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Literaturtipp

Merkblätter zur Kennzeichnung von Käse und von anderen Milchprodukten können beim externer Link folgtVerband für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V. (VHM) bestellt werden.

Kennzeichnung von Käse

 

Grundsätzlich gilt, dass verpackter Käse mit folgenden Kenzeichnungselementen versehen werden muss:

Verpackung Bio-Hirtenkäse
Korrekt gekennzeichneter Bio-Hirtenkäse. © Andechser Molkerei Scheitz GmbH. Bei Klick auf das Bild vergrößert sich die Bildansicht.
  • Verkehrsbezeichnung (zum Beispiel Gouda)
  • ggf. die geographische Herkunftsbezeichnung (zum Beispiel Altenburger Ziegenkäse)
  • die Käsegruppe (zum Beispiel Hartkäse, Schnittkäse, Weichkäse,…)
  • ggf. bei Molkenkäse und Molkeneiweißkäse die entsprechende Bezeichnung
  • bei Käsekompositionen neben der gewählten Kurzbezeichnung die Angabe der verwendeten Käse(-erzeugnisse)
  • der Fettgehalt mit dem Fettgehalt in der Trockenmasse ("… % Fett i.Tr.") oder durch die Fettgehaltsstufe (Doppelrahm-, Rahm-, Vollfett-, Fett-, Dreiviertelfett-, Halbfett- bzw. Magerstufe)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (nur bei Frischkäse und Käsezubereitungen aus Frischkäse) nach Tag und Monat. Es ist auf der Grundlage der vorgegebenen Lagerungstemperatur zu berechnen.
  • Hinweis: "mit Rohmilch hergestellt", wenn der Käse aus nicht wärmebehandelter Kuhmilch hergestellt ist.
  • Hinweis auf die Tierart (z.B. "Ziegenkäse"-, "Ziegenfrischkäse-" oder "Ziegenspeisequarkzubereitung")
  • Bei Käse, die aus ökologischer Landwirtschaft stammen und einen Bio-Hinweis besitzen, ist die Codenummer der Kontrollstelle anzugeben.
  • bei Vorhandensein von Oberflächen, die mit einer Dispersion beschichtet sind, der Hinweis "Rinde nicht zum Verzehr geeignet"
  • bei Käsen mit einem Gehalt an Farbstoffen (zum Beispiel E 160b Annatto): "mit Farbstoff"
  • bei Milchprodukten, die mehrere Zutaten enthalten: Zutatenliste in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile
  • Menge: Angabe des Käses in Gramm (Netto-Gewicht)
  • Name und Anschrift: Angabe des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers
  • Genusstauglichkeitskennzeichen: Gilt für Erzeugnisse aus Produktionsstätten, die eine EU-Zulassung besitzen.
  • bei Käsen, die mit Konservierungsstoffen (zum Beispiel Natamycin – bei Bio-Käse ist Natamycin verboten!) behandelt worden sind der Hinweis: "mit Konservierungsstoff" oder "konserviert"
Genusstauglichkeitskennzeichnung
Genusstauglichkeitskennzeichnung einer Bio-Molkerei mit EU-Zulassung.
 

Letzte Aktualisierung: 20.09.2011

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