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FiBL-Liste Öko-Verarbeitung

 
Cover der Zusatzstoffliste (c) FiBL

Der Biomarkt und seine Kundschaft verlangen zunehmend nach hochverarbeiteten Fertig- und Convenience-Produkten. Damit wird auch der Einsatz von Zusatzstoffen in der Biolebensmittelverarbeitung immer bedeutendender. Die Ökoverarbeiter sind sich jedoch häufig nicht sicher, welche Zusatz- und Hilfsstoffe sie verwenden dürfen. Die "FiBL-Liste Öko-Verarbeitung" schafft Transparenz.

Liste mit zulässigen Zusatzstoffen hilft Ökoverarbeitern

Der Biomarkt und seine Kundschaft verlangen zunehmend nach hochverarbeiteten Fertig- und Convenience-Produkten. Damit wird auch der Einsatz von Zusatzstoffen in der Biolebensmittelverarbeitung immer bedeutendender. Die Ökoverarbeiter sind sich jedoch häufig nicht sicher, welche Zusatz- und Hilfsstoffe sie verwenden dürfen. Das Problem: Handelsübliche Zusatz- und Hilfsstoffe enthalten neben den technisch wirksamen Substanzen auch nicht deklarierte Hilfssubstanzen (zum Beispiel Trägerstoffe oder Coatingmaterialien). Die EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau (genauer: Anhang VIII der so genannten Durchführungsbestimmungen, EG-Verordnung Nr. 889/2008) regeln jedoch lediglich die Zulässigkeit der wirksamen Substanzen. Da die Konformität eines Handelsproduktes nur dann beurteilt werden kann, wenn das gesamte Produkt mit allen enthaltenen Bestandteilen bewertet wird, müssen die Verarbeitungsbetriebe durch ihr Eigenkontrollsystem die Konformität aller eingesetzten Inhaltsstoffe sicherstellen. Für viele der kleineren Verarbeitungsbetriebe gestaltet sich diese Prüfung schwierig, da oftmals weder die für die Beurteilung der Konformität benötigten Informationen noch die entsprechende Sachkenntnis und die Arbeitszeit zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) zusammen mit dem Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) ein einheitliches System zur Beurteilung von Handelsprodukten der zugelassenen Zutaten mit technologischen Funktionen, Zusatz- und Hilfsstoffen aufgebaut. Alle für die Ökolebensmittelverarbeitung zulässigen Handelsprodukte werden in einer jährlich erscheinenden Liste veröffentlicht. Die „FiBL-Liste Öko-Verarbeitung“ stärkt die Eigenkontrollsysteme der Biolebensmittelverarbeiter: Sie gibt den Betrieben einen schnellen Überblick über das Angebot zulässiger und mit den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau konformer Handelsprodukte. Das macht den Markt transparenter und minimiert das Risiko, dass Verarbeiter bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln unwissentlich unzulässige Produkte einsetzen.

Über die Internetseite externer Link folgtwww.zusatzstoffe.org können sich Hersteller von Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Zutaten mit technologischer Funktion registrieren sowohl bio-zertifizierte als auch nicht zertifizierte Handelsprodukte zur Beurteilung anmelden.

Die FiBL-Liste Öko-Verarbeitung kann unter externer Link folgtwww.zusatzstoffe.org kostenfrei heruntergeladen oder gedruckt zum Preis von 10 Euro bestellt werden.

Kontakt:

Rolf Mäder
FiBL Deutschland e.V.
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 7137699-0
Fax +49 69 7137699-9
E-Mail: Rolf.Maeder@FiBL.org
Internet: externer Link folgtwww.FiBL.org

Letzte Aktualisierung: 15.03.2011

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