Zwischenreinigung bei Parallelproduktion
Von Seiten der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hat die Reinigung bei verarbeitenden Betrieben, die sowohl konventionell als auch biologisch erzeugte Zutaten verarbeiten, höchste Relevanz. Die Reinigung von Produktionsanlagen vor der Verarbeitung einer Charge Biorohstoffe ist wesentlicher Bestandteil für die Eignung und Zulassung eines Betriebes zur Bioproduktion.
Prüfrelevant für die Bio-Zulassung sind das festgelegte Reinigungsverfahren und die Dokumentation der Maßnahmendurchführung. Auch die Eignungsüberprüfung des Reinigungsverfahrens (Validierung) wird vorgenommen. Die EG-Rechtsvorschriften schreiben vor: Falls im Betrieb auch konventionelle Produkte verarbeitet werden, "dürfen Erzeugnisse gemäß den Vorschriften dieser Verordnung nur nach der Reinigung der Produktionsanlagen bearbeitet werden; die Wirksamkeit der Reinigungsmaßnahmen ist zu überprüfen und aufzuzeichnen."
Weiterhin sind "Angaben über die Einrichtungen, in denen Erzeugnisse zur Reinigung und Desinfektion gelagert werden" Prüfbestandteil der Erstkontrolle.
Transport und Lager
Unternehmen, die für Bioverarbeiter in Dienstleistung Zutaten lagern und transportieren, müssen vor der Beförderung von unter die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau fallenden Erzeugnissen eine angemessene Reinigung vornehmen. Deren Wirksamkeit muss kontrolliert und dokumentiert worden sein. (Verordnung (EG) Nr. 889/2008, Artikel 32)
EG-Biokontrollpraxis
Bei der Erstkontrolle wird üblicherweise eine Hygiene-Erhebung vorgenommen, die in der Regel folgende Aspekte beinhaltet:
- die zu reinigenden Räume;
- Häufigkeit der durchgeführten Reinigungen;
- Reinigungsmittel und deren Zusammensetzung; das für die Reinigung verantwortliche Personal.
Dazu kommen die entsprechenden Dokumentationen, die oben angesprochen wurden.
Bioverbände bewerten strenger
Die deutschen Bioverbände bewerten teilweise recht detailliert den Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Grundprinzip ist dabei, dass die Reinigung der Betriebsräume sowie der Geräte und Maschinen eine einwandfreie Hygiene bei einer möglichst hohen Umweltverträglichkeit gewährleisten muss. Dabei gilt in der Regel, dass mechanisch-physikalische Verfahren einer chemischen Desinfektion vorzuziehen sind.
Letzte Aktualisierung: 22.11.2011
