Mai: Ein Erfolgsmodell feiert 10-jähriges Jubiläum

- Das Bio-Siegel steht für Produkte des ökologischen Landbaus
Am 5. September 2001 stellt die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast das sechseckige Bio-Siegel mit dem i-Häkchen der Öffentlichkeit vor. Gemeinsam entwickelt von Lebensmittelhandel, Ernährungsindustrie, Ökoanbauverbänden, Bauernverband, Verbrauchern und Politik, soll es fortan für Vertrauen und Verlässlichkeit bei Bioprodukten sorgen. Bis dato machte eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten.
Knapp zehn Jahre später ist das Bio-Siegel 87 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger gut bekannt und genießt volles Vertrauen. Seit seiner Einführung wurden im Durchschnitt täglich 18 Produkte neu gekennzeichnet – über 62.000 waren es bis Ende März 2011. Nahezu 4.000 Unternehmen sind als Zeichennutzer registriert. Eine echte Erfolgsgeschichte!
Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin!
Dank des Bio-Siegels sind Bioprodukte heute problemlos auf einen Blick zu erkennen. Gekennzeichnete Produkte werden nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert. Die EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche ökologische Mindeststandards.
Diese beinhalten unter anderem,
- dass die Produkte nach den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden
- dass mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen, die restlichen 5 Prozent dürfen nur dann aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn sie nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind
- dass keine Gentechnik eingesetzt wird
- dass viele ansonsten zugelassene Zusatzstoffe nicht erlaubt sind
- dass sich die Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen
- dass jedes Produkt mit der Codenummer der zuständigen Ökokontrollstelle gekennzeichnet wird
Produkte mit dem Bio-Siegel sind heute über die gesamte Produktpalette hinweg vom Naturkostfachgeschäft und Biohofladen über den Supermarkt bis hin zum Discounter zu finden. Für den Verbraucher ist es ein verlässliches Signal beim Einkauf. Für Unternehmen sowie für Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie ein wichtiges Werkzeug, um Vertrauen zu schaffen und den Geschmack der Kundinnen und Kunden zu treffen.
Weitere Informationen
Bio-Siegel-Verwendung in der AHV
Mit der Einführung des Bio-Siegels in Deutschland im September 2001 wurden gesetzliche Regelungen erlassen, die unter anderem Vorgaben gegen eine missbräuchliche Verwendung enthalten. Mit dem Siegel können auch in der Außer-Haus-Verpflegung Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, welche die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.
Bio-Siegel-Verwendung in der AHV
Wo "Bio" drauf steht, ist auch "Bio" drin
Damit die Verbraucher sicher sein können, dass wirklich "Bio" drin ist, wo "Bio" drauf steht, werden Bioprodukte an sämtlichen Stationen der Prozesskette streng kontrolliert – von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel. Die beteiligten Betriebe müssen sich von staatlich zugelassenen Ökokontrollstellen nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifizieren lassen und unterliegen regelmäßigen, strengen Nachweispflichten.
Das Bio-Siegel
Kontrolle und Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung
Immer mehr Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) setzen dauerhaft ökologisch erzeugte Lebensmittel ein. Wird das Bioangebot auf Speisekarten, in Werbeprospekten oder auf Tafeln im Speisesaal mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau ausgelobt, dann sind nach bestehender Rechtsauffassung diese Betriebe kontrollpflichtig nach dem Öko-Landbaugesetz.
Kennzeichnung von Bioprodukten
Es gibt viele Möglichkeiten Bioprodukte zu deklarieren: "kontrolliert-biologisch", "organisch-biologisch", "biologisch-dynamisch" sowie einfach nur "Bio-" oder "Öko-". Landwirte oder Hersteller können frei entscheiden, welche Bezeichnung sie wählen. Allerdings dürfen sie nur solche Produkte damit kennzeichnen, die regelmäßig nach den EG-Rechtsvorschriften zum Ökolandbau kontrolliert werden.
Kennzeichnung von Bioprodukten
Prinzipien des ökologischen Landbaus
Der ökologische Landbau hat sich aus unterschiedlichen Weltanschauungen und agrarpolitischen Motivationen entwickelt. Gemeinsames Anliegen aller Akteure ist es, gesunde Lebensmittel zu erzeugen und dabei die natürlichen Ökosysteme zu schonen.
Prinzipien des ökologischen Landbaus
Kennzeichnung von Biolebensmitteln
Die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regeln detailliert die Kennzeichnung von Bioprodukten und von Produkten mit ökologischen Komponenten. Mit Einführung der neuen Verordnungen am 1. Januar 2009 gab es in diesem Bereich einige Änderungen gegenüber der alten EG-Öko-Verordnung.
Letzte Aktualisierung: 03.05.2011
