Bio auf der Messe lohnt sich
Bund fördert vorbildliche Messebeiträge zum Ökolandbau
Mit großem Erfolg sind in den vergangenen Jahren die Messen für die Biobranche verlaufen. Nicht nur auf den fachspezifischen Messen wie der BioFach steigt die Zahl der Aussteller ökologischer Produkte jährlich. Auch auf nationalen wie internationalen Verbraucher- und Landwirtschaftsmessen nimmt Bio einen immer größeren Raum ein. Aufgrund des großen Interesses von Verbrauchern und Lebensmitteleinzelhandel an Bioprodukten sind Messen eine ideale Plattform, um publikumswirksam über Neuheiten und Besonderheiten auf dem Bio-Markt zu informieren. Herausragende Messebeiträge unterstützt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit Fördergeldern im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft.
"Wir fördern vorbildliche Ausstellungsprojekte, die in besonderem Maße die Bedeutung des ökologischen Landbaus hervorheben", erklärt Michael Diewald von der Geschäftstelle des Bundesprogramms. Kleine und mittelständische ökologisch wirtschaftende Betriebe können die Fördergelder ebenso in Anspruch nehmen wie Verbände, Vereine und Stiftungen der Biobranche.
Engagement für den Ökolandbau ist oberstes Kriterium
Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme an einer überregionalen oder internationalen Messe, in deren Mittelpunkt nicht ausschließlich die Biobranche steht. Zuschüsse für Messen wie die BioFach sind ausgeschlossen. "Damit das Bundesprogramm die Zuwendung gestatten kann, müssen die Unternehmen und Verbände ihren Förderantrag unbedingt vor der Anmeldung zur Messe in der Geschäftsstelle einreichen", betont Michael Diewald. Ein formloser Antrag mit einer kurzen Beschreibung des Projekts reiche völlig aus, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu prüfen. "Die verbindlichen Formulare füllen wir später gern gemeinsam mit den Antragstellern aus. Im Vordergrund steht zunächst das konkrete Projekt, das der Förderung des ökologischen Landbaus zugute kommen soll. Ziel ist es, dass die Unternehmen nicht allein über ihre Produkte informieren, sondern auch über den Ökolandbau allgemein." Daher können Projekte, die ausschließlich auf ein Produkt oder eine Erzeugerregion beschränkt sind, nicht unterstützt werden.
Zuschuss zu Standmiete, Medientechnik und Infomaterial
Die Zuwendung wird im Rahmen folgender Höchstgrenzen gewährt:
für die vom Veranstalter üblicherweise in Rechnung gestellten Standmieten (inkl. Anmeldegebühren, Eintrag in den Ausstellerkatalog und Beitrag für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. [AUMA-Beitrag]): für Einzelstände höchstens 2.400 Euro (netto) und für Gemeinschaftsstände höchstens 12.000 Euro (netto);
für die Anmietung und Ausstattung des Standes inkl. Medientechnik sowie den Verbrauch von Energie und Wasser: für Einzelstände höchstens 5.000 € (netto) und für Gemeinschaftsstände höchstens 25.000 Euro (netto);
für die Erstellung von Materialien zur Information über den Messeauftritt/Ausstellungsauftritt: für Einzelstände höchstens 500 Euro (netto) und für Gemeinschaftsstände höchstens 2000 Euro (netto).
Nicht zuwendungsfähig sind Personalausgaben, unbare Eigenleistungen, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen beträgt über einen Zeitraum von drei Steuerjahren höchstens 200.000 Euro brutto.
Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn die auf der Grundlage des Antrags ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben einen Betrag von 2.000 Euro (netto) übersteigen. Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen – ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes zum gleichen Zweck – nicht aus.
Auf einen Blick:
Voraussetzungen für die Förderung von Messebeiträgen durch das BMELV
- Gefördert werden Projekte und Beiträge auf überregionalen und internationalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich die Biobranche betreffen.
- Der Zuwendungsempfänger muss eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn in der Geschäftsstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau eingereicht werden. Ein formloser Antrag genügt zur Wahrung der Frist.
- Der Antrag muss vor der Anmeldung zur Messe erfolgen.
- Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die geschätzten Aufwendungen 2.000 Euro überschreiten.
- Nicht zuwendungsfähig sind: Personalkosten, unbare Eigenleistungen wie bereits vorhandene Messestände sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile.
- Spätestens zwei Monate nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag müssen die Aussteller die Verwendung der Fördergelder nachweisen.
Interessenten können sich an die Geschäftstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden:
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Referat 312
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228/6845-3280
Fax: 0228 6845 2907
E-Mail: geschaeftsstelle-oekolandbau@BLE.de
Weitere Infos finden sich auf der
Internetseite vom Bundesprogramm
Letzte Aktualisierung: 20.12.2011
