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Gen-Raps-Klagen von Bioland und BUND: Ministerium darf Daten nicht länger zurückhalten

03.12.2009
Bereits im September 2009 wurde auf Klagen des Anbauverbandes Bioland und der Umweltorganisation BUND das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium per Gerichtsurteil zur Bekanntgabe von Daten über kontaminierte Gen-Raps-Felder verurteilt. Das Ministerium verweigerte die Übermittlung dieser Daten und beantragte die Zulassung der Berufung. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Zulassung der Berufung abgewiesen. Dem Landwirtschaftsministerium stehen damit keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung, um die Herausgabe der Daten über gentechnisch kontaminierte Ackerflächen noch länger zu verweigern.
Carola Ketelhodt, von Bioland Schleswig-Holstein erklärte: "Über den endgültigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sind wir sehr erleichtert. Diese Informationen hätten wir vom Ministerium allerdings schon viel eher benötigt, da sie für unsere Landwirte und Imker sehr wichtig sind."
Die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, Sybille Macht-Baumgarten, betonte: "Bioland und BUND fordern die unverzügliche Übermittlung der Daten, die dann umgehend auf den Homepages von Bioland und BUND zu finden sein werden. Landwirte, Imker, Gärtner und Naturschützer haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo der nicht zugelassene Gen-Raps ausgebracht wurde."
Hintergrund
Im Herbst 2007 wurden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1500 Hektar Raps-Saatgut der Sorte Taurus der deutschen Saatgutveredelung AG ausgesät, das mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. In diesen Ländern wurden daraufhin die betroffenen Landwirte verpflichtet, den aufgelaufenen Raps wieder einzuarbeiten. Doch eine längere Anbaupause von Raps oder ein besonderes Controlling der Flächen, wie es sonst bei Gentech-Versuchsstandorten verpflichtend durchgeführt werden muss, wurden nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei der Aussaat des kontaminierten Saatgutes ist vermutlich nur ein Teil des Gen-Rapses aufgelaufen, so dass durch die nachfolgende Bodenbearbeitung ein Teil der keimfähigen Rapskörner immer noch im Boden als Samenbank verblieben ist und in den kommenden Jahren aufwachsen kann. Gentechnisch veränderter Raps kann im Boden über zehn Jahre keimfähig bleiben, sich mit natürlich vorkommenden Pflanzen wie Hederich kreuzen und sich über benachbarte Rapsfelder durch Pollenflug und Insekten ausbreiten.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bioland Schleswig-Holstein und BUND Schleswig-Holstein
