Warenrückverfolgbarkeit
Mit der Einführung des Artikels 18 der EG-Verordnung 178/2002 in das Lebensmittelrecht wurde die Rückverfolgbarkeit von Waren für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette verbindlich. Welche Vorgaben sich für die ökologische Lebensmittelwirtschaft daraus ergeben, wird hier dargestellt:
Artikel 18 der EG-Verordnung 178/2002
Aufgaben und Chancen
Probleme bei der Umsetzung
Rückverfolgbarkeit versus Herkunftssicherung
Verwendung des Themas Rückverfolgbarkeit in der Verbraucherkommunikation
Warenrückverfolgbarkeit - Einführung
Was muss ein Unternehmen tun?
Ziele für die ökologische Lebensmittelwirtschaft
Physikalische und biochemische Verfahren zur Identifizierung
Aus der Forschung:
Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von Bioprodukten: Datenstandard organicXML
Die EG-Lebensmittel-Rahmenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) schreibt vor, dass Lebens- und Futtermittelhersteller jederzeit nachweisen können müssen, woher ein Produkt (Vorprodukt, Rohstoff, Zusatzstoff) bezogen wurde; dies gilt auch für Bioprodukte. Um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren, sind Verfahren und Systeme notwendig, die sowohl Informationen über den Bezug eines Produkts als auch über seinen Verkauf enthalten. Bislang bestehende Rückverfolgbarkeitssysteme dienen je nach Hersteller sehr unterschiedlichen Zwecken. Bei allen Systemen handelt es sich jedoch um Insellösungen; Schnittstellen zur Verknüpfung der verschiedenen Systeme existieren in der Regel nicht. In einem Forschungsvorhaben wurde ein einheitlicher Datenstandard "organicXML" als Basis für eine Verknüpfung der verschiedenen Datenbanksysteme entwickelt, um eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von Bioprodukten zu gewährleisten.
Näheres zum Projekt:
Letzte Aktualisierung: 21.12.2011
