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Das neue EU-Bio-Logo kommt, das deutsche Bio-Siegel bleibt

Bio-Siegel

17.02.2010

Vorverpackte Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab dem 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95 Prozent Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden. Der Entwurf stammt von Dusan Milenkovic, einem deutschen Designstudenten. Sein Entwurf ging als Sieger aus einem europaweiten Wettbewerb hervor.

Das deutsche Bio-Siegel behält seine Bedeutung

Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem nationalen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Ökozeichen. Dies ergab eine Umfrage, die das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Konzept & Analyse vor rund einem Jahr unter rund 1.000 Bundesbürgern durchgeführt hat. Danach kennen 87 Prozent der Deutschen das sechseckige Siegel.

Informationen zur Kennzeichnung von Bioprodukten

Auf www.organic-farming.europa.eu, einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher und Journalisten zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen Kennzeichnungsregelungen.


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