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Bioland zur Revision der EG-Öko-Verordnung

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20.12.2006

Nach harten Verhandlungen und Auseinandersetzungen zwischen EU-Agrarkommission, EU-Agrarministern und europäischen Bioorganisationen hat sich gestern der EU-Agrarministerrat auf eine neue EU-Ökoverordnung verständigt. Dabei ist es den Bioorganisationen gelungen durchzusetzen, dass privatrechtliche Standards auch in Zukunft strenger gefasst sein können, als staatliche Mindestvorgaben. Gleichzeitig konnte, so Thomas Dosch, Präsident von Bioland und Vorstand  der IFOAM-EU-Gruppe, dem Dachverband von 330 europäischen Bioorganisationen, nach zähem Ringen der Angriff der EU-Kommission auf die Markenrechte und Qualitätszeichen der Bioverbände abgewehrt werden. Verbände wie z.B. Bioland,  Demeter und Naturland können weiterhin nach eigenen Biostandards arbeiten, dies Verbrauchern deutlich kommunizieren und damit weiterhin verlässliche Orientierung bieten.

Staatliche Standards werden durch die neuen Beschlüsse zur EU-Ökoverordnung zugunsten des internationalen Handels verwässert und staatliche Kontrollen weniger streng gefasst. „Die neuen staatlichen Regelungen sind ein Rückschritt und bieten weniger Verbrauchersicherheit. Nach guten Verhandlungsfortschritten haben die Agrarminister in der Etappe abgebrochen und wichtige Hausaufgaben nicht erledigt. Auf privatrechtlichen Organisationen liegt jetzt die Verantwortung, Biolandbau konsequent weiter zu entwickeln und das Vertrauen der Konsumenten in hochwertige Bioprodukte zu sichern“, so Dosch. 

Während die neuen EU-Regelungen ab 2009 eine obligatorische Kennzeichnung aller Bioprodukte mit dem staatlichen EU-Logo vorsehen, ist die Verwendung privater Qualitätszeichen weiter gesichert. Allerdings wird mit dem EU-Logo das deutsche Biosiegel und damit ein Symbol der rot-grünen Agrarwende auf die „Abschussliste“ gesetzt.

Zum Januar 2007 werden nun neue Regelungen für den Import von Bioerzeugnissen aus Drittstaaten und ab Januar 2009 die gesamte revidierte EU-Regelung in Kraft treten. Die Anhörung des EU-Parlamentes zum Gesetzgebungsverfahren, die für März 2007 vorgesehen ist, wird mit dem gestrigen Beschluss zur Formalie, die kaum noch Einfluss auf die Gesamtregelungen haben wird.


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