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Zehn Jahre Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)

Logo Bundesprogramm Ökologischer Landbau

03.12.2010

Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung – das Bundesprogramm Ökologischer Landbau fördert entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterschiedliche praxisorientierte Projekte. Durchschnittlich 81 Prozent der Anträge konnten jährlich auch bewilligt werden (2009: 82 Prozent, 2008: 91 Prozent, 2007: 75 Prozent).

Da Forschungsprojekte mit ihrem geschätzten Finanzmittelbedarf auf zumeist drei Jahre ausgelegt werden, sind Haushaltsansätze als kalkulatorische Höchstwerte über ein Haushaltsjahr hinaus zu binden. Dies ist stets nur bis zur Höhe der bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen möglich. Diese Vorgaben gelten allgemein für Projektträger im Forschungsbereich. Im Rahmen der vergaberechtlichen und haushalterischen Möglichkeiten wurden im BÖL so die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel ganz überwiegend ausgenutzt.

BÖL als beispielhaftes Programm für moderne Projektarbeit

Die hohe Ausschöpfungsquote spiegelt die breite Akzeptanz des BÖL als erfolgreiches Beispiel für moderne und gut vernetzte Projektarbeit wider. In den vergangenen Jahre ist es gelungen, eine praxisorientierte Forschung zu etablieren und mit der Landwirtschaft zu vernetzen. Die auf die Bedürfnisse aller Beteiligten abgestimmte Herangehensweise zu Fragen der Umstellung, Vermarktung und Forschung zeichnet das BÖL aus. Durch zahlreiche, verschiedene Informationsmaterialien wurde zudem einer breiten Öffentlichkeit landwirtschaftliches Produktionswissen vermittelt.

Diese Bausteine und Erfahrungen können für andere Bereiche nutzbar gemacht werden. Das BÖL mit seinen zahlreichen Schnittmengen auch zu anderen, nachhaltigen Produktionsformen ist ein Innovationsmotor mit großen Chancen für die gesamte Agrarwirtschaft. Dies gilt zum Beispiel für die artgerechte Tierhaltung, umweltgerechte Bewirtschaftungsformen, extensive Produktionsverfahren und die regionale Vermarktung.

Hintergrundinformation:

Der öffentliche Haushalt ist grundsätzlich für ein Jahr festgelegt. Finanzielle Verbindlichkeiten darüber hinaus dürfen nur dann eingegangen werden, wenn es so genannte Verpflichtungsermächtigungen gibt. Dies sind spezielle zweckgebundene Ermächtigungen, auch über das Haushaltsjahr hinaus finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen. Sie werden in den jährlichen Haushaltsverhandlungen mit ausgesprochen und die Höhe nach bestimmten Vorgaben festgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


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