft des Bio-Siegels
Zusätzlich zum neuen EU-Bio-Logo, das ab dem 1. Juli 2010 verpflichtend einzusetzen ist, können Lebensmittelhersteller ihre Waren auch in Zukunft mit dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen. Die große Mehrheit der heimischen Hersteller wird von dieser Regelung Gebrauch machen.
Letzte Aktualisierung: 05.07.2010

