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EU-Ratsbericht zur Verordnung zum ökologischen Landbau online

06.12.2006
Der Rat führte - auf der Grundlage eines Fragenkatalogs des Vorsitzes - eine Aussprache zu dem Vorschlag der Kommission zum Ökolandbau. Im Mittelpunkt der Diskussion stand zum einen die Frage nach der Akzeptanz der Mitgliedstaaten für eine obligatorische oder freiwillige Herkunftsangabe bei der Verwendung des EU-Logos und zum anderen die Zutatenkennzeichnung und deren Zertifizierung.
Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich für ein verpflichtendes EU-Logo aus. Während eine Reihe von Mitgliedstaaten eine Kennzeichnung von einzelnen Öko-Zutaten unterstützten, bewerteten andere Mitgliedstaaten die Zutatenkennzeichnung aus Gründen der Verbrauchertäuschung sehr kritisch.
Staatssekretär Lindemann machte deutlich, dass Deutschland eine verbindliche Kennzeichnung mit dem EU-Logo ablehne; allenfalls freiwillig sollte dies erfolgen. Am gegenwärtigen Kennzeichnungsschutz müsse festgehalten werden, um die Verbraucher und auch die Hersteller vor Trittbrettfahrern zu schützen. Sollte sich ein Mitgliedstaat für das EU-Logo entscheiden, wäre aus deutscher Sicht aus Gründen der Verbraucherinformation eine obligatorische Herkunftsangabe notwendig. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken, müssten Drittlandserzeugnisse klar als solche erkennbar sein. Außerdem müsse eine Ausnahme bei Bioprodukten gelten, die nicht aus einem, sondern aus mehreren Rohstoffen aus verschiedenen Ländern hergestellt wurden. Die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Zutaten in der Zutatenliste mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau bei Erzeugnissen unter 70 % Öko-Anteil begrüßte er. Allerdings müssten für das gesamte Produkt die gleichen strengen Regeln und Kontrollanforderungen gelten wie bei den anderen Produktkategorien.
Kommissarin Fischer BÖL erklärte, dass die Frage der Herkunftsbezeichnung noch genau geprüft werden müsse. Sie teile die Auffassung, dass ein EU-Logo auf Produkten, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt würden, ohne Herkunftsbezeichnung für die Verbraucher verwirrend sei. Hinsichtlich der Aufnahme der Möglichkeit einer Zutatenkennzeichnung in den Verordnungsvorschlag zeigte sich die Kommissarin offen.
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