Rechtliche Einordnung
Verzicht auf Zusatzstoffe
"Bei der Ausarbeitung von Anhang VI ist zu berücksichtigen, dass Verarbeitungserzeugnisse aus ökologischem Landbau nach dem Verständnis des Verbrauchers im wesentlichen aus naturbelassenen Zutaten bestehen müssen." (VO EWG 207/93).mehr lesen...
Beurteilung von Zusatzstoffen und Hilfsstoffen
Um einen besseren Überblick zu verschaffen, welche Handelsprodukte in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft eingesetzt werden dürfen, erstellt das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) eine Zusatzstoffliste. Verarbeiter bzw. Hersteller, die möchten, dass bestimmte Produkte in die Bewertung einbezogen werden, können dieses anmelden.mehr lesen...
Letzte Aktualisierung: 22.11.2011
