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BMELV: Hohe Standards für Ökolandbau bleiben gewahrt

20.12.2006

Am 19.12.2006 haben sich die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für die Überarbeitung der EG-Öko-Verordnung geeinigt.

Gegenüber dem ursprünglichen Kommissions-Vorschlag konnten bei dem erreichten Kompromiss wesentliche Anliegen Deutschlands verankert werden.

"Ich freue mich über diesen Verhandlungserfolg, durch den die hohen Standards des Ökolandbaus europaweit bewahrt werden können. Es ist uns gelungen, im Laufe der Verhandlungen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zu erreichen", sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin.

Insbesondere sind folgende, für Deutschland wichtige Punkte zu nennen:

  • es bleibt ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewahrt,
  • die hohen ökologischen Produktionsstandards bleiben erhalten,
  • die Kennzeichnung und Werbung für strengere Verbände- oder Markenstandards bleibt un­verändert möglich,
  • klare und transparente Kennzeichnungsregelungen ermöglichen den Verbrauchern diffe­renzierte Qualitäten zu erkennen,
  • die Außer-Haus-Verpflegung kann National geregelt werden,
  • private Marken- und Eigentumsrechte bleiben unberührt,
  • das bewährte Kontrollsystem bleibt in seinen Grundzügen erhalten,
  • aus Drittstaaten eingeführte Bio-Erzeugnisse müssen gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Rechtstechnische Details sollen unter deutscher Präsidentschaft abschließend geklärt werden.

Nach Vorlage der Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird der Rat endgültig ent­scheiden und gegebenenfalls noch einzelne Änderungen vornehmen.


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