Nährwertkennzeichnung – Verbraucherinformationen für eine ausgewogene Ernährung
Die Lebensmittelauswahl soll für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Angaben zu bestimmten Nährstoffen transparenter und einfacher werden. Aufgrund von falscher Ernährung und zu wenig Bewegung nehmen ernährungsabhängige Krankheiten stetig zu. Mit den Nährwertangaben zu Zucker, Fett und Salz sowie der Angabe der Brennwerte sollen Konsumenten in die Lage versetzt werden, Lebensmittel, die zu fett, zu süß, zu salzig bzw. zu kalorienreich sind besser meiden zu können.
Kennzeichnungs-Varianten
Nährwertkennzeichnungs-Verordnung
Lebensmittelhersteller können freiwillig Angaben zu bestimmten Nährwerten ihres Lebensmittels auf der Verpackung machen. Diese Angaben sind verpflichtend wenn sie sich auf dem Etikett, in der Aufmachung oder Werbung auf nährwertbezogene Angaben berufen. Die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung schreibt vor, welche Nährwertangaben zu den bestimmten Nährstoffen zu machen sind. Zugelassen sind nährwertbezogene Angaben über den Energiewert und die Nährstoffe Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett, Ballaststoffe, Natrium und die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe sowie über die Stoffe, die einer dieser Nährstoffgruppen angehören oder deren Bestandteile bilden. Die Angaben müssen sich auf 100 g bzw. 100 ml beziehen.
1 plus 4
Mit dem Modell "1 plus 4" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sollen erweiterte Nährwertinformationen für die Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, welche die rechtlich vorgeschriebenen Nährwertangaben ergänzen. Die Angaben über die Nährstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Kochsalz sowie der Brennwert beziehen sich auf eine Portion des zu verzehrenden Lebensmittels und sollen durch Richtwerte bezogen auf die Tageszufuhr ergänzt werden.
Für die Festlegung einer Portionsgröße ist die Lebensmittelwirtschaft verantwortlich. Um die Angaben künftig bei allen Lebensmitteln auf die Portionsgröße beziehen zu können, ist eine Einigung durch die jeweiligen Branchen anzustreben.
Auf der Schauseite des Etiketts wird die Angabe des Brennwertes bezogen auf die Portion absolut und unter Bezug auf den durchschnittlichen Richtwert für die tägliche Zufuhr dargestellt. Die anderen Angaben für die erweiterten Nährwertinformationen (Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz) werden an anderer Stelle auf dem Etikett angebracht. Alternativ können auf der Schauseite des Etiketts auch alle Angaben der erweiterten Nährwertinformation dargestellt werden.

- © BMELV

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Ampelkennzeichnung
Mit der sogenannten "Ampel" sollen diese ergänzenden Nährwertangaben farblich unterlegt und bewertet werden: Rot für einen zu hohen Gehalt, Gelb für einen akzeptablen Gehalt und Grün für einen niedrigen Gehalt. Mit diesen Signalfarben soll den Verbrauchern angezeigt werden, ob es sich um ein geeignetes oder um ein nicht geeignetes Lebensmittel handelt.
Dieses Kennzeichnungssystem wurde 2006 nach einer Verbraucherbefragung von der britischen Lebensmittelbehörde zur Nährwertkennzeichnung ausgearbeitet und vorgeschlagen.
Akteure wie Foodwatch sind der Meinung, dass diese Art der Lebensmittelkennzeichnung den Verbrauchern helfen könnte, sich besser zu ernähren. Die Politik sieht dies jedoch nicht einheitlich so und hat sich 2010 gegen dieses Modell ausgesprochen. Akteure können eine Ampelkennzeichnung jedoch auf freiwilliger Basis verwenden.
Diskussionspunkte
Mit der klassischen Nährwertkennzeichnung nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung werden Angaben zu bestimmten Nährstoffen gemacht, die von den Verbrauchern jedoch häufig nicht in Beziehung zu ihrem täglichen Bedarf gesetzt werden können. Die weiterführende Methode des "1 plus 4"-Modells - mit den Angaben der Richtwerte bezogen auf die Tageszufuhr - kann Verbrauchern eine bessere Einordnung der Lebensmittel ermöglichen. Die Angaben pro Portion können hilfreich sein; es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Hersteller das Modell missbrauchen, indem sie die Portionsgrößen sehr klein angeben, um die entsprechenden Gehalte niedrig zu halten.
Die Ampelkennzeichnung mit farblicher Unterlegung führt zu einer Bewertung der Lebensmittel durch deutliche Signale. Die Eindeutigkeit der Farben ermöglicht zwar eine schnelle Entscheidung. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass sich Verbraucher darüber hinaus nicht weiter mit der Qualität des Lebensmittels beschäftigen. Durch diese vereinfachte Sichtweise wird eine Diät-Cola, die mit Zuckeraustauschstoffen gesüßt und mit weiteren Farb- und Aromastoffen versetzt ist, zu einem "geeigneten" Getränk. Der Biofruchtsaft hingegen mit einer hohen Eigensüße, ohne fremde Aroma- und Farbstoffe wird zum "ungeeigneten" Getränk deklariert.
Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie keine umfassende Beurteilung eines Lebensmittels ermöglichen. Denn dazu ist ein umfassendes Wissen über Ernährung, Nahrungsmittel und Zubereitung notwendig. Nährwertangaben verhelfen zu einer ersten Einordnung der Lebensmittel. Eine Bewertung von Lebensmitteln alleine aufgrund der Hauptnährstoffe greift jedoch zu kurz.
Die AoeL (Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller) als Zusammenschluss von Verarbeitungsunternehmen der Lebensmittelwirtschaft fordert in diesem Zusammenhang, Ernährungserziehung, Verbraucheraufklärung und selbständiges Auseinandersetzen mit Ernährung und Nahrungsmittelzubereitung zu vernetzen und zu fördern. So sollen Verbraucher lernen, Lebensmittel selber qualifiziert bewerten zu können und sich ausgewogen zu ernähren.
Letzte Aktualisierung: 25.06.2009

