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Bundesregierung will Öko-Landbaugesetz ändern

09.11.2004

Die Bundesregierung will das vor gut zwei Jahren beschlossene Öko-Landbaugesetz novellieren. Wie AgraEurope meldet, hat das Kabinett in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Ein Ziel ist es, die Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes an Änderungen im EU-Recht im Hinblick auf die Gestaltung der Kontrollsysteme im Öko-Landbau anzupassen. Darüber hinaus will die Regierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, Einzelhändler von den Kontroll- und Meldepflichten auszunehmen, denen Händler laut EU-Recht unterliegen, wenn sie Öko-Erzeugnisse lagern oder vermarkten.
Die Informationspflichten für die Kontrollstellen beim Verfolgen von Verdachtsfällen sollen präzisiert werden. Bei gegebenem Anlass sollen die Kontrollstellen einem Verdacht nachgehen müssen, dass eine Unregelmäßigkeit auf ein vorgelagertes Unternehmen zurückgehen kann. Um die Echtheit von am Markt befindlichen Öko-Erzeugnissen besser überprüfen zu können, sollen die Kontrollstellen ein Verzeichnis der in ihre Kontrollen einbezogenen Unternehmen führen müssen. Auf diese Weise sollen für alle Beteiligten die Möglichkeiten verbessert werden, etwa über das Internet sichere Auskünfte in Bezug auf die Echtheit von Produkten zu erhalten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll die Zulassung von Kontrollstellen mit Nebenbestimmungen versehen können. Ziel ist es, gegen unzuverlässig arbeitende Kontrollstellen rascher und wirksamer vorgehen zu können.
Die Geltungsdauer von Altgenehmigungen für die Vermarktung von Drittlandserzeugnissen soll bis zum 31. Dezember 2005 befristet werden. Schließlich sollen Durchführungsvorschriften übernommen werden, die die EU-Kommission für die Verwendung von Saatgut und Futtermitteln im Öko-Landbau erlassen hat. Dabei geht es insbesondere um die Präzisierung von Straf- und Bußgeldtatbeständen.


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