Bioprodukte ansprechend in Szene setzen
Immer mehr Verbraucher kaufen Bioprodukte, weil sie sich etwas Gutes leisten möchten. Denn Bio steht für Genuss und Qualität. Der Trend zu gesunden und naturbelassenen Lebensmitteln ist für Erzeuger, Händler und Verarbeiter der Biobranche ein idealer Ansatzpunkt, um ihre Produkte im Lebensmittelsektor zu positionieren. Informations- und absatzfördernde Maßnahmen, bei denen die Besonderheiten der ökologischen Erzeugnisse im Mittelpunkt stehen, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bis 2013 über eine Richtlinie im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft.
Die Möglichkeiten, um Kunden auf den Geschmack von Bio zu bringen, sind groß: Sie reichen von Plakatmotiven zum Ökolandbau über Probier-Aktionen in Kantinen oder auf Stadtfesten bis hin zu Aktionen im Supermarkt, Naturkostladen oder Handwerksbetrieb. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die konkret über den Ökolandbau informieren und den Absatz von Bioprodukten unterstützen. Projekte, die ausschließlich ein Unternehmen begünstigen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer, wie und was kann gefördert werden?
Vereine, Verbände sowie Erzeuger(-gemeinschaften), (Groß-)Händler, Handelsunternehmen oder Verarbeiter, die in Deutschland eine Niederlassung haben, können bereits im Vorfeld formlos mit der Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau telefonisch oder per E-Mail abklären, ob ihre Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. Voraussetzung ist zunächst ein geschätztes Projektvolumen von mindestens 50.000 Euro. Auf der Basis einer schriftlich eingereichten Skizze kann dann eine mögliche Förderung konkret geprüft werden. Vom Einreichen der Skizze bis zur Bewilligung des Projektes dauert es insgesamt etwa drei bis fünf Monate, was bei der Planung der Aktion berücksichtigt werden sollte. Wichtig ist auch: Projekte mit denen bereits vor der Bewilligung begonnen wurde, können nicht gefördert werden.
Maximal die Hälfte der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, beispielweise für Informationsmaterialien, Hörfunk- und Fernsehbeiträge, Plakate, Aufkleber und Broschüren, kann erstattet werden. Der Aufwand für die Konzeption, Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Führungen und Verkaufsaktionen wird finanziell unterstützt. Ausgaben, die für das Stammpersonal entstehen, für Produkte, die bei einer Aktion verkostet werden, oder für bereits vorhandenes Material, werden ebenso wie Reparatur- und Ersatzteilkosten nicht bezuschusst.
Auf einen Blick:
Kriterien für die Förderung von Verkaufsaktionen von Bioprodukten
- Gefördert werden Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Bioprodukte, die das Bio-Siegel tragen.
- Die Projektskizze muss mindestens drei Monate vor Beginn des Projekts bei der Geschäftstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft eingereicht werden.
- Die ermittelten zuschussfähigen Ausgaben müssen 50.000 Euro überschreiten.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
Personalkosten für Stammpersonal; Produkte, die bei Verkostungsaktionen zum Einsatz kommen; unbare Eigenleistungen wie bereits vorhandene Materialien sowie Ausgaben für Reparaturen und Ersatzteile; Aktionen, bei denen ausschließlich einzelne Produkte oder die regionale Erzeugung oder ein einzelnes Unternehmen beworben werden.
Interessenten finden auf der Internetseite des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft einen Skizzenvordruck sowie den gesamten Richtlinientext und können sich vorab gerne persönlich an die Geschäftstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden:
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28/68 45-32 80
E-Mail: geschaeftsstelle-oekolandbau@BLE.de
Internet:
www.bundesprogramm.de
Letzte Aktualisierung: 20.12.2011
