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Warenrückverfolgbarkeit

 

Mit der Einführung des Artikels 18 der EG-Verordnung 178/2002 in das Lebensmittelrecht wurde die Rückverfolgbarkeit von Waren für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette verbindlich. Welche Vorgaben sich für die ökologische Lebensmittelwirtschaft daraus ergeben, wird hier dargestellt:

 

Aus der Forschung:

Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von Bioprodukten: Datenstandard organicXML

Die EG-Lebensmittel-Rahmenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) schreibt vor, dass Lebens- und Futtermittelhersteller jederzeit nachweisen können müssen, woher ein Produkt (Vorprodukt, Rohstoff, Zusatzstoff) bezogen wurde; dies gilt auch für Bioprodukte. Um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren, sind Verfahren und Systeme notwendig, die sowohl Informationen über den Bezug eines Produkts als auch über seinen Verkauf enthalten. Bislang bestehende Rückverfolgbarkeitssysteme dienen je nach Hersteller sehr unterschiedlichen Zwecken. Bei allen Systemen handelt es sich jedoch um Insellösungen; Schnittstellen zur Verknüpfung der verschiedenen Systeme existieren in der Regel nicht. In einem Forschungsvorhaben wurde ein einheitlicher Datenstandard "organicXML" als Basis für eine Verknüpfung der verschiedenen Datenbanksysteme entwickelt, um eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von Bioprodukten zu gewährleisten.

Näheres zum Projekt:

externer Link folgtDatenbanktechnische Voraussetzungen zur Schaffung eines Rückverfolgbarkeitssystems - Analyse des Status quo und Etablierung einer gemeinsamen Plattform 

externer Link folgtDatenstandard organicXML 

Letzte Aktualisierung: 21.12.2011

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