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Gentechnik-Report: Nordrhein-Westfalen stellt Untersuchungsergebnisse ins Internet
18.11.2009
Die Ergebnisse der Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile können ab sofort über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW eingesehen werden. In Nordrhein-Westfalen werden jedes Jahr etwa 500 Lebensmittelproben, 100 Futtermittelproben und 80 Proben von Saatgut genommen und auf gentechnisch veränderte Bestandteile hin untersucht. Die Ergebnisse werden jetzt fortlaufend im Gentechnik-Report zusammengeführt. Wie auch beim erfolgreichen Pestizid-Report gibt es eine direkte Verbindung zu den Untersuchungsämtern. Sie stellt sicher, dass die Datenbank ständig aktuell ist. Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg erklärte: "Mit dem Gentechnik-Report schaffen wir zusätzliche Transparenz und kommen Verbraucherwünschen nach. Das wertet den Nutzen unseres engen Netzes an Kontrollen noch auf."
Der Gentechnik-Report informiert über Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut. Es werden die Anzahl der Proben, das Herkunftsland und der Anteil der Befunde ausgewiesen. Die Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte nehmen Proben in Herstellerbetrieben und Handelsunternehmen, die dann in den amtlichen Laboren in Detmold, Arnsberg, Krefeld und Münster untersucht werden. So wird unter anderem die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht überwacht. Denn einige Lebensmittel und Futtermittel aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzenlinien (zum Beispiel bestimmte Soja-, Mais- oder Rapslinien) sind in Europa zugelassen, müssen aber für den Verbraucher gekennzeichnet werden.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind dagegen Lebensmittel und Futtermittel, die nur Spuren (höchstens 0,9 Prozent) von zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten. Die betroffenen Unternehmer müssen dann aber nachweisen können, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um derartige Verunreinigungen zu vermeiden. Gentechnisch veränderte Pflanzen, die in der EU nicht zugelassen sind, dürfen in Saatgut, Lebensmitteln und Futtermitteln gar nicht enthalten sein. Werden sie gefunden, müssen die Bestände vernichtet und Warenströme zurückverfolgt werden.
Ergebnisse vergangener Jahre
Lebensmittel: Die Kontrollen haben gezeigt, dass die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung im Lebensmittelbereich weitgehend eingehalten werden. In den meisten Lebensmitteln waren keine gentechnischen Veränderungen oder nur Spuren von zugelassenem gentechnisch verändertem Material nachweisbar.
Futtermittel: Ein Großteil der industriell hergestellten Futtermittel enthält zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile und ist entsprechend deklariert. Teilweise sind gentechnisch veränderte Sojabestandteile gefunden wurden, die über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent lagen. Sie sind in der Regel in der EU zugelassen, müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden.
Saatgut: Es sind vereinzelt Partien mit Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile aufgefallen. Saatgut mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Anteilen darf nicht verkauft werden.
Hier kommen Sie zum Gentechnik-Report.
