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Niederlande: Fachkommission vereinbart Grundregeln für Koexistenz

08.11.2004

In den Niederlanden haben Vertreter verschiedener Gesellschaftsgruppen Grundregeln für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vereinbart. Wie AgraEurope berichtet, legt der Bericht "Koexistenz Primärsektor" Mindestabstände, eine Registrierungs- und Monitoringpflicht für den Anbau von transgenen Kartoffel-, Zuckerrüben- und Maispflanzen fest, regelt weitere Anforderungen der guten fachlichen Praxis und schlägt als "Auffangnetz" pflanzenspezifische Haftungsfonds vor.
An der Ausarbeitung des Leitfadens waren der Interessenverband der Öko-Branche Biologica, der Bauernverband LTO, die Züchter- und Vermehrerorganisation Plantum NL sowie die Plattform Erde, Bauer und Verbraucher (Platform ABC) beteiligt, also sowohl Befürworter wie auch entschiedene Kritiker der grünen Gentechnik. Der Vorsitzende der Kommission, der ehemalige Abgeordnete Jaap van Dijk, übergab den 132 Seiten starken Report am Dienstag vergangener Woche an Landwirtschaftsminister Dr. Cees Veerman, der den Bericht angefordert hatte. Minister Dr. Veerman zeigte sich zufrieden mit der Arbeit der Kommission und will ihre Schlussfolgerungen unterstützen.
Nach Auffassung der beteiligten Verbände sind die gemeinsam ausgearbeiteten Leitlinien geeignet, die unerwünschte Vermischung von gentechnisch veränderten, herkömmlichen und biologischen Ernteerzeugnissen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen und die Wahlfreiheit der Verbraucher würden gewährleistet. Die Vorschriften für die landwirtschaftliche Praxis sollen nun von der Hauptwirtschaftsgruppe Ackerbau für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nach drei Jahren ist eine Überprüfung vorgesehen.

Bis zu 250 Meter Abstand

Die niederländische Koexistenzstrategie gilt für transgene Kartoffel-, Zuckerrüben- und Maissorten, deren Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt zuvor in einem EU-Zulassungsverfahren geprüft wurde. Für transgene Kartoffeln soll der Isolationsabstand zu herkömmlichen Kartoffelbeständen 3 m betragen, für Zuckerrüben 1,5 m und für Mais 25 m. In der Nachbarschaft von Bio-Betrieben steigt der Mindestabstand für Kartoffeln auf 10 m, für Zuckerrüben auf 3 m und für Mais auf 250 m. Die Verbände betonen, diese Abstände entsprächen dem aktuellen Stand der Forschung. Die Van-Dijk-Kommission verzichtete auf Empfehlungen für Raps. Zur Begründung verwies das Gremium auf die kompliziertere Materie aufgrund des Auskreuzungsverhaltens von Raps, dessen geringe kommerzielle Bedeutung in den Niederlanden sowie den hohen Zeitdruck, unter dem die Kommission gestanden habe. Vor einem kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Raps müssten allerdings auch hierfür gesonderte Bestimmungen verabredet werden.

Strikte Kontrollen

Wer alle Koexistenzregeln einhält, ist von der Haftung für unbeabsichtigte GVO-Beimischungen befreit. Die Freistellung gilt nicht für Umwelt- und Produkthaftungsschäden, sondern ausschließlich für direkte wirtschaftliche Folgen einer Verunreinigung, beispielsweise die Analysekosten und den Umsatzverlust eines benachbarten Öko-Betriebes, der eine GVO-Einkreuzung erleidet. In diesem Fall soll der geschädigte Betrieb aus einem pflanzenspezifischen Fonds einen Ausgleich erhalten. Eine Versicherungslösung hält die Fachkommission für unrealistisch. Die Fonds sollen von der Biotechnologie-Industrie, den Züchtern, allen Landwirten einschließlich der Bio-Betriebe, den Verarbeitern von transgenen Agrarprodukten - und in der Startphase - vom Staat finanziert werden.
Die Einhaltung der Koexistenzvorschriften soll strikt überwacht werden. Dazu dient auch eine Verpflichtung zum Monitoring mit regelmäßigen Probenahmen. Die an der Kommission beteiligten Verbände fordern die niederländische Regierung auf, kurzfristig weitere Freisetzungsversuche in Auftrag zu geben, um den Kenntnisstand über notwendige Mindestabstände zu vergrößern, und zwar vor allem für Silomais. Auch beim Aufbau der Ausgleichsfonds, des Monitoringprogramms und in der Informationspolitik wünscht die Fachkommission eine aktive Rolle des Staates. Ferner soll Den Haag auf europäischer Ebene für eine Harmonisierung der Koexistenzregeln eintreten.

Ein schwerer Entschluss

Der Biologica-Verband machte in einer eigenen Presseverlautbarung deutlich, dass seine Zustimmung zu der Vereinbarung nichts an seiner grundlegenden Ablehnung von transgenen Pflanzen ändere. Da der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in den Niederlanden aber gesetzlich zugelassen sei, habe Biologica sich der Diskussion stellen müssen. Der Beschluss sei äußerst schwer gefallen. Die Einführung von gentechnisch veränderten Pflanzen ohne klare Regeln für die Praxis wäre für die Bio-Branche aber das denkbar schlechteste Szenario gewesen, begründete Biologica sein Vorgehen. Die beschlossenen Isolationsabstände könnten und müssten dafür sorgen, dass im Primärsektor keine Verunreinigung stattfinde. Die "dickste Kröte" war für Biologica nach eigenen Angaben, die Beteiligung von Bio-Landwirten an den Haftungsfonds für Kartoffeln, Zuckerrüben und Mais akzeptieren zu müssen.

Kritik anderer Akteure

Die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth kritisierte den Van-Dijk-Bericht. Mit den getroffenen Vereinbarungen würden Verbraucher und Umwelt nur unzureichend geschützt, bemängelte der Verband. Die Mindestabstände seien zu gering gewählt. Die Europäische Umweltagentur (EUA) habe Auskreuzungen von Mais über eine Distanz bis zu 800 m beobachtet. Auch Friends of the Earth ist die Beteiligung der Bio-Betriebe an den Ausgleichsfonds ein Dorn im Auge. Die Organisation verweist als Vorbild auf die in Deutschland geplante verschuldensunabhängige Haftungsregelung.
Auch die EU-Gruppe der International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM) kritisierte die niederländische Koexistenz-Vereinbarung. Eine Beteiligung der Öko-Betriebe an dem Ausgleichsfonds sei unakzeptabel, würde die Kosten für Bio-Produkte nur noch mehr in die Höhe treiben und den Absatz dadurch behindern. Das Verursacherprinzip würde verletzt werden, die Kosten hätten letztendlich auch die Geschädigten zu tragen. Die IFOAM-EU-Gruppe fordert daher die niederländische Regierung auf, die Vereinbarung aufzuheben.


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