Halal-Zertifizierung

- Für eine deutliche Kennzeichnung der Halal-Qualität gibt es mehrere Möglichkeiten.
Jeder vierte Mensch ist Muslim, denn mehr als 1,5 Milliarden Menschen bekennen sich als Angehörige der zweitgrößten Religionsgemeinschaft der Welt zum Islam. Alleine in Deutschland leben mehr Muslime als im Libanon oder den Emiraten. Da die islamischen Glaubensgrundsätze Lebensmittel unterscheiden in "halal" (was so viel heißt wie erlaubt, genehmigt, legal bzw. legitim) und "haram" (als solche werden Produkte bezeichnet, die nicht zulässig sind), haben gerade Muslime ein besonderes Informationsbedürfnis an die von ihnen konsumierten Produkte. Muslimen ist ausschließlich der Verzehr von Halal-Produkten gestattet.
Internationale Markenartikler sehen Halal-Markt als den Markt der Zukunft
Einige internationale Markenartikler haben diesen Teil der Bevölkerung als eine für sie interessante Zielgruppe identifiziert. Nestlé beispielsweise produziert in Malaysia über 300 verschiedene Halal-Produkte. Diese wurden zunächst für den südostasiatischen Markt produziert, werden mittlerweile jedoch weltweit vertrieben. Dies dürfte auch dazu beigetragen haben, dass die Konzerntochter in Malaysia jährliche Zuwachsraten von vier bis sechs Prozent erreichen konnte.
Bei der Bewerbung ihrer Produkte nutzt Nestlé neutrale Zertifizierungseinrichtungen, die dem Konzern die Einhaltung der religiösen Anforderungen bei bestimmten Produkten bestätigen. Da es in der EU keinen Schutz der Bezeichnung "halal" gibt, sind diese Zertifizierungsverfahren ausschließlich freiwillig und privatwirtschaftlich geregelt.
Chance für die Biobranche
Die deutsche Biobranche scheint den Halal-Markt noch nicht für sich entdeckt zu haben. Dabei ist nach Aussagen von Halal-Zertifizierern die Einhaltung der Anforderungen an die Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schon eine gute Grundlage für eine Zertifizierung nach den religiösen Vorgaben.
Interessant kann halal-zertifizierte Ware für den internationalen b-2-b-Markt, den Export in islamische Staaten, aber auch für den europäischen Markt sein. Für letzteren sollte jedoch zudem an einer geeigneten Verbraucheransprache gearbeitet werden. Denn bei der Bewerbung von Bioprodukten in der EU werden muslimische Käufergruppen nicht gezielt angesprochen, auch wird keine Halal-Zertifizierung für Werbeaussagen genutzt. Durch eine optimierte Kundenansprache könnte hier ein interessanter Markt noch weiter erschlossen werden.
Private Halal-Zertifizierungsverfahren
Diese Zertifizierungsverfahren stehen nicht nur überwiegend konventionell wirtschaftenden Großunternehmen offen. Alles in allem haben Unternehmen, die biologisch und konventionell erzeugte Produkte parallel herstellen, im Allgemeinen gute Voraussetzungen, die geforderte Produktionstrennung zu ermöglichen.
Anforderungen
Halal-Lebensmittel dürfen nur aus halal-konformen Rohstoffen hergestellt werden, eine Vermischung von zulässigen und nicht zulässigen Rohstoffen ist zu vermeiden. Kreuzkontaminationen in Produktion und Lager sind zu vermeiden. Halal-Erzeugnisse müssen zu jeder Zeit als solche eindeutig zu identifizieren sein, auch muss ihre Herkunft zurückverfolgt werden können.
Das Zertifizierungsverfahren basiert, wie auch die Ökokontrolle, auf einer Prozesszertifizierung. Probennahme und Analysen von Waren können vom Zertifizierungsunternehmen hinzugezogen werden, wenn diese als Indikator für Verstöße gegen die Zertifizierungsgrundlage genutzt werden können. Denkbar ist dies beispielsweise bei der Prüfung der Plausibilität von Rohstoffherkünften, GVO-Einträgen usw.
Halal-Fleischerzeugnisse
Einen besonderen Schwerpunkt haben die Zertifizierungen auf dem europäischen Markt im Bereich der Fleischwirtschaft. Begründet ist das zum einen, dass Muslimen nicht der Verzehr sämtlicher Tierarten gestattet ist, zum anderen, da zur Schlachtung explizite Vorgaben bestehen: Tiere dürfen nur dann geschlachtet werden, wenn diese für den Konsum durch den Menschen bestimmt sind.
- Bei jeder Halal-Zertifizierung muss ein Muslim anwesend sein, manche Zertifizierer fordern, dass dieser die eigentliche Schlachtung vornimmt.
- Die Schlachtung muss stets im Namen Gottes (meint, im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen) vollzogen werden.
- Die zu schlachtenden Tiere dürfen zu keiner Situation Stress oder Ängsten ausgesetzt werden.
- Bei der Schlachtung dürfen nur scharfe und möglichst schmerzlose Instrumente eingesetzt werden.
Das Fleisch von folgenden Tierarten gilt als haram und ist somit, unabhängig vom Schlachtverfahren und den Haltungsbedingungen, nicht konform:
- Schweine
- Esel
Blut gilt ebenfalls als haram. Halal-zertifiziertes Fleisch stammt somit von Tieren, die bei der Schlachtung komplett ausgeblutet sind. Bei der Verarbeitung von Fleischerzeugnissen dürfen ausschließlich Halal-Erzeugnisse eingesetzt werden.
Eine Zertifizierung der Rohstoffe ist wünschenswert, bei Nichtverfügbarkeit kann jedoch, in Absprache mit dem Zertifizierer auf andere Rohstoffe zurückgegriffen werden. Insbesondere bei Risikoprodukten, wie beispielsweise Gewürzextrakten, muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Herstellung ohne Einsatz von Alkohol erfolgte.
Letzte Aktualisierung: 22.11.2010

