Staatliche Förderprogramme für Bioverarbeitung
Unternehmer der Biolebensmittelbranche können eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen für investive Maßnahmen in Anspruch nehmen. Staatliche Förderprogramme sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Haushaltslage zu sehen, das heißt es besteht kein Rechtsanspruch.
Mit Ausnahme der Förderung von landwirtschaftlichen Vermarktungsorganisationen gibt es jedoch keine spezifischen Förderprogramme für den gewerblichen Teil der (Bio-) Lebensmittelwirtschaft (Herstellung, Groß- und Einzelhandel). Vielmehr konzentrieren sich die staatlichen Förderprogramme auf die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen. Eine Übersicht der Förderprogramme ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu finden.
KfW-Mittelstandsbank
Insbesondere im Hinblick auf die Frage der Kapitalbeschaffung (Fremd- und Eigenkapital) zur Unternehmensfinanzierung sind die Förderangebote der KfW-Mittelstandsbank von besonderer Bedeutung. Ein aktueller Überblick ist auf der Website der KfW-Mittelstandsbank zu finden.
Bei allen Kreditprogrammen der KfW-Mittelstandsbank gilt grundsätzlich das Hausbank- oder Durchleitungsprinzip. Dies bedeutet, dass das Antrag stellende Unternehmen den Förderantrag bei der eigenen Hausbank einreichen muss. Diese leitet den Antrag dann an die KfW-Mittelstandsbank weiter.
Förderung von landwirtschaftlichen Vermarktungsorganisationen
Die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) von Bund und Ländern unterstützt. Gefördert werden können theoretisch
- Erzeugerzusammenschlüsse (Gründungskosten, Organisationskosten, Qualifizierungsmaßnahmen, Einführung von Qualitätssicherungssystemen, investive Maßnahmen)
- Unternehmen der Be- und Verarbeitung (Qualifizierungsmaßnahmen, Einführung von Qualitätssicherungssystemen, investive Maßnahmen)
- Förderung von Vermarktungskonzepten (Erstellung von Vermarktungskonzepten, Öffentlichkeitsarbeit, Einführung von Qualitätssicherungssystemen und anderes)
Die Antragsverfahren werden von den jeweiligen Landwirtschaftsministerien der Bundesländer bzw. von deren untergeordneten Behörden durchgeführt. Aus der Praxis ist bekannt, dass in der Vergangenheit vor allem Erzeugerzusammenschlüsse gefördert wurden. Für die Förderung von Be- und Verarbeitern beispielsweise sind kaum Mittelabflüsse da. Je nach Bundesland wird dieses Förderinstrument sehr unterschiedlich eingesetzt.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2011
