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Beurteilung von Zusatzstoffen und Hilfsstoffen

 
In einen Kupferkessel mit Milch wird Lab zur Gerinnung zugegeben
© BLE / Thomas Stephan

Der Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Zutaten mit technologischer, sensorischer oder nutritiver Funktion in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft ist in verschiedenen Gesetzesgrundlagen und Richtlinien von privaten Organisationen geregelt. Allerdings haben diese Standards eher grundsätzlichen Charakter und handelsübliche Zusatz- und Hilfsstoffe sowie Zutaten mit technologischer Funktion enthalten neben den technisch wirksamen Substanzen auch nicht deklarierte Hilfsstoffe (zum Beispiel Trägerstoffe oder Coatingmaterialien). Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 regelt lediglich die Zulässigkeit der wirksamen Substanzen. Rückschlüsse auf die Konformität eines Handelsproduktes sind jedoch nur dann möglich, wenn das gesamte Produkt inklusive aller enthaltenen Hilfs- und Begleitstoffe beurteilt wird.

FiBL-Liste Öko-Verarbeitung

Im Rahmen eines BÖL-Projektes hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) eine Handelsproduktliste technologischer, sensorischer und nutritiver Zutaten sowie technischer Hilfsstoffe und Zusatzstoffe.  (FiBL-Liste Öko-Verarbeitung) erstellt, die in der biologischen Lebensmittelverarbeitung einsetzbar sind. Dies soll sowohl zu mehr Klarheit beim Einsatz dieser Stoffe in der Ökolebensmittelwirtschaft als auch bei deren Herstellung führen.

Bei der fachlichen Beurteilung von Zusatz- und Hilfsstoffen sowie Zutaten mit technologischer Funktion berücksichtigt das FiBL einerseits rechtliche und wissenschaftliche Kriterien. Andererseits wird besonderes Gewicht darauf gelegt, dass den Prinzipien der ökologischen Lebensmittelwirtschaft Rechnung getragen wird.

In der FiBL-Liste Öko-Verabeitung werden positiv beurteilte Produkte samt Herstelleradresse aufgelistet. Biozertifizierte Lebensmittel mit technologischer Wirkung und andere positiv bewertete Ersatztechnologien werden ergänzend in die Liste aufgenommen. Hersteller können ihre Produkte unter externer Link folgtwww.zusatzstoffe.org zur Listung anmelden.

Die Erstellung und Veröffentlichung der FiBL-Liste Öko-Verarbeitung für die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Deutschland wird im Rahmen eines Projektes durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (FKZ 06OE168) gefördert und durch die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AoeL) unterstützt.

Die FiBL-Liste Öko-Verarbeitung kann über  externer Link folgtwww.zusatzstoffe.org/bestellung/ bezogen werden.

Verarbeitungsbetriebe können sich beteiligen

Verarbeitungsbetriebe, die sicherstellen möchten, dass die von ihnen eingesetzten Zusatz- und Hilfsstoffe sowie Zutaten mit technologischer Funktion auch in die Bewertung einbezogen werden, können diese dem Projektteam melden. Hierzu sind folgende Informationen notwendig:

  • Name des Herstellers / Inverkehrbringers
  • Kontaktdaten des Herstellers / Inverkehrbringers
  • Artikelbezeichnung
  • Artikelnummer

Diese Angaben können per Fax (069 71376999) oder E-Mail zusatzstoffe@zusatzstoffe.org gesendet werden, mit dem Hinweis, dass die Zulässigkeit dieser Produkte geprüft werden soll.

Als Hersteller von Zusatz- und Hilfsstoffen auf dem Laufenden bleiben

Diese Angaben können per Fax (069 71376999) oder E-Mail zusatzstoffe@zusatzstoffe.org gesendet werden, mit dem Hinweis, dass die Zulässigkeit dieser Produkte geprüft werden soll.

Letzte Aktualisierung: 22.11.2011

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